unfall am 27.07.09

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  • also gerade war der gutachter da eig. 1400euro schaden aber durch diverse abzüge un so 950 dann aber weil motor ja noch ganz ist nur 850euro aber denke mal
    das sich das schon mal gut anhört. habe alles hier was er aufgelistet hat. sieht insgesamt sehr gut für mich aus ; )) das beste ist er hat gemeint ich könnte jetzt sofort anfangen sie zu zerlegen. naja
    da habe ich in meinen urlaub was zu tun 8o . wird ne schöne arbeit.



    lg webo

  • erstmal mein beileid zum moped, aber was viel wichtiger ist, dass du keinen schlimmeren schaden davongetragen hast.


    und rede auf keinen fall mit der gegnerischen versicherung! dafür ist dein anwalt zuständig. mit dem solltest du auch besprechen, was du alles rausholen kannst.
    schmerzensgeld, kaputte klamotten, handy und ganz wichtig: HELM auch wenn der nur einen kleinen kratzer abbekommen hat, man weiß nicht inwiefern das material an festigkeit eingebüßt hat.
    in der fahrschule lernt man ja auch, dass man im kreuzungsbereich nicht überholen darf. für mich hat die "dame" grob fahrlässig gehandelt. überleg mal, ob du sie anzeigen willst und besprich das auch mit deinem anwalt.

  • Es ist gut möglich das du eine Teilschuld erhältst, weil du dich nicht vergewissert hast das du den nachfolgenden Verkehr nicht gefährdest(z.B durch umschauen)


    Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstip…sie-die-kurve_002591.html


    Zitat:


    Vor dem Abbiegen hat der Fahrer eine doppelte Rückschaupflicht. Er muss sich vergewissern, dass der nachfolgende Verkehr nicht beeinträchtigt wird – und zwar sowohl beim Einordnen, als auch beim Abbiegevorgang selbst (§ 9 Absatz 1 StVO). Nur wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist, kann beim Abbiegen auf die Rückschau verzichtet werden. Kommt es zu einem Unfall mit einem überholenden Fahrzeug, muss der Linksabbieger beweisen, dass er seine doppelte Rückschaupflicht erfüllt hat. Hierfür reicht es nicht aus, wenn er sich korrekt eingeordnet und den Blinker richtig betätigt hat. Man muss auch beim Abbiegen nochmals den nachfolgenden Verkehr beobachten.


    Das gilt insbesondere, wenn es auf der Fahrspur eng zugeht. Das Kammergericht hat in einem solchen Fall dem Linksabbieger 1/3 Mitschuld an einem Unfall mit einem überholenden Fahrzeug zugewiesen, weil er nach links abgebogen war, ohne sich ein zweites Mal zu vergewissern, dass hinter ihm fahrende Fahrzeuge nicht gefährdet werden. Grund: Bei eng herangerückten Nachfolgeverkehr haben Linksabbieger innerorts stets damit zurechnen, dass andere Verkehrsteilnehmer trotz gesetztem Blinker überholen. Notfalls muss der Linksabbieger mit dem Abbiegevorgang warten und den Überholenden erst passieren lassen. (Az.: 12 U 115/07)


    Besonders vorsichtig müssen Abbiegende vorgehen, wenn sie beispielsweise in eine Grundstückseinfahrt abbiegen wollen (§ 9 Absatz 5 StVO). Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer droht, muss man sich notfalls einweisen lassen. Die Beweislast hierfür trägt der Abbiegende. In diesem Zusammenhang hat das Landgericht Düsseldorf einem Autofahrer eine Mitschuld von 25 Prozent zugewiesen, weil er nicht beweisen konnte, dass er beim Abbiegen in eine Grundstückseinfahrt besonders darauf geachtet hatte, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Der Unfall hatte sich beim Abbiegen in eine Grundstückseinfahrt mit einem Motorradfahrer ereignet, der von hinten ausgeschert war und überholen wollte. (Az.: 20 S 130/06)

  • Mich hat vor ein paar Jahren eine Autofahrerin von meiner Suzuki RV90 runtegeholt, aber so derb, dass ich irreparable Schäden am rechten Fuß habe. Der Richter hat bei der Verhandlung zu mir wortwörtlich gesagt: "Herr Ullmann, Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge..." , auch ich bekam eine Teilschuld, niemand konnte mir eine aussagekräftige Antwort geben warum, ich war einfach auf der Straßeund zu falschen Zeit am falschen Ort.
    Ein gut gemeinter Tipp von mir: Verlass dich nicht nur auf das Unfallgutachen, sondern sieh zu dass du Augenzeugen auftreibst, sonst kann es ein böses Erwachen für dich geben! Vor allem wenn die Polizei nicht gerade positiv für dich den Unfallhergang aufgenommen hat. Versuche vor Gericht nicht mit Logik zu argumentieren, ich hatte den Eindruck das ist bei uns in Memmingen ein Fremdwort bei Gericht, sondern mit Augenzeugen, die etwas zum Unfallhergang sagen können.


    Gruß


    Wolfgang

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    Kolbenfresser Unterallgäu

  • coyote und wolfe: was sind denn das bitte für bescheuerte gerichtsurteile? die sind ja mal sowas von bar jeglicher logik... man is als linksabbieger sowieso das letzte a**** im straßenverkehr und dann soll man noch babysitter für die träumenden trottel hinter dir spielen? what the f***??? das klingt in meinen ohren fast nach bestochenen richtern -.-


    Webo: nix desto trotz ham beide recht: zeugen sind das A und O.


    cya v3g0

    VAPE-und Elektronik-Spezialist :search: (aber nicht mit U-Zündung kommen :biglaugh: )


    die Möffs: S51 - meine rote Hexe (bissig und zickig :k_hole: ) <> Schwalbe - Ben die Radde (klappert, rasselt, schwarz :teufel: ) <> MZ ETZ 251 ("auch rot 😁". das große Möff halt :undwech: )


    --> S.A.C. Hamburg <--

  • Moin
    also ich denke mal das das alles bei mir schon wieder etwas anders audfallen kann... denn ich musste vorher auf der srtaße an einen rechts parkenden pkw
    vorbei und habe den blinker gesetzt und gleich angelassen da durch waren die frau hinter mir und ich selbst schon auf der linken fahrspur sie wollte quasi an den pkw vorbei und auch gleich an mir ich hatte also geblinkt und war schon in der linken spur eingeordnet und im abbiegevorgang als sie mir mit knapp 60kmh hinten drauf fuhr. Zeugen habe ich in soweit
    das es 2 personen von weiter weg gesehen haben und diese auch bezeugen können das ein auto rechts parkte dieses ist nämlich sofort nach den unfall weggefahren.


    lg webo

  • ich weis ja nicht, aber das könnte vor gericht auch evtl gegen dich verwendet werden. ich würde das als ganz normales verhalten ansehen (also blinker anlassen) aber die frau hinter dir konnte evtl (!) nicht davon ausgehen dass du noch weiter links abbiegen willst. da lässt sich von nem guten anwalt mal ganz schnell was draus spinnen.
    im endeffekt hat die einfach net zu überholen wenn du links blinkst. meine meinung. was der richter denkt steht allerdings leider auf einem anderen blatt.
    weis allerdings nicht ob man überhaupt überholen darf wenn man gerade an einem parkenden fahrzeug vorbeifährt. gibts da irgendwas?


    wie idiotisch manche überholen wissen wir glaub ich alle aus täglicher erfahrung.
    da fährt man schon fast 40 in der 30er zone, da dauerts keine zehn sekunden und schon zieht einer mit 60 und gefühlten 10 cm seitenabstand an einem vorbei. nur um dann mit 35 weiterzufahren...aber hauptsache am "verkehrshindernis" vorbei.
    gestern erst wurde ich in einer rechtskurve überholt und dann auch noch schön geschnitten! grund? gab keinen! einfach nur so...weil moped = langsam...
    vor zwei wochen ähnliches. überholt mich einer mit nem halben meter seitenabstand nur ein paar meter vor dem rechts abbiegen und schneidet mich wunderschön...ich gleich hinterher und an der nächsten ampel angesprochen. "guten tag. sie wissen dass sie beim überholen 1,5 meter seitenabstand einzuhalten haben, sie mich gerade geschnitten und dabei extrem gefährdet haben?" der mann hat nichts gesagt (er wollte auch erst sein fenster gar nicht runterkurbeln...mittfünfziger mercedes-fahrer btw.), nur seine frau aufm beifahrersitz meinte "jaaajaaa" und wir alle wissen was des heisst. Ich bin selten so ausgeflippt wie in dieser situation...gut dass der helm meine beleidigungstiraden gedämpft hat, sonst hätte ich da locker ne anzeige kassieren können *g* wobei ich sicher bin dass durch meine lautstärke noch genug zu ihm durchgedrungen ist. des war nimmer feierlich...finger geb nich mehr inzwischen, das ist zu visuell ;) des fenster von dem war auch ganz schnell wieder oben. hab mich dann vor das auto reingequetscht und richtig schön gas gegeben im stand (und durch straßenbahnen kann die ampel da schonmal 2 minuten rot sein...). hoffe der hatte seine lüftung an und kriegt den zweitaktergeruch bis zur verschrottung nicht mehr aus seinem wagen raus... :_shoot: danach einfach bissl länger gewartet mit losfahren und es tatsächlich so gedeichselt dass er nicht mehr bei grün rüberkommt. dann war ich wieder beruhigt und halbwegs glücklich. ich habs ja freundlich versucht....
    entweder sinds rentner oder autos mit bass auf anschlag und "quali 2008" auf der heckscheibe... :k_hole:

  • @ webo: nachdem ich diese bescheuerten gerichtsurteile gelesen habe hoffe ich, dass du dir einen anwalt genommen hast, der auf verkehrsrecht spezialisiert ist!
    dass mit dem blinker anlassen würde ich auf jeden fall verschweigen, die drehen dir sonst noch das wort so im mund um, dass du schuld bist.


    diese bescheuerten urteile, dass ein abbiegender beim linksabbiegend nochmal schauen muss, ist doch das letzte(beim einordnen ja, aber beim abbiegevorgang????). bei einer einfachen grundstückseinfahrt würde ich das ja noch verstehen, aber an kreuzungen und einmünungen ist das überholen einfach verboten.

  • Omg sowas unverschämtes auch noch rumlügen...
    Allein schon dieses dreiste Überholverfahren erinnert mich an "ich habs eilig" und erlaubt solchen Leuten dann in 50-er Zonen 80 zu fahren ohne Bestraft zu werden, denn kurioser weise scheint das rechtssystem bei solchen unfällen immer partei für die "ich habs eilig" typen zu ergreifen. Ist jedenfalls der Eindrcuk den ich beid en vielen Unfallmeldungen bekomme. Nehm sie aus wies nur irgendwie geht.


    Ich mach das mit dem Blinken auch immer so, nur guck ich nochmal kurz in den Spiegel. Was auch hilft ist soweit wies geht links fahren besonders bei parkenden Autos. Nur dumm wenn solche Leute dermassen dicht auffahren, das war wahrscheinlich beid ir der Fall, zu wenig sicherheitsabstand und überhöhte Geschwindigkeit weil "ich habs eilig"

  • bei mir gestern auch sowas
    ich fahr inner 30er zone ca. 35
    und werd von nem auto derbe schnell überholt
    200merter weiter kommt dann die 50er zone
    da hat ich ihn wieder vor mir


    das nächste mal wenn sowas passiert fahr ich da hupent hinterher
    oder fahr solange da hinterher bis der irgentwo anhält und dann stell ich den zur rede

    ... Gehen Sie in sich. Wenn Sie dort jemanden finden, der dem mitleidigen Lächeln törichter Ignoranten gewachsen ist, sind Sie würdig, eine Simson zu chauffieren. Geben Sie Gas, stellen Sie sich der Welt - hier fahre ich, ich will nicht anders.
    Bernd Liedke

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