Öhm aus der Sache mit dem parkenden Auto und dem Blinker kann man ihm eigentlich nichts drehen, eher der Alten... Wenn er am Überholen war und sie dann gleichzeitig noch versucht hat an ihm und dem Auto vorbeizukommen dann hat sie sich ganz arg strafbar gemacht, sowas darf man nämlich nicht... Das Einhalten des Mindestabstandes zu 2-Rädern ist in der Konstellation z.B. gar nicht möglich...
Aber wie so häufig stehste in dem Fall wieder vor dem menschlichen Faktor und zwar dem Richter, in wieweit der mit "Mofagangstern" vorbelastet und dadruch auch voreingenommen ist bleibt abzuwarten...