unfall am 27.07.09

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  • Anwi


    Sowas solltest du bildsauber unterlassen! Ansonsten kann dich der Typ sogar anzeigen wegen Nötigung im Straßenverkehr. Besser und rechtlich auf der sichereren Seite bist du wenn du in der 30er Zone einfach mehr links fährst als sonst... ;) , dann kann dir keiner was.


    Wir kennen das Problem doch alle: Wenn ein Autofahrer ein Mopedle mit einem kleinen Nummernschild vor sich sieht meint er das er das überholen MUSS, um dann knapp vor einem ein zu scheren und ab zu bremsen. Ich bin selbst schon oft genug mit geballter und erhobener Faust hinter solchen Deppen hergefahren :teufel: , ich bin aber auch an Ampeln, wenn der ach so schnelle Möchtegern Schumi direkt vor mir stand, auch schon nebenhin gefahren, habe an die Scheibe geklopft und habe lachend gewunken. Nur um ihnen die Unsinnigkeit ihrer damischen Fahrerei auf zu zeigen.


    Gruß


    Wolfgang

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    Kolbenfresser Unterallgäu

  • Das mit dem Blinker is ne ernste Sache!
    Also ich PERSÖNLICH blinke bei Hindernissen nur, wenn ich dahinter halten muss und dann wieder losfahre. In Kreuzungsbereichen sowieso NIE.
    Dieses dämliche Links-Rechts-Geblinke spar ich mir für die Autobahn. Das verwirrt ungemein. Is aber nur meine Meinung.


    Such dir einen guten Anwalt. Tu dir den Gefallen. Zu mehr kann ich dir nicht raten. Wir könne hier nur Theorien aufstellen. Ich würde mich an deiner Stelle auf eine Teilschuld einstellen, weil: du jung und Fahranfänger bist.



    Grüße, Sebastian

  • [...]Vor dem Abbiegen hat der Fahrer eine doppelte Rückschaupflicht. Er muss sich vergewissern, dass der nachfolgende Verkehr[...]


    Das gilt insbesondere, wenn es auf der Fahrspur eng zugeht. Das Kammergericht hat in einem solchen Fall dem Linksabbieger 1/3 Mitschuld an einem Unfall mit einem überholenden Fahrzeug zugewiesen[...]

    Bei dem ganzen nach-hinten gekucke und vergewissern, bleibt ja gar keine Zeit mehr vorrausschauend zu fahren um zu sehen wie sich der Vordeman verhält! Was ist wenn der bremst währenddessen ich beobachte wie sich der rückwärtige Verkehr verhält? Diese ganzen Urteile sind ein widerspruch in sich selber :lol: ! Das ist mal wieder typisch für unser Paragraphen-Deutschland....

    Bin ick ölig, bin ick fröhlich!

  • Leider lernt man auch in der Fahrschule, dass man immer während des Abbiegens den rückwärtigen Verkehr zubeobachten hat. Dazu ging immer eine leicht kreisende Bewegung: Rückspiegel, dann Seitenspiegel und zum Schluss Schulterblick auf der entsprechenden Seite. Wenn dieses nicht eingehalten wird, ist das auch ein Grund, durch die Prüfung zu fallen. Nihct, wenn man es einmal vergisst, aber des öfteren :a_bowing: Mich hats auch immer angekotzt. Ich hätte mich in der Situation genauso über den Haufen fahren lassen wie webo...

    Was habt ihr alle gegen nach oben gebogene Obergurte? Man wird doch damit schneller, weil man immer bergab fährt :D
    S 51 B1-3 - Projekt "grüne Hölle":bounce:

    Zitat von tacharo

    Mann,bin ich blöd!!

  • nabend
    also nen guten anwalt habe ich schon an der hand der hat auch alle bilder usw. schon erhalten selbst über die rotzfreche aussage der polizei sowie den bericht der in der zeitung stand.
    der gutachter hat das alles schon gemacht... morgen halte ich nochmal kontakt mit den anwalt und frage mal nach wies aussieht....


    @ Gurkensalat ich konnte mich ja auch nur noch über den haufen fahren lassen es waren bruchteile von sekunden nur noch das quitschen gehört und dann lag ich auch schon ich konnte weder noch bremsen oder
    ausweichen denn ich war schon im abbiegevorgang.



    @ all heute habe ich mit meinen vater zusammen das ganze moped auseinander genommen und die neuen teile wurden schon bestellt die schwinge ist komplett verzogen, obergurt auch. naja dank Johansen der mir die teile persönlich vorbeibrachte kanns weiter gehen bin jetzt schon 2 tage lang lackierer xD


    lg webo

  • Tja, das ist der Deutsche Rechtsstaat. Wäre sie dir hinten reingefahren wäre sie eindeutig schuld. Da du aber schon am abiegen warst bist du wieder in der Pflicht dich vorher umzusehen.


    Wie Wolfe schon sagte, Recht haben und Recht bekommen ist (leider) nicht immer so

  • Öhm aus der Sache mit dem parkenden Auto und dem Blinker kann man ihm eigentlich nichts drehen, eher der Alten... Wenn er am Überholen war und sie dann gleichzeitig noch versucht hat an ihm und dem Auto vorbeizukommen dann hat sie sich ganz arg strafbar gemacht, sowas darf man nämlich nicht... Das Einhalten des Mindestabstandes zu 2-Rädern ist in der Konstellation z.B. gar nicht möglich...


    Aber wie so häufig stehste in dem Fall wieder vor dem menschlichen Faktor und zwar dem Richter, in wieweit der mit "Mof.*agangstern" vorbelastet und dadruch auch voreingenommen ist bleibt abzuwarten...

  • Öhm aus der Sache mit dem parkenden Auto und dem Blinker kann man ihm eigentlich nichts drehen, eher der Alten... Wenn er am Überholen war und sie dann gleichzeitig noch versucht hat an ihm und dem Auto vorbeizukommen dann hat sie sich ganz arg strafbar gemacht, sowas darf man nämlich nicht... Das Einhalten des Mindestabstandes zu 2-Rädern ist in der Konstellation z.B. gar nicht möglich...


    Aber wie so häufig stehste in dem Fall wieder vor dem menschlichen Faktor und zwar dem Richter, in wieweit der mit "Mof.*agangstern" vorbelastet und dadruch auch voreingenommen ist bleibt abzuwarten...

    die hat den mindestseitenabstand eh nicht eingehalten, wenn sich webo zum linksabiegen links in seiner spur eingeordnet hat, da ja die straße so schmal ist.
    hab mir das bild nochmal angeschaut und muss sagen, die hat sie doch nicht alle!


    kommt mit 60 sachen angeprescht und will einen linksabbieger an einer schmalen kreuzung überholen. selbst wenn webo vorm losfahren nochmal links geschaut hat, konnte er meiner meinung nach die unfallgegnerin gar nicht sehen, da sie wohl noch gar nicht im blickfeld war.



    beim einordnen und fahrstreifenwechsel mach ich nen schulterblick und beim rechtsabbiegen auch, da ja ein radfahrer kommen könnte. beim linksabbiegen konzentriere ich mich auf den gegenverkehr und auf fußgänger und radfahrer, die die straße kreuzen, in die ich einbiegen will. ganz einfach aus dem grund, weil überholen im kreuzungsbereich verboten ist. aber da es ja so seltsame gerichtsurteile gibt, verhalte ich mich wohl schon seit der fahrschule verkehrswidrig

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