Unfall mit Simson...Polizei zieht S51 ein.

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  • Hey Leutz!


    Die Gesetzeslage steht ja auf unserer Seite!


    Die ausführenden Kräfte wissen das häufig einfach nicht... Die verbocken dann so Dinger wie den Rollenprüfstand...
    Das ist der einzige Knackpunkt!!!

    Genau diese Unwirksamkeit des Prüfstandes für Simson muss mal eindeutig geklärt werden!!! Dann fallen die genannten 71 km/h wieder in die Toleranz (weil dann der Fahrtwind und Fahrergewicht wieder bremsen) und der Vorwurf des Tuning ist weg, und damit die GANZE Akte was fürn Schredder...


    Greetz
    FOXX

    Stau heißt nur, daß die Straße zu 100% ausgelastet ist!


    Gebrauchs- und Reparaturanweisungen sind nur Liebesbriefe von Entwicklungs-Ingenieur zu Instandsetzungs-Ingenieur. Der Rest wird überbewertet!


    Wegen meiner Anstrengungen, die Errungenschaften des Sozialismus zu verteidigen, habe ich heute eine Belobigung vom Btl.-Chef erhalten. Das Foto vor der entfalteten Truppenfahne wird am Samstag 14:00 Uhr gemacht!

  • hab ne antwort bekommen. allerdings bisher nur dass es an die zuständige dienststelle weitergeleitet wurde...wahrscheinlich an ne polizeistreife die jetz bei mir gleich vorbeikommt, meine schwalbe beschlagnahmt und mir ne anzeige verpasst *g*
    bin sicher dass ich da bald ne antwort bekommen werde...


    so long

  • Junge, junge, da hab ich ja wiedermal tierisch Glück gehabt, dass ich seinerzeit die 1b (heutige A1) gemacht hab. Damals hab ich das nur gemacht, da geplant war, mir was größeres zuzulegen, aber die Kohle nie gereicht hat (bis heute nich ;( ), ausserdem wollte ich meine Probezeit asap (as soon as possible - so schnell wie möglich) abreißen, ums dann mitm Auto "einfacher" zu haben. Wenn ich das hier so lese, schwillt mir langsam der Kamm. Ich wollte seinerzeit Polizist werden, durfte es aber aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nich ;(


    Fakt is aber, dass man mitm M die 60km/h-Simmen fahren darf. Das hat mir grade die Tante der PI NDH auf Nachfrage am Telefon bestätigt ;) Ich hab den Fall mal grob geschildert u sie konnte sich kaum halten vor Lachen, da sie selber nur die B u darin eingeschlossen die M hat u auch noch selber Simsonfahrerin is...


    Gruss


    Mutschy

  • Es gab hier doch mal jemanden der eine Anfrage an den Tüv geschrieben hat.
    Der Thread hiess "Simson mit 115 Km/h" oder so.
    Nur der Tüv man hat eine mehr als schwammige Antwort zurückgeschickt...

  • antwort is da
    zum mitschreiben und gegebenenfalls zum ausdrucken...



    wobei ich das rot markierte nicht verstehe. warum auf einmal 50 km/h? sollte da nicht 60 stehen?
    was bedeutet nun eigentlich letztendlich "erstmals in den verkehr genommen?" entscheidet da allein das baujahr bzw. wie weis ich nach dass mein schwälbchen vor 92 erstmals in verkehr genommen wurde?


    ich druck mir die mail auf jeden fall mal aus und werd das mit mir führen. nur für den fall der fälle.



    PS: steht in ner ABE normalerweise net auch ne rahmennummer drinne? checks grad echt net...wie kann die polizei die ABE dem fahrzeug zweifelsfrei zuordnen?
    /EDIT: naja gut ok dass is dann die FIN ne? aber warum steht kein baujahr in meiner ABE? steh grad voll uffm schlauch

    2 Mal editiert, zuletzt von LeSmou ()

  • Ja, in den entsprechenden Paragraphen steht 60. Abtippen ist eine Kunst, die auch unter Beamten nicht immer gekonnt wird ... schade, wenn's dann wie hier genau konträr dem läuft, was eigentlich dranstehen sollte.


    Magst du noch eine Runde hin- und herschreiben, um das korrigiert zu bekommen?



    Das Baujahr ist gar nicht wichtig ... entscheidend ist, dass das Gerät vor dem 1.3.1992 auf dem Staatsgebiet der ehem. DDR in Verkehr gebracht wurde.
    (Anekdote am Rande: Deswegen sind die Superhirne so richtig angeschissen, die sich einen von den letzten Käfern oder 2CV gekauft und direkt weggestellt haben ... denn Baujahr hin oder her, wenn du sowas heute erstmals zulassen willst, musst du die 2009er Zulassungsvorschriften einhalten :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Auxburger ()


  • wie kann ich eben dies nachweisen?


    ja i schreib dem nochmal zurück nachert (muss erst nochmal an diel FH...)

  • In der neuen ABE vom KBA steht auch kein Baujahr drinne.


    Aber is mir eigentlich auch egal da in der ABE eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h steht :)


    Das KBA sollte doch in ihren Listen stehen haben wann ein Fahrzeug das erste mal in Betrieb genommen wurde.

  • ich tipp mal auf die rahmennummer: wenn die mit "WMU" anfängt, dann darfste defintiv nur 50 fahren. wenn es die altgewohnte 8 stellige zahlenkombination ist, dann darf das ding 60 fahren. weil mit der buchstabenzuordnung "WMU" wurde simson als sozusagen "aktiver produzent" in deutschland in die internationalen register aufgenommen. --> http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeug-Identifizierungsnummer <--


    ab diesem zeitpunkt fallen hergestellte simsons unter die aktuell gültigen zulassungsbedingungen --> 50ccm, 50km/h (bis 2001/2002) alles was keine wmu nummer trägt is demnach noch ddr-produktion und genießt in meinen augen von daher den bestandsschutz im einigungsvertrag


    was die "zur seite gestellten" käfer und enten anbetrifft: tja, im gegensatz zu nem moped steht beim auto der tag der ersten zulassung in den papieren also eindeutig nachweisbar... pech für die jungs ^^


    cya v3g0

    VAPE-und Elektronik-Spezialist :search: (aber nicht mit U-Zündung kommen :biglaugh: )


    die Möffs: S51 - meine rote Hexe (bissig und zickig :k_hole: ) <> Schwalbe - Ben die Radde (klappert, rasselt, schwarz :teufel: ) <> MZ ETZ 251 ("auch rot 😁". das große Möff halt :undwech: )


    --> S.A.C. Hamburg <--

  • Die Falle schnappt nur zu, wenn das Fahrzeug nie zugelassen wurde. Ansonsten hast du auch beim Auto kein Problem ... die STVZO ist halt eine Zulassungsvorschrift, keine Herstellungsvorschrift. Das waren halt die Schlauberger, die dachten, als echter Neuwagen ohne jeden Eintrag im Brief würde der Hobel einst mal noch wertvoller 8|

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