Beiträge von Migebuff

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    Ich vermute überrumpelter Zulassungsbeamter, ein normaler Zulassungsbeamter wird das nicht Zulassen da er nur nach Rechtslage zulässt.


    Nach Rechtslage, aha. Rechtslage:

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    § 3 Notwendigkeit einer Zulassung
    (2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
    d) zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,


    (3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.


    Aufgrund welcher Rechtslage ist es nicht möglich, ein zulassungsfreies Kleinkraftrad zuzulassen, obwohl §3 Abs 3 FZV die Möglichkeit vorsieht, ein zulassungsfreies Kleinkraftrad zuzulassen? Seit Jahren wird diese Möglichkeit von unzähligen Leuten genutzt, und nun heißt es, es ist nicht möglich, obwohl es laut Gesetz möglich ist - da bedarf es meiner Meinung nach schon einer Erklärung.

    Schwabacher: In dem von dir zitierten Teil geht es darum, ob man als als Führer eines Kraftfahrzeugs oder als Führer eines Fahrzeugs eingestuft wird. Rollt das fahrbereite Moped bergab, trifft der obere Teil zu (Führen eines KFZ). Dafür benötigt man eine FE. Baust du den Motor aus, tritt der untere Fall ein (Motorkraft kann nicht eingesetzt werden). Man führt also kein Kraftfahrzeug mehr, benötigt folglich auch keine "Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen", ist aber immernoch Fahrzeugführer (wie z.B. ein Fahrradfahrer) und muss sich dementsprechend auch an die Regeln und Gesetzte halten (kein Alkohol usw).

    Unbefugte Nutzung heißt, dass das Fzg ohne Einwilligung/Kenntnis des Eigentümers bewegt wird (Diebstahl, Dieb verursacht Unfall). Versicherung zahlt, nimmt aber den Dieb in Regress. Bei Vorsatz leistungsfrei bezieht sich auf vorsätzlich herbeigeführte Schäden (Versicherungsbetrug, Fahrzeug als Waffe verwendet usw).

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    Beulen rausziehen -> Spachteln -> Schleifen -> Epoxy -> Filler (nach kurzem antrocknen des Epoxy) -> trocknen lassen -> Schleifen -> Farbe.


    Klingt zwar schon ein wenig besser, aber auch hier wieder das Problem mit der Grundierung. Rostschutz gehört aufs Metall, nicht auf den Spachtel. Der Spachel rostet nicht. Es ist sinnvoller, erst das komplette Teil zu grundieren und sich danach um die Oberfläche zu kümmern.

    Das ergibt keinen Sinn. Grundierung (EP) kommt direkt aufs Blech (siehe Datenblatt, Punkt "Untergrund") und dient als Rostschutz. Füller kommt auf die Grundierung (Datenblatt. Untergrund: Grundierung/geschliffener Altlack), daran kannst du dann herumschleifen. EP schleifen macht dagegen wenig Spaß.

    Bei der HUK steht das gleiche drin: http://www.huk24.de/content/da…zeuge/moped/knbm6314p.pdf

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    Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?
    Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert


    Was versteht man unter Totalschaden, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Neupreis?
    Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses bezahlen müssen.


    Auch hier kein Wort vom Zeitwert. Man spricht von einem gleichwertigen Fahrzeug. Mich würde wirklich interessieren, wie die Aussagen der Vertreter zustande kommen. Bisher heißt es ja immer nur "das ist halt so", aber nirgends wird erwähnt, warum die Vertragsbedingungen nicht gelten sollen. Das hat meiner Meinung nach auch nichts mit irgendwelchen Liebhaberwerten zu tun. Wenn man eine komplett neu aufgebaute Simson hat, kann die Versicherung doch nicht einfach nur den Preis einer Bastelbude zahlen, nur weils die grad günstig in Ebay gibt. Das ist dann kein "vergleichbares" Fahrzeug.