da gehe ich doch mal in de fahrschule
Unfall mit Simson...Polizei zieht S51 ein.
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solangsam kommen wir der sache doch endlich näher. das mit den summis ist ja nach ehemalgem DDR-Recht via Bestandsschutz und einigungsvertrag geregelt. also dürfen sie auch nach stvzo am strassenverkehr teilnehmen. sogar mit 60 km/ h wenn vor 28.02.1992 erstmals im verkehr. und dennoch ist mit der geänderten stvzo ab 2002 einiges anders, genauso wie die summis nach 1.03.1992 neu im verkehr gebracht keine 60 km/h mehr laufen durften. das mit den 45 km/h ist ja wieder EU. vorher waren es wohl nur 40 km/h nach bundesdeutschem strickmuster.wie gesagt, ich werde mich mal an unserem betrieblichem hausbullen wenden und der kann mir dann sicher auch die dazu gehörigen paragraphen nennen.
§6 FeV sagt mit Klasse M darf man Zweirädrige Kleinkrafträder fahren
§76 FeV, Nr. 8 sagt - beziehend auf §6 FeV - dass Zweirädrige Kleinkrafträder auch "Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind."die nach 92 in verkehr genommenen simmen dürfen sicherlich 60 laufen. nur gelten sie dann ganz einfach nicht als kleinkraftrad.
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also ich wurde jetzt schon 3 mal kontrolliert in den 2 jahren wo ich die simme hab. nur einmal wurde der "schnittlauch" bischen mißtrauisch. da hab ich ihm neben ABE, versucherungs-geblubbel und führerschein noch den auszug ausm einigungsvertrag gezeigt, den ich ausm KBA-briefchen immer dabei hab. jedesmal gabs keinerlei streß.
auch als ich 2007 den unfall mit meiner simme gebaut hab und nu wirklich durchaus streß drohte war rein von den papieren alles in ordnung. ich hab auch keinerlei streß bekommen daß ich die simme gar nicht hätte fahren dürfen sondern nur wegen dem unfallhergang selber. ich war auch letztens mal auf der polizeiwache weil sich da son bischen streß mit "mit spiegel an auto angeditscht und weitergefahren --> fahrerflucht?" angebahnt hatte. da wurde die polizistin in der wache auch erst mißtrauisch (von wegen 60km/h BBH der simme und nur 45km/h mit meinem lappen erlaubt). nach vorlage der paragraphen aus dem einigungsvertrag las sie sich den erst genau durch, dann war die sache für sie aber in ordnung, zumindest ovm führerschein technischen her. wäre da jetzt ne neue regelung in kraft getreten, dann hätt ich da ja direkt auf der wache streß gekriegt.
außerdem: in deutschland wird, soweit ich weiß, der bestandsschutz auch im straßenverkehr, recht groß geschrieben. sonst könnte man doch die ganzen vorkriegsoldtimer überhaupt nichtmehr anmelden heutzutage: teelicht als scheinwerfer, keine blinker, "bremsen" die schlechter sind als wenn man schuhe auffe straße stellen würde, etc... selbst die alten 50ccm mopeds aus den 60ern/70ern ausm westen, die ab werk ihre 110, 120 klamotten liefen darfste heutzutage noch legal fahren wenn du zur damaligen zeit einen schein gemacht hast, mit dem du die dinger fahren durftest --> http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_pkw.htm <--
ZitatAlles anzeigenSie dürfen mit dem Führerschein der "alten" Klasse 3 folgende Motorräder fahren:
* Führerschein wurde vor dem 01.04.1980 erteilt:
Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 ccm Hubraum, 11 kW Motorleistung). Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt.
* Führerschein wurde seit dem 01.04.1980 erteilt:
Mit diesem Führerschein dürfen Sie fahren:
o Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h (bei Kleinkrafträdern, die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind, beträgt die bbH8) 50 km/h);
o Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift der DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Nr. 8 FeV)ich hab in dem zitat oben allerdings mal ein paar sachen markiert die wohl anscheinend tatsächlich auslegungsspielraum zu lassen... es wird zwar von "erteilt nach dem 01.04.'80" gesprochen, wenn es um die definition geht was man mit "M" so alles fahren darf... allerdings ist die erwähnung der "alten Klasse 3" denke ich mal der knackpunkt. weil alle die nach 2001 oder 2002 den lappen gemacht haben, haben ja die olle karte bekommen. und da is jetzt wirklich die frage ob die regelungen aus der "alten klasse 3" für die Klasse "M" 1:1 auch auf den neuen "B"-lappen übergehen... weil weiter unten steht auf der seite für klasse "M":
Zitat4) Klasse M = Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm Hubraum und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
da is nix extra aufgespalten....
wenn es sich so verhält wie ich es vermute dann sind mehr oder weniger 80 - 90% aller simmefahrer jeden tag illegal auf den straßen unterwegs...
kann da mal jemand eindeutige fakten bei nem richter besorgen? oder irgendwelche bereits gültigen aktenzeichen, wo es fertige urteile gibt, die nicht grad aufm weg in die nächste instanz sind?cya v3g0
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Mein Vater war erst vor 2 Wochen bei der Führerscheinstelle und aht sich bestätigen lassen das ich mit meinem vor einem monat erworbenen Führerschein die Simson welche 60 km/h fährt fahren darf.
Und im Einigungsvertrag ist das auch eindeutig festgelegt, ich kann ruhigen Gewissens sagen das dies hie rnur dummes Geschwätz ist[Edit] Also Ruhe mit dem Müll
Zitat
§768. § 6 Abs. 1 zu Klasse M
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
a. Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,b. dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
c. Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
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auch auf dieser seite (und viel wichtiger)
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_Motorrad.htm
Was darf ich mit den Klassen fahren?
Klasse M
Motorrad
* maximal 45 km/h bbH1),
* Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotorund weiter unten, selbe spalte (also klasse M)
Als Kleinkrafträder gelten auch
* Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH1) von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
* Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.1) bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
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Eben.
Aber diese Vereinheitlicher, wie eben auch mit dem EU-Führerschein, mit dem man eigentlich nur 45 fahren können dürfen soll ... , kotzt es eben gewaltig an, daß ihre Vereinheitlichung durch nationale Bestandsschutz-Sachen zunichte gemacht werden. Sie wollen, daß alle nur noch Plastikroller mit Scheibenbremsen und 45 Höchstgeschwindigkeit fahren.So reden sie eben (z.B. in so einem Buch) den Leuten (und damit auch etlichen Polizisten) ein, daß ein Jugendlicher, der jetzt erst den Mokickführerschein macht, keine Simson mit 60 Höchstgeschwindigkeit mehr fahren dürfe.
Und ein Bulle, der auf Vereinheitlichung steht, glaubt das dann gerne und schreibt dann eine Strafanzeige, wenn er einen Jugendlichen auf einer alten Simson erwischt.Den Autor und den Herausgeber des Buches kann man leider nicht auf Millionen an "Schmerzengeld" oder so verklagen. Die zucken einfach nur mit den Schultern und meinen "ein Irrtum, wir haben das nicht gewußt; wir dachten, die EU-Führerschein-Geschwindigkeitsbegrenzung gelte für alle Kleinkrafträder überall".
Es bleibt den Jugendlichen nichts weiter übrig, als möglichst gleich mit dem Führerscheinerwerb eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen und im Ernstfall dann eben mit einem Anwalt zu klagen (am besten auch noch Aufsichtsbeschwerden, um den Druck zu erhöhen).
Leider wird auch der Bestandsschutz mit Tricks unterlaufen, so z.B. bei mir nächstes Jahr mit meinem Autoführerschein (grauer Lappen von 1978 ), mit dem ich dann (nach Vollendung des 50ten Lebensjahres) plötzlich keine 7,5-Tonner mit Anhänger mehr fahren darf (der Vorwand für den Trick ist dann gesundheitlich wegen Alter; in Wahrheit ist es Geldschneiderei, da ich auf Antrag alle paar Jahre weiterhin LKW-Gespanne fahren könnte, dafür aber meinen grauen Lappen gegen ein teures Plastikkärtchen tauschen und alle paar Jahre eine teure Gesundheitsprüfung machen müßte).
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tja so ist es nun halt der stadt versucht halt mit allen miteln und tricks dem bürger das geld aus der tasche zuziehen
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es hat mir einfach keine ruhe gelassen und ich habe selber noch gegooglt. was die summis angeht, habe ich nichts gegenteiliges behauptet. hier ging es um den führerschein klasse M. wie erwähnt habe ich laut "simson ratgeber" herausgefunden, das dieser nach 1.01.2002 erworben, die summis mit 60 km/h nicht mehr gefahren werden darf. wie gesagt ich habe auch noch gegooglt und kann diesem auch nichts entsprechendes finden. nach fev §6 und §76 dürfen auch fs-inhaber, nach 2002 erworben, summis im sinne des DDR rechts fahren. das heißt summis mit Vmax 60 km/h. ich werde aber dennoch sicherheitshalber unseren betriebsamtlichen kontaktieren. weil es kann nicht sein, aber was wundert mich das überhaupt, das diese scheiß gesetze von jedem so interpetiert werden wie sie jeder braucht. ist halt wie schlüppergummi. schaut einfach mal in den "simson ratgeber" seite 16 tabelle oben, es steht da eben was vom sinn her völlig anderes was klasse M betrifft. deshalb werde ich mich halt auch an die grünenfraktioin wenden. die müssen es wissen.
wie schon gesagt, ich lasse mich gern eines besseren belehren. aber es sollte auch das gelesen werden was dasteht nicht was man lesen will. denn dann kommt tatsächlich müll raus wie : 80 % der simson fahrer sei illegal unterwegs. ich dann nämlch auch. aber was solls, es wurde in der vergangenheit genug müll fabriziert. kommts darauf auch nicht mehr an.....
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Ist ja mal ganz interessant zu lesen. Aber als Ossi muss ich sagen hier gibts da keinerlei Probleme. Mein Kumpel hat damals M mit 15 gemacht und ist dann Plastikroller mit 45 gefahren ( JAAA der durfte das) Das war 2002. Als er 16 war durfte er mit dem gleichen Führerschein seine S51 fahren. Alle meine Kumpels ( Baujahr 87/88/89 fahren teilweise Simmis mit Führerscheinen die 2005 und später gemacht wurden. Ohne Probleme.
Und der ganze Schwachsinn an der sache ist ja. Man darf mit Klasse B, 1000PS starke Autos fahren aber sone 3,7PS Simmi nicht? Wenns danach ginge sollte man auch Motorräder fahren dürfen indem man lediglich einen Eignungstest ablegt, anstatt nen neuen FS zu machen.
Versteht ihr was ich meine? Der Vergleich allein gegen einen PKW zu einer 125er Das is nur lächerlich. Ich darf einen 300PS Auto mit 270km/h überall lenken wo es laut Geschwindigkeitsbegrenzung zugelassen ist. Ich darf aber kein 12-20PS Starkes Motorrad Fahren das maximal 140 auf die Uhr nagelt.
Wer mir jetzt kommt mit " Motorrad fahren ist allein aus physikalischer sicht gefährlicher" hat es nicht kapiert.
Ich fahre Simmi und das mit nem B Führerschein der 2005 gemacht wurden is. Traktor fahren darf ich ja auch, bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit, aber egal ist ob ich 20 oder 30 Tonnen geladen hab. Was genau son Schwachsinn ist, jeder weiss was abgeht wenn man allein einen 40t schweren LKW mit 50km/h zu einer Notbremsung bewegen muss. Schwerer bremst sich da nurnoch ein Güterzug.
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ich würde nicht sagen weil es gefährlicher ist sondern weil es andere anforderungen an den fahrer mit sich bringt.
es ist nunmal ein unterschied ob ich ein auto bewege oder ein motorrad. is numa so.
gut, früher is man gleich nach der auto-prüfung mitm motorrad zwei runden aufm tüv-parkplatz getuckert und die sache is gegessen. mir ist nur schleierhaft wieso es vor XX jahren ohne weiteres für die menschen möglich war ein motorrad zu führen und heute nicht mehr. allein das verkehrsaufkommen und die leistungssteigerung der fahrzeuge?
naja...
früher hab ich das so gesehen wie du, aber inzwischen seh ich trotzdem durchaus einen sinn was die einteilung in die klassen angeht.
meine freundin dürfte auch mit ihrem B simme fahren, trotzdem werd ich sie nicht losfahren lassen ohne dass sie mir gezeigt hat dass sie ne gefahrenbremsung machen kann, ausweichen kann, slalom, stop and go...das volle programm eben. vorher kommt die mir nich auf ne simme (auf mein sowieso net aber des is ne andere geschichte *g*)
mMn sieht man es einem rollerfahrer auch immer ein wenig an ob er eine ausbildung aufm roller absolviert hat oder nicht. vielleicht bild ich mir das aber auch nur ein...die ohne ausbildung sind die in kurzen hosen, flip-flops, und grundsätzlich die füße nicht aufm trittblech *g* -
Das ist einfach ne Sache des Geldes. Früher gabs zur Klasse B die Klasse A1 dazu. Dann haben die Leute gemerkt, dass die 125er immer populärer werden, weil wegen billig und so und haben sich dann gedacht: Dann spalten wir das eben auf und machen richtig Asche indem wir jetzt schon die 16jährigen mit A1 anfixen, die machen dann mit 18 B und haben mit 19 keinen bock mehr auf ihre 125er und kommen wieder um A zu machen.
Und den Simson Ratgeber als Quelle finde ich nicht unbedingt geeignet, tut mir leid... Ich kann jetzt auch nen Buch veröffentlichen wo drinne steht "Hitler lebt noch und zwar im Schwarzwald", kostet nichtmal viel, gerade mal um die 60€ für ne ISBN und ne Ausgabe in der Nationalbibliothek.
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moin,
das ist doch mit der aufsplittung des FS 1999 allgemein so. wer heute B macht, darf zwar PKW fahren aber kein anhänger anhängen, nur noch mit BE. oder mit der alten FS-Klasse 3, heute CE mit beschränkung, darst du 18,75t Gszg fahren, mit zugfahrzeug 7,49t. aber wiederum nur mit einem zentralachsanhänger. seit 1999 mußt du jedes element separat machen, B bis 3,5t, C1 bis 7,5t, E für anhänger und C für Lkw allgemein. also dann besser gleich CE womit du dann alles hättest. nun wird aber grad wieder was geändert, ab dem 10.09.2009, wer CE macht und dies auch noch gewerblich nutzen möchte, muß direkt eine berufskraftfahrer-qualifizierung machen. sonst darfst garnicht erst auf nen bock. also hier wird es dann für die quereinsteiger, die ihren schein bei den bewaffneten schülerlotsen gemacht haben, regelrecht unmöglich gemacht. aber nichts ohne ausnahmeregelung: auch hier greift wieder der bestandschutz. die die bereits gewerblich fahren, also bis zum 10.09.2009, die haben eine übergangsfrist bis 10.09.2014, bis dahin müssen diese kutscher ihre berufsquali in einem 35 stunden - kurs nach holen. betrifft mich ebenfalls....

übrigens war bisher bei CE wiederum A1 bis 125 ccm inbegriffen

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