Also du versuchst den Hinweis des Verkäufers nicht, gibst aber ne schlechte Bewertung ab?
Kann man machen, muss man aber nicht.
Die negativen Erfahrung von der PAN-Mann berichtet hat er selber zuzuschreiben und nicht dem Shop,
er hat die Rücknahmefrist verstreichen lassen und nicht der Händler.
Und wenn man ein Teil nacharbeitet, ist eigentlich logisch das man dieses nicht wieder zurückgeben kann.
Negativen Erfahrung
ist zb. wenn man heraus bekommt, das ein und das selbe Teil zu zweierlei Preise angeboten wird und durch die Beschreibung darstellt, das teurere wäre ein anderes , ein besseres.