Servus, hätte mal ne kleine Frage bezüglich Zulässigkeit, dazu mal fix die Vorgeschichte:
Meine kleine Schwester (20) hat sich zum Geburtstag nen 50ccm Plastik-Roller gekauft(hab versucht sie zu nem richtigen Moped a la S50/51 zu überreden, auch meine Mum hat versucht ne Schwalbe schmackhaft zu machen, leider ohne Erfolg :D).
Jetzt hat der Händler ihr angeboten, den Roller auf 60km/h zu entdrosseln, meine Schwester hatte sich gefreut und natürlich zugestimmt. Als ich davon gehört habe, habe ich ihr jetzt eine sehr lange Predigt über die Konsequenzen gehalten, welche meinem Wissen (und Erfahrungen) nach eintreten würden. Mein Schwesterherz hat nur einen normalen KFZ-Führerschein Kl. B, kein A1 oder A, meinte aber das sie ja eh nur 45 fahren würde, auch wenn mehr geht. Über die Sinnhaftigkeit und die Haltbarkeit solcher Vorsätze bzw der Tuningmaßnahme brauchen wir uns glaube ich nicht unterhalten xD.
Folgendes könnte jetzt meiner Meinung nach passieren:
Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle, ggF. mit Verdacht oder Stichprobe auf Tuning auf dem mobilen Prüfstand:
-sofortige Stillegung des Rollers
-Verfahren wegen Führens eines Fahrzeugs im öffentlichen Strassenverkehr ohne gültige ABE(diese erlischt ja durch den Eingriff an der Drosselung)
-Verfahren wegen Fahrens ohne Führerschein, Punkte in Flensburg/Fahrverbot?
-Verfahren wegen Versicherungsbetrug
Bei einem Unfall, bei dem mit hoher Warscheinlichkeit ein Gutachter hinzugezogen wird der den Eingriff feststellt:
-oben genannte Punkte
-kein Versicherungsschutz und somit keinerlei Haftung der Versicherung für alle Personen- und Sachschäden
Sofern ich weiss, darf man mit dem Kl. B-Schein ein maximal 50ccm Kleinkraftrad(mit kleinem Haftpflichtkennzeichen) führen, das bauartbedingt nicht mehr als 45km/h fahren darf. Einzige Ausnahme stellen die Simson/DDR-Fahrzeuge mit einer eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 60km/h dar, sofern sie vor 1992??? das erste mal zugelassen wurden, da diese vom Einigungsvertrag abgedeckt werden.
Sehe ich das richtig? Habe ich etwas vergessen? Oder bin ich völlig auf Abwegen mit meinem Wissen. Wenn ich richtig liege, hätte mal jemand für mich die entsprechenden Paragraphen, die Texte kann ich mir dan selbst raussuchen....
Auch vorrausgesetzt dass ich nicht völlig danebengetippt haben sollte, sollte man eventuell den Händler auf diese Umstände hinweisen oder sogar den Behörden melden?
Wäre super wenn ihr mir da mal helfen könntet, vielleicht habe ich ja auch nur was durcheinander gebracht.
mfg