Unfall mit Simson...Polizei zieht S51 ein.

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  • Hallo,


    momentan sitze ich mit einem gebrochenen Schlüsselbein zuhause rum.
    Operiert wurde ich auch schon aber nun ja. Ich bin mit meiner S51 verunglückt,
    die ich seit mittlerweile fast 2 Monaten habe.


    Die Polizei behauptete dass ich ja nur 40 fahren dürfe und ich wieß sie darauf hin,
    dass ich ja keinen Anhänger dabei hatte, wie es ja in der ABE steht. :search:


    Jedoch war jegliche Diskussion zwecklos und der Polizist meinte die 60 km/h seien nur mit einem anderen Führerschein zulässig,
    allerdings nicht mit der Klasse M die ich habe und ich müsse das Fahrzeug eigentlich drosseln und sie würden das Teil mitnehmen,
    es zu einem "Spezialisten" bringen und würden es auf einen Prüfstand stellen.


    Vor Kurzem riefen sie dann an und meinten zu meinem Vater er könne es abholen da er einen Motorradführerschein hat aber ich nicht.
    Dass man für ein Motorrad ein großes Kennzeichen braucht, schien egal zu sein und mir war auch neu dass Motorräder schon ab 50ccm gelten. :lol:


    Auf dem Prüfstand kamen 71 km/h zu stande und deshalb wird der Polizist mich anzeigen, so meinte er. Mein Vater hat ihm dann die Paragraphen usw. auf der Direktion vorgelegt, jedoch war der Beamte von seiner Meinung überzeugt dass ich etwas falsches getan habe.


    Was meint ihr dazu? Ich bin etwas unbeholfen und weiß nicht weiter.
    Wobei ich aber nicht wirklich davon ausgehe,
    dass großartig was passieren wird.


    Ps: Dem Polizisten ist nicht aufgefallen,
    dass Führerschein,ABE, und Versicherungspapiere nur Kopien waren
    und ich die originalen Papiere noch besitze. :b_fluester:
    Falls ich doch recht früh gesund werden sollte,
    würdet ihr euch einfach wieder auf die Simme setzen oder abwarten?^^


    MfG Jens

  • Höflich gesagt wenn Du eine Rechtsschutz hast dann nutze sie...


    Ansonsten warte ab und mache keine Angaben ... wenn Du Post von der StA bekommen solltest dann such dir langsam einen raus der u.a
    Verkehrsrecht als Schwerpunkt hat.
    Auch Anwälte müssen sich meistens einlesen und es kann passieren das die StA eher dem Polizisten glaubt als Euch daher
    erwarte nicht immer Logik aber momentan warte erstmal ab was passiert.

  • hau ihm eine runter....-.- spaß beiseite, anzeige abwarten würd ich sagen, dann anwalt einschalten. sollte kein problem sein das zu lösen und ihm eventuell noch ne beschwerde reinzudrücken.



    edit...war einer schneller ^,^

  • beschwerde über polizist einreichen.....
    überprüfen ob der prüfstand für fahrtwindgebremste fahrzeuge geeignet wahr....


    und mit dem führerschein kann dir nix passiern wenn die karre ori war.....den spätestens bei der gerichtsverhandlung kannst du dich auf den einigungsvertrag berufen

  • Das häuft sich wohl mit unwissenden Polizisten, oder die nehmen heute jeden, hauptsache die schaffen es freihändig einen Kreis nach Strichellinien nach zu malen... Warte ab bis Du Post zweck's einer Stellungnahme vom Staatsanwalt hast. Da schilderst das sachlich mit Einigungsvertrag, deinem Führerschein und legst Kopien derer beiden + Kopie der Betriebserlaubnis bei. Im Enddefekt wirst eine Mitteilung bekommen daß das Verfahren eingestellt wurde.

    Bremsen kann zu Geschwindigkeitsverlust führen..

  • und Dienstaufsichtsbeschwerde, das nervt ja richtig langsam das die Beamten nicht einmal die Gesetze kennen und nicht einmal sich bemühen die entsprechenden Paragraphen einfach nachzuschlagen

  • Das mit der Aufsichtsbeschwerde hab ich auch schon zu Ohren bekommen.
    Mein Vater meint dazu aber dass das sowieso nichts bringt. Nebenbei hat mein Vater einen lustigen Spruch gebracht.
    "Wenn jeder Polizist so wie sie arbeiten würde, wäre warscheinlich ganz Deutschland im Knast!" :roll:
    Das hat dann doch meine Laune wieder etwas gehoben.


    Ich hab von Gesetzen nicht so die Ahnung und wie das Abläuft weiß ich auch nicht so,
    aber danke dass ihr mir das Erklärt habt. :thumbup:

  • glaube das liegt auch daran dass die fahrschulen nur "50ccm und 45 km/h" verbreiten. ich muss in meinem bekanntenkreis regelmäßig richtig überzeugungsarbeit leisten...da heisst es dann nur "aber in der fahrschule..."


    fällt wohl unter die kategorie gefährliches halbwissen.


    aus welchem bundesland kommst du denn wenn man fragen darf?
    scheint sich zur zeit wirklich zu häufen...


    würde auch gern wissen wie die rennleitung auf 40 (!) km/h kommt...


    was das einfach wieder weiterfahren betrifft wäre ich evtl. vorsichtig. fakt ist dass die rennleitung der meinung ist dass du ohne fahrerlaubnis unterwegs bist. wenn sie dich dann zufällig nochmal rausziehen und den gleichen schwachsinn abziehen hat der SA gleich mal zwei anzeigen gegen dich wegen fahren ohne fahrerlaubnis aufm tisch. der könnte ja dann fast sagen: der weis er hat schon ne anzeige deswegen, das verfahren ist nicht abgeschlossen und der wiederholt das - vermeintliche - vergehen. weis net ob das so gut kommt. da ist es vielleicht auch egal ob du im recht bist oder nicht. keine ahnung wie das gehandhabt wird. nur meine meinung dazu. kann mir so langsam ziemlich alles vorstellen was die rechtssprechung angeht...


    im endeffekt muss der polizist auch mal kurz nachdenken: dat dingen hat ein versicherungskennzeichen. ergo ist dat n kleinkraftrad. was darf ich mit M fahren? rischtisch: kleinkraftrad...ende gelände bei §§76 FeV, Nr. 8 §6 Abs.


    dienstaufsichtsbeschwerde würd ich denk ich auch machen. wobei hier der fall etwas - wenn auch nur geringfügig - anders ist als in dem anderen thread...

    Einmal editiert, zuletzt von LeSmou ()

  • Ah okay, vielen Dank für den Link.


    Haha das wärs noch...ne aber ich hoffe das kommt nicht mehr so oft vor. ?(
    Ich komme aus Baden-Württemberg. Wohne bei Stuttgart.


    Also da muss meine Fahrschule aber ne besondere gewesen sein,
    weil mein Fahrlehrer hat mir sogar zu soetwas geraten wenn ich schneller als 45 fahren will. ;)


    Die 40 km/h stehen ja in der ABE für den Anhängerbetrieb.
    Aber nicht mal das scheint er gelesen zu haben.

  • wenn der spätzlefresser (bin selber einer...) net lesen kann würd ich dann doch ne dienstaufsichtsbeschwerde vorschlagen *g*
    gibts ja gar net...


    wie sagte mein fahrlehrer noch als ich meinte ich hol mir ne simme "ja da haste doch auch net lange freude dran..."
    glaube aber er meinte (auch) wir sehen uns bald wieder wegen A-schein ;) und so siehts auch aus *g*

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