Fahren ohne Fahrerlaubnis einer S50 trotz Klasse M

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  • Nicht schlecht....... nicht das der Passus auch mal für die Polizei zum tragen kommt den sonst die Verkehrsteilnehmer sich anhören müssen.


    Unwissenheit schütz vor Strafe nicht

    Nur Vögel fliegen schöner........

  • Ein besseres Ergebnis wäre nicht möglich. Insofern ein voller Erfolg.
    Es ist immer wichtig, daß solche Dienstaufsichtsbeschwerden gemacht werden. Daß dann offiziell nichts dabei herauskommt, ist egal. Dieses Beispiel hier zeigt, daß richtig etwas bewegt wurde.
    Zumindest in diesem Polizeiabschnitt oder in dieser Gegend hat sich das dadurch auch bis zum kleinsten Polizisten herumgesprochen, und somit wird dort kein Simsonfahrer mehr wegen soetwas Streß kriegen.
    Gute Aktion!


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  • Das sind doch mal klare aussagen. Wurde zum Glück noch nie angehalten von daher kann ich(noch) nichts über das Fachwissen der hiesigen Polizeibeamten sagen...

  • Hey also ich hab da auchnoch mal eine Frage!! Ich hab eine Simson S51 12 V In meinen Papieren steht ganz oben 60 km/h und jetzt lese ich hier das es nur bei mopeds bis 1992 erlaubt ist 60 zu fahren. Auf meinem Typenschild steht aber 1994!! Verstehe das i-wie nicht!! Hat der vorgänger da was falsch gemacht?? Der hat gemeint er hätte sie restauriert!!
    Darf ich da überhaupt dann mit fahren?? habe Führerscheinklasse B
    Hab jetzt echt ein schlechtes Gefühl!!
    Danke für alle Antworten
    Gruß

    :dance1:SIMSON FOR LIVE AND LONGER:dance1:

  • In der Regel schaut ein Streckenposten zwar nicht auf das Typenschild, sondern auf die Papiere (nur die Rahmennummer wird wegen Diebstahlverdacht manchmal noch überprüft, aber nicht das Typenschild); dennoch solltest Du Dir ein neues Typenschild kaufen und z.B. 1991 einschlagen. Sonst kannst Du z.B. bei einem Unfall mit Personenschaden, wenn das Krad von einem Versicherungsfuzzi untersucht wird, tatsächlich Streß kriegen - bis hin zu einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.


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  • Es gab 1994 keine S51 mehr. Da wird der wohl ein anderes Typenschild draufgemacht haben und dort was falsches eingeschlagen haben. Stimmt die Rahmennummer zwischen Rahmen Papiere und Typenschild überein?
    ich würd das Typenschild abmachen und gut, ist nicht vorgeschrieben.

    -S70 1/C mit "Kuchenblech" mit eingetragenen 81 km/h (K55, Superbike-Lenker, LED-Blinker, LED-Rücklicht, H4, Vape) Bj90
    -S51 B Bj89
    --> Meine Moppeds (*klick*)

  • Ist eigentlich schon vorgeschrieben, obwohl es meistens niemanden interessiert.


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  • Gabs hier nichtmal einen Thread, in dem man anhand der Rahmennr. rausfinden konnte, aus welchem Jahr die Simson ist?

  • Danke für die schnellen Antworten werde mal morgen alles nochmal genau prüfen!! Melde mich dann wieder! Aber danke im vorraus!!

    :dance1:SIMSON FOR LIVE AND LONGER:dance1:

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