Ick versuchs. Leider haben die irgendwie bessere Arbeitszeiten wie Meinereiner. Aber ick bleib dran.

125er Schein für Alle evtl. in Planung
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Naja es heißt ja die Staaten KÖNNEN das in nationales Recht umsetzen.
Ich bezweifel das Deutschland die machen wird.Die Ösis dürfen wohl schon
ZitatLeichtmotorrad bis 125 ccm
mit dem B-Führerschein
Mit dem B-Führerschein darf ein Motorrad mit einem
Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht
mehr als 11 kW gelenkt werden.Voraussetzungen:
- mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz einer gültigen Lenkberechtigung der Klasse B
- Keine weiteren Führerschein-Probezeit-Einschränkungen
- Nachweis
des praktischen Fahrunterrichtes im Ausmaß von insgesamt mindestens 6
Stunden in Fahrschulen oder bei einem Autofahrerclub (siehe Link unten) - Eintragung des Codes 111 in den Führerschein (vorher darf nicht gefahren werden!)
Das Fahren auf Autobahnen ist erlaubt, da
Leichtmotorräder die dafür erforderliche Bauartgeschwindigkeit von
mindestens 60 km/h aufweisen und diese auch überschreiten können.Derzeit darf ein 125 ccm Motorrad mit dem
B-Führerschein nicht nur in Österreich, sondern auch in Italien und
Luxemburg gelenkt werden. -
Hallo Leute,
ein User aus dem 125er Forum hat ne Mail bezüglich der 125er Regelung an das Verkehrministerium geschrieben, rausgekommen ist dabei folgendes:
ZitatSehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Mail.
Mit der 2. EG-Führerscheinrichtlinie sind die neuen Fahrerlaubnisklassen eingeführt worden. In dieser Richtlinie sind die Kriterien, die für alle EU-Mitgliedstaaten gelten, festgelegt worden. Lediglich bei den so genannten Unterklassen, wie der Klasse A 1 (Leichtkrafträder bis 125 ccm) bleibt es den Mitgliedstaaten überlassen, diese einzuführen; sofern sie eingeführt werden, müssen sie den Vorgaben der Richtlinie entsprechen.
Damit ist eine einheitliche Anwendung gewährleistet. Die Richtlinie räumt den Mitgliedstaaten auch das Recht ein, einschränkende Kriterien
festzulegen, die jedoch nur auf ihrem Hoheitsgebiet gelten. Dazu gehört die Berechtigung für Inhaber einer Pkw-Fahrerlaubnis der früheren Klasse 3, ein Fahrzeug der Klasse A1 zu führen, in Deutschland sofern sie die Fahrerlaubnis vor dem 1. April 1980 erworben haben.Dennoch wird im Rahmen der aktuellen Umsetzungsarbeiten zur 3. EG- Führerscheinrichtlinie noch einmal geprüft, ob eine weitgehende
Ausschöpfung der EG-rechtlichen Vorgaben möglich ist. Eine abschließende Entscheidung ist noch nicht gefallen.Das BMVBS steht in intensivem Gedankenaustausch mit allen betroffenen Kreisen, um gerade vor dem Hintergrund der stets aktuellen Frage der Motorradsicherheit zu einer tragfähigen Lösung zu gelangen. Auch stehen wissenschaftliche Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen
(BASt) zu den Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit dazu noch aus, die dann einer Bewertung zu unterziehen sind. Einen genauen Zeitplan
gibt es daher noch nicht.Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXXQuelle: http://www.125er-forum.de/15-b…ein-soll-wegfallen-3.html
MFG, Foxhound
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aussage ist wie immer schwammig
hab da auch nix andres erwartet
also heißts tee trinken bis 2013 und dann ma schaun
cya v3g0
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Mit etwas Glück darf ich also mit 33 Jahren im Jahre 2013 endlich 125ccm fahren
Naja mal schauen was die Statistiken, Untersuchungen usw. bis dahin aussagen.Ein Traum rückt in greifbare Nähe. Ein Wunder muß geschehen. Es muß
Liebe Bundesregierung
Auch wenn ihr mich zu 99,99% meiner Zeit mal kreuzweise könnt, bitte ich euch darum mir, den nachfolgenden Generationen und der deutschen Rentenkasse eine große Last abzunehmen indem ihr es mir gestattet 125ccm legal fahren zu können.
Ich werde in Würde und in besten Gedanken an euch von dieser Welt scheiden, mit einem dicken Grinsen unter dem HelmMit freundlichen Grüßen,
KGBerlin -
Ich Bin dabei
also ich finde des auch dufte
dan könte ich endlich
die 125 honda bj 1977 fahren die ich von meinen papa geschenkt bekommen habe
also her dammit
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ich bin auch dagegen, dass man mit dem B-Schein ne 125er fahren darf, die gründe dafür wurden ja schon mehrfach erwähnt. ich denke auch, dass jemand der vorher nur auto gefahren is, mit so nem 15ps-mopped überfordert sein wird, in extremsituationen erst recht. ich finde aber auch, die regelung, dass man mit dem b-schein ne simme fahren darf, nicht soo gut. mein kumpel hat den bf17 gemacht und ist danach simme gefahren. er hat auf dem parkplatz erstmal geübt und es hat auch etwas gedauert, bis schalten usw. gut funktioniert hat. wenn ich aber daran denke, das so jemand direkt auf der straße losdüsen kann, wird mir schon bissl angst.
wenn a1 im b mit drin sein soll, dann sollte man dazu wenigstens ein paar theorie-und vorallem praxis-stunden in der fahrschule nehmen. wer das nicht macht, bekommt eben kein kreuz in seinem fleppen bei a1 und darf nur auto fahren, fertig.
was ich für mich viel wichtiger finde, wäre dass man den a1 stufenweise auf a aubauen könnte durch eine kleine zwischenprüfung. ohne wieder extra einen neuen führerschein machen zu müssen. aber bis sowas mal kommt (wenne s überhaupt kommt) hab ich meinen a-schein eh schon für teuer geld gemacht -
wahr ja klar das jemand so etwas Schreibt der den Motorad schein scho hat
ich häte nichts dagegen wen man seine Fahrkünste beweisen müste gegen geringes entgelt natürlich
sonst könte ja man gleich auch affen die fahrerlaubnis gebenMFG fränky
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Motoradführerschein einfach so ??? Ohne Fahrpraxis ???
Bekommt man dann den Sarg gleich mit dazu ??? Der wird dann nämlich in den meisten fällen nötig sein !
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Andererseits kann man auch dagegenhalten das man wohl spätestens mit 21 ein mündiger Bürger der BRD ist der wohl ein kleines bißchen Belbstbestimmung besitzen sollte.
Wenn jemand nun der Meinung ist er könne ohne Praxis Motorrad fahren dann soll dem so sein.
So heulen doch auch alle rum wenn sich der Staat zu sehr einmischt.
Entweder dürfen alle auf Klasse B die A1 fahren oder keiner und das schließt den Führerschein von vor 1980 dann mit ein.
Alle Menschen sind gleich, alle Menschen haben die gleichen Rechte.
Also warum nicht die die ihren Führerschein nach 1980 gemacht haben ?Eigentlich nur ein kleines Demokrativerständnis.
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Motoradführerschein einfach so ??? Ohne Fahrpraxis ???
Bekommt man dann den Sarg gleich mit dazu ??? Der wird dann nämlich in den meisten fällen nötig sein !
Wie oben schon geschrieben, ist das bei meinem Autoführerschein (von 1978 ) so, daß ich auch ganz offene 125er (also auch welche, die 190 fahren können) damit fahren dürfte (was ich nicht nötig habe, weil ich damals mit einer Acht auf den Parkplatz auch gleich den 1er gemacht habe, sodaß ich auch gleich eine 1000er ohne Leistungsbeschränkung mit 18 fahren durfte).
Bei mir eben wurscht. Aber es gibt genug alte Säcke, die noch älter sind als ist (also so zwischen 50 und 65), die tatsächlich noch nie auf einem Krad gesessen sind, aber mit ihrem alten Autoführerschein offene 125er fahren dürfen und - da sie kein Geld für den 1er ausgeben wollen und auch keinen Bock dazu haben - sich jetzt im Alter so ein 125er-Moped zulegen und damit den Verkehr behindern (hier in Berlin zumindest oft zu sehen: grauhaarige und oft bärtige alte Männer mit riesigem Jethelm und Fransenjacke auf so einem 125er-"Chopper" (von Yamaha gibt es das z.B. als V2-Zylinder Virago)._________________________________________________________________________
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(hier in Berlin zumindest oft zu sehen: grauhaarige und oft bärtige alte Männer mit riesigem Jethelm und Fransenjacke auf so einem 125er-"Chopper" (von Yamaha gibt es das z.B. als V2-Zylinder Virago).
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Die kenn ich
Bevorzugt fahren diese in Mitte und angrenzenden Bezirken rum.
Die könnte man doch gleich mit der 125ccm MZ knatternder Weise mal zeigen wie das geht
Hst aber Recht. Zu 99% nerven diese "Fahrer" da sie auf ihren "Feuerstühlen" eher wie auch einem Zahnarztbock unterwegs sind
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