unfall am 27.07.09

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Öhm aus der Sache mit dem parkenden Auto und dem Blinker kann man ihm eigentlich nichts drehen, eher der Alten... Wenn er am Überholen war und sie dann gleichzeitig noch versucht hat an ihm und dem Auto vorbeizukommen dann hat sie sich ganz arg strafbar gemacht, sowas darf man nämlich nicht... Das Einhalten des Mindestabstandes zu 2-Rädern ist in der Konstellation z.B. gar nicht möglich...


    Aber wie so häufig stehste in dem Fall wieder vor dem menschlichen Faktor und zwar dem Richter, in wieweit der mit "Mofagangstern" vorbelastet und dadruch auch voreingenommen ist bleibt abzuwarten...

  • Öhm aus der Sache mit dem parkenden Auto und dem Blinker kann man ihm eigentlich nichts drehen, eher der Alten... Wenn er am Überholen war und sie dann gleichzeitig noch versucht hat an ihm und dem Auto vorbeizukommen dann hat sie sich ganz arg strafbar gemacht, sowas darf man nämlich nicht... Das Einhalten des Mindestabstandes zu 2-Rädern ist in der Konstellation z.B. gar nicht möglich...


    Aber wie so häufig stehste in dem Fall wieder vor dem menschlichen Faktor und zwar dem Richter, in wieweit der mit "Mofagangstern" vorbelastet und dadruch auch voreingenommen ist bleibt abzuwarten...

    die hat den mindestseitenabstand eh nicht eingehalten, wenn sich webo zum linksabiegen links in seiner spur eingeordnet hat, da ja die straße so schmal ist.
    hab mir das bild nochmal angeschaut und muss sagen, die hat sie doch nicht alle!


    kommt mit 60 sachen angeprescht und will einen linksabbieger an einer schmalen kreuzung überholen. selbst wenn webo vorm losfahren nochmal links geschaut hat, konnte er meiner meinung nach die unfallgegnerin gar nicht sehen, da sie wohl noch gar nicht im blickfeld war.



    beim einordnen und fahrstreifenwechsel mach ich nen schulterblick und beim rechtsabbiegen auch, da ja ein radfahrer kommen könnte. beim linksabbiegen konzentriere ich mich auf den gegenverkehr und auf fußgänger und radfahrer, die die straße kreuzen, in die ich einbiegen will. ganz einfach aus dem grund, weil überholen im kreuzungsbereich verboten ist. aber da es ja so seltsame gerichtsurteile gibt, verhalte ich mich wohl schon seit der fahrschule verkehrswidrig

  • ...


    beim einordnen und fahrstreifenwechsel mach ich nen schulterblick und beim rechtsabbiegen auch, da ja ein radfahrer kommen könnte. beim linksabbiegen konzentriere ich mich auf den gegenverkehr und auf fußgänger und radfahrer, die die straße kreuzen, in die ich einbiegen will. ganz einfach aus dem grund, weil überholen im kreuzungsbereich verboten ist.


    so wie jeder vernünftige fahrzeugführer nunmal handeln sollte


    Zitat

    aber da es ja so seltsame gerichtsurteile gibt, verhalte ich mich wohl schon seit der fahrschule verkehrswidrig


    ich glaub da kannste mindestens halb deutschland (!) nochmal zur fahrschule schicken. und zwar postwendend :lol:


    cya v3g0

    VAPE-und Elektronik-Spezialist :search: (aber nicht mit U-Zündung kommen :biglaugh: )


    die Möffs: S51 - meine rote Hexe (bissig und zickig :k_hole: ) <> Schwalbe - Ben die Radde (klappert, rasselt, schwarz :teufel: ) <> MZ ETZ 251 ("auch rot 😁". das große Möff halt :undwech: )


    --> S.A.C. Hamburg <--

  • Tja, das ist der Deutsche Rechtsstaat. Wäre sie dir hinten reingefahren wäre sie eindeutig schuld.


    @ coyote
    Nicht mal da kannst du dir sicher sein! was passiert denn zum Beispiel wenn derjenige, der dir auffährt, noch zwei Kumpel im Auto sitzen hat und die sagen dass du z. B. an der Ampel versehentlich den Rückwärtsgang eingelegt hast und in sie reingefahren bist. Also quasi den Unfallhergang total verdrehen. Wenn du dann keine Zeugen hast bekommst du sogar da Probleme.
    Es mag jetzt hart klingen, aber es ist so: Ich glaube eher an die Jungfräulichkeit einer Hure, die ihr Gewerbe seit 20 Jahren betreibt als an eine gerechte Rechtssprechung in unserem Land! Das habe ich dem Richter nach meinem Urteilsspruch genau so gesagt und ihn gefragt ob er aus irgendeiner Bananenrepublik stammt.


    Gruß


    Wolfgang

    Servus Zweirad Fans, besucht uns auf Facebook unter


    Kolbenfresser Unterallgäu

  • ja so ist es auch in deutschland ... jedoch kommt ja in diesem fall das mit dem rückwärtsfahren nich in frage ... könnte aber auch kommen, dass die jemanden drin sitzen hat und beide nachher sagen, dass du nicht geblinkt hast und sie lediglich überholen wollte (ist zwar ein kreuzungsbereich und da darfs se das nich, aber durch sowas kann man ganz schnell teilschuld bekommen)


    ps: was is ne bananenrepublik?

  • Als Bananenrepublik bezeichnet man im Volksmund Länder in denen es mit dem Recht nicht so genau genommen wird oder wo man mit ein paar Scheinen das Recht etwas zu seinen Gunsten beeinflussen kann. Namentlich schreibe ich jetzt nichts, so blöd bin ich dann noch nicht...


    Gruß


    Wolfgang

    Servus Zweirad Fans, besucht uns auf Facebook unter


    Kolbenfresser Unterallgäu

  • Als Bananenrepublik bezeichnet man im Volksmund Länder in denen es mit dem Recht nicht so genau genommen wird oder wo man mit ein paar Scheinen das Recht etwas zu seinen Gunsten beeinflussen kann. Namentlich schreibe ich jetzt nichts, so blöd bin ich dann noch nicht...


    Gruß


    Wolfgang

    is nich auszuschließen, dass es hier nicht geht ... soviel geld hatte ich aber noch nie ... aber gut, dass wird jetzt zuviel offtopic

  • so wie jeder vernünftige fahrzeugführer nunmal handeln sollte


    Das Problem ist halt, dass du dich nicht auf das korrekte Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer verlassen darfst. Die Gerichtsurteile der letzten Jahre zum Thema Mitschuld bei einem eigentlich unverschuldeten Unfall zeigen da auch eine eindeutige Tendenz. Das ist in vielen Fällen unfair, aber man kann nur schwer was daran ändern. Eventuell mit einem exzellenten Anwalt. Aber die meisten Gerichte geben wohl bei einem solchen Unfall wie hier immer dem Linksabbieger eine Teilschuld.


    Letztendlich bleibt es halt beim Grundsatz - der mir auch in der Fahrschule beigebracht wurde -, dass ich mich in keiner Situation im Straßenverkehr auf das korrekte Verhalten der anderen verlassen darf und ich daher immer irgendwie auch für die mitdenken muss. Ein Beispiel meines Fahrlehrers war eine nach rechts abgehende Einbahnstraße. Aus der dürfte normalerweise nichts kommen, da sonst "Geisterfahrer". Trotzdem wäre es in der Prüfung ein Fehler gewesen, dort einfach so ohne Beachtung dran vorbei zu fahren in der Annahme, dass von dort niemand kommen könnte. Einfach, weil eben doch jemand verbotener Weise aus der Straße kommen könnte. Ähnlich ist es beim Linksabiegen. Nur, weil es verboten ist, an der Stelle zu überholen, ist es falsch, sich darauf zu verlassen. Ist zwar Mist und eigentlich auch unfair, aber leider nicht abänderbar.


    Gruß,
    Sven


  • wieviel hat der spruch gekostet an ordnungsgeld? *g*



    ps: was is ne bananenrepublik?


    http://www.witzbild.de/data/media/5/BANANE1.jpg

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!