Nun ja, ohne Dach(gestell) wäre der DUO "offen". => offen = Helmpflicht ... Das war meine Überlegung.

Projekt Duo winter 2009/2010
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für nen cabrio brauchst du ja auch kein helm oder ?
aber eigentlich hast du schon recht.
es kommt drauf an als was der duo rechtlich gilt: krankenfahrstuhl oder kleinkraftrad..
ersteres kein helm zweiteres schon..lg fuenfzigccm
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Ich denke trotzdem wird es kein Problem mit den grünen geben wenn man ohne Helm fährt.
Also ich werde im Sommer defintiv nicht immer nen Helm tragen, das ist einfach total unkonfortabel in der Duo und sieht auch behämmert aus..Aber naja für die Sicherheit werd ichs wohl manchmal machen obwohl es eigentlich deutlich sicherer ist wie auf ner sr50 oder so.
Obwohl sich die Duos halt schnell überschlagen können..aber das ist selbst mit Helm unangenehm.. und das der Verdeckrahmen das komplette duo aushällt wage ich zu bezweifeln.viel Spaß weiterhin
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Diese Frage kam schon öffters auf...
Naja, wenn du dir die Zulassung anschaust, steht außen Kleinkraftrad. Also ist der DUO auch ein Kleinkraftrad.
Die Innenseiten definieren dann, was dieses Kleinkraftrad für eine Bauart ist (Versehrten.../Kranken...-...-zeug oder ...-stuhl).Das DUO ist somit eigentlich ein spezielles Kleinkraftrad, was für Gehbehinderte gebaut wurde.
Wenn außen auf der Zulassung "Krankenfahrstuhl" anstatt Kleinkraftrad stehen würde, dann wäre der DUO auch definitiv ein Krankenfahrstuhl. (So erklärt die Rennleitung hier den Sachverhalt)
Versicherungstechnisch wäre ein DUO aber als ein Krankenfahrstuhl einzustufen.
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Ich werde mit sicherheit auch kein helm tragen dann stecke ich mir lieber immer ein paar euro mehr ein bevor ich mit helm fahre
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Naja... Ehrliche Meinung? Ich finde es auch affig, im DUO einen Helm zu tragen...
Zugelassene/eingetragene Gurtsysteme sind ja auch nicht ohne weiteres machbar...
Aber wer die Eigenarten des DUOs kennt (Kippgefahr), würde sowieso lieber auf das Anlegen eines Gurtes verzichten, um bei "oben ohne"-Fahrten im Notfall abspringen zu können, bevor man unter'm DUO liegt, weil man den Gurt nicht so schnell aufbekommen würde...Aber einen kleinen Tipp habe ich noch:
Da du ohne Spriegelgestell (Dachgestell) fährst, solltest du die Scheibenhalterungen sowie die inneren Metallwinkel (in den unteren Ecken im Inneren des Scheibenrahmens) regelmäßig auf Schäden kontrollieren, da die Scheibe schwingen kann. (Die unteren Scheibenhalterungen müssen ohne einem Stützsystem den Druck des Fahrt-/Gegenwindes auffangen).---
Ich wünsche einen fleißigen Weihnachtsmann gehabt zu haben...
Gruß Frank
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Hallo,
also mir gefällt sie super, würde ehrlich gesagt auch nicht mehr viel verändern, Farbkombi mit Riffelblech gefällt mit top.
So in etwa soll meine auch werden nur nicht ganz soviel Riffel, original oder nicht, es muss einem selber gefallen.
Meine Frage: Die Seitenverkleidung ist nicht aus Blech oder? Weil da bin ich gerade an meiner dran und bekomme es mit dem Winkel nicht hin, auf der einen Seite ist der Tank im Weg, auf der anderen Seite die Zündspule, wobei die Zündspule kein Problem ist....
Gruß
Franz -
Hallo
Haste auch mal ein paar Bilder von deiner Duo?
Gruß
Klaus
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für nen cabrio brauchst du ja auch kein helm oder ?
Wenn es schneller als 20 km/Std fahren kann und keine Gurte drin hat, dann theoretisch schon.
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Wenn es schneller als 20 km/Std fahren kann und keine Gurte drin hat, dann theoretisch schon.
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Haben oldtimer alle gurte?
LKW´s durfte man ja auch gurtfrei fahren bis sie welche verbaut hatten. Komischer Vergleich, ne
m.E. ist es halt eine versicherungstechnische Frage, bei mir in der ABE steht das Dachgestell halt drinne, k.A. wie es dann bei einem Unfall aussieht
ZitatBesitzer offener Oldtimer können aufatmen. Trotz Änderung der Straßenverkehrsordnung dürfen sie ihre Cabrio-Klassiker auch künftig ohne störenden Helm fahren. Was sich so selbstverständlich anhört, ist es bei näherem Hinsehen nicht. Ausgelöst durch zahlreiche Unfälle mit Quads und Trikes, bei denen Fahrer oder Beifahrer teils schwere Kopfverletzungen erlitten hatten, trat am 1. Januar die geänderte Fassung des §21a StVO inkraft. Darin hieß es unter anderem: "Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind." Dummerweise umfaßte diese Regelung vom reinen Wortlaut her auch Cabrios älterer Bauart, die nicht über Sicherheitsgurte verfügen! In der Oldtimerszene führte das zu einiger Verwirrung und angeregten Diskussionen. Von oberster Stelle kam jetzt Entwarnung. Auf Anfrage von Oldtimer-Info teilte das zuständige Bundesministerium für Verkehr mit, dass sich die Helmpflicht definitiv nicht auf Oldtimer Cabrios bezieht. Aus der amtlichen Begründung (BR-Drucksache 813/05) ergebe sich, dass die Änderung ausschließlich der Erweiterung des Adressatenkreises auf die Führer und Beifahrer von Quads und Trikes beziehe. Eine materielle Änderung der Vorschrift erfolge dadurch nicht.
quelle: http://www.bvof.de/html/aktuel…t_cabrio_2006/bericht.htm -
Zitat
"Wer ... mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind."
Dummerweise umfaßt diese Regelung vom reinen Wortlaut her auch Cabrios älterer Bauart, die nicht über Sicherheitsgurte verfügen!teilte das zuständige Bundesministerium für Verkehr mit, dass sich die Helmpflicht definitiv nicht auf Oldtimer Cabrios bezieht.
Aus der amtlichen Begründung (BR-Drucksache 813/05) ergebe sich, dass die Änderung ausschließlich der Erweiterung des Adressatenkreises auf die Führer und Beifahrer von Quads und Trikes beziehe.
Eine materielle Änderung der Vorschrift erfolge dadurch nicht.Klar, früher (als ich noch ein Kind war) gab es keine Gurte in Autos (außer eben als Luxus).
Die amtliche Begründung kenne ich zwar; doch ist sie nur die Begründung, warum das neue Gesetz gemacht wurde, ändert aber nichts am Gesetzestext. Und vom reinen Wortlaut des Gesetzes her ist eben in einem offenen Auto ohne Gurte ein Helm vorgeschrieben.
Hätte ich so ein Auto und keine Befreiung (die ich sowohl für Gurt als auch für Helm habe), so würde ich dieses Schreiben des Ministeriums immer mit mir führen, falls es einem Polizisten einfällt, das Gesetz doch wörtlich anweden zu wollen (aber ich glaube, daß die angewiesen wurden, das zu unterlassen).
Mit einem bloßen Ministeriumsschreiben, in dem nur auf die Begründung zur Gesetzesänderung hingewiesen wird, kann eigentlich ein Gesetz nicht umgangen, geschweigedenn außer Kraft gesetzt werden.
Wenn das Gesetz nicht angewandt wird (15 Euro Verwarnungsgeld wegen Fahrens ohne geeigentem Schutzhelm), so nur aus Kulanz (die vermutlich angeordnet ist).
Die haben einfach bei der Erstellung der Gesetzesänderung gepennt und nicht bedacht, daß sich der Text auch auf Autos beziehen wird, so sehr waren sie in ihrem Wahn, den sich vermehrenden Fahrern von Quads (und nebenbei auch noch den paar alten Männern mit Trikes, was aber nie interessiert hatte) das Fahren (nämlich ohne Helm) zu verleiden.
Wenn sie nicht einmal all die alten offenen Autos ohne Gurte bedacht hatte, dann erst recht nicht die paar Krankenfahrstühle aus der Zone._______________________________________________________________________
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Hallo,
das mag wohl sein, denn Recht haben und Recht bekommen sind ja leider zwei unterschiedliche Sachen.
Gruß
Franz
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