Duo ohne Führerschein fahren?

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  • Hallo,
    Ich hab meinen Führerschein abgeben müssen und mir jetzt ein Duo zugelegt, weil ich davon ausging, daß man das (so wie Ape) ohne Führerschein fahren darf.


    Krankenfahrstühle sind doch führerscheinfrei, oder?
    (Wie soll denn ein Behinderter auch Führerschein machen?)

  • Klasse M wird benötigt. Der Führerschein wird soweit ich weiß immer nur "klassenweise" entzogen. Falls man dir also nur B oder nur A entzogen hat, bist du weiterhin in Besitz der Klasse M und darfst DUO fahren.

  • Der Führerschein wird soweit ich weiß immer nur "klassenweise" entzogen. Falls man dir also nur B oder nur A entzogen hat, bist du weiterhin in Besitz der Klasse M und darfst DUO fahren.


    falsch


    wenn der Führerschein weg is is er weg und das gilt für alle Klassen


    seit wann darf man eine APE ohne Führerschein fahren?????


    Um ein Duo im Straßenverkehr führen zu dürfen benötigst du in jedem Fall einen Führerschein.


    Ach ja für behinderte da ja nur körperlich geschädigt sind gibt es spezielle Fahrschulen, denn wer motoriesiert am Straßenverkehr teilnehmen will braucht einen Führerschein, ausgenommen sind Fahrzeuge bis 6km/h

  • Wenn du vor einem bestimmten Datum geboren bist (irgendwann ende der 60er glaub ich) dann darfst du auch 25km/h Fahrzeuge ohne Lappen fahren.

    Pontiac Firebird: Aus Freude am Tanken:D

  • Naja, eigentlich ist der Mofalappen ja auf deinem Führerschein vermerkt. Ergo: Zu Fuß oder per Fahrrad. Wenn du nun noch sonen alten Lappen rumschwirren hast, naja legal kann es nicht sein würde ich mal so behaupten.



    mfg Lowrider

    Niveau ist keine Handcreme


    Cadillac, aus Freude am Tanken


    Achtung! Vorm Posts löschen Hirn einschalten!

  • Aber ist bei DUO, Piccolo und anderen dreirädrigen Gefährten nicht sowieso anders geregelt? also wegen Mofaschein? Weil die dinger doch mehr als 2 Achsen haben? Ich dacht ich hätt da mal sowas gehört. Kann mich aber auch irren.

  • Ne, da hast du etwas falsches gehört bzw. irrst dich. :i_troest:


    Ein DUO ist laut Papieren ein Moped (Kleinkraftrad) mit der Auslegung als Krankenfahrstuhl (Versehrtenfahrzeug). ... hat original 50 ccm, somit Moped-Klasse.


    Es sollen aber ab dem 03.07.91 noch einige 4/2-er vom Band gelaufen sein, die eine PKW-Zulassung hatten. siehe Typenschein

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


    Morgens mit Hochspannung aufstehen,
    mit Widerstand zur Arbeit gehen,
    den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
    abends geladen nach Hause kommen,
    an die Dose fassen
    und eine gewischt bekommen!


    :a_bowing: DAS ist Elektrizität! :a_bowing:
    :whistling:

  • Also vorneweg:


    Fahrverbot:


    Wurde gegen den Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder -straftat ein Fahrverbot verhängt, darf der Betroffene für den begrenzten Zeitraum des Fahrverbotes keine Kraftfahrzeuge (KFZ) mehr im öffentlichen Straßenraum führen. Das Fahrverbot bezieht sich auf sämtliche KFZ und damit auch auf "Fahrräder mit Hilfsmotor" (Mofas). Vom Fahrverbot können bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen (vgl. § 6 FeV) explizit ausgenommen werden. Für die Dauer des Fahrverbots ist der Führerschein amtlich zu verwahren. Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein wieder an den Betroffenen ausgehändigt.


    Entzug der Fahrerlaubnis:


    Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis verliert der Betroffene sämtliche Besitzstände, d.h. sämtliche Fahrerlaubnisklassen. Es wird eine Sperrfrist festgelegt. Während der Sperrfrist darf dem Betroffenen keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.


    Zum Führen eines Mofas ist eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 FeV). Es wird lediglich eine Prüfbescheinigung verlangt (§ 5 FeV), dies allerdings nicht von Personen, die vor dem 01.04.1980 das 15. Lebensjahr vollendet haben (§ 76 Nr. 4 FeV). Da die Prüfbescheinigung nicht einer Fahrerlaubnis gleichzusetzen ist, kann sie auch nicht im Rahmen eines Fahrerlaubnisentzuges entzogen werden.


    Es sind demnach verschiedene Falllösungen denkbar:


    1. Wurde ein Fahrverbot verhängt, darf der Betroffene keine Mofas im öffentlichen Straßenraum führen. Andernfalls macht er sich des "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" (vgl. § 21 StVG) strafbar...


    2. Ist der Betroffene am oder nach dem 01.04.1965 geboren worden, kann er ein Mofa trotz Entzug der Fahrerlaubnis führen. Der Betroffene benötigt allerdings eine Prüfbscheinigung...


    3. Ist der Betroffene vor dem 01.04.1965 geboren worden, kann er ein Mofa trotz Entzug der Fahrerlaubnis führen, auch wenn er keine Prüfbescheinigung vorweisen kann...



    Kommen wir nun zum Duo:
    1. das Duo ist kein Mofa. Obige Regelung gilt also nicht dafür und du brauchst auf jeden Fall einen Führerschein.
    2. Auch ein Behinderter braucht zum führen eines Duos einen Führerschein! Es muss nämlich gewährleistet sein, dass er den Anforderungen des Straßenverkehrs gewachsen ist (nichts anderes soll beim Führerscheintest festgestellt werden). Ist er das nicht und stellt somit eine Gefahr auch für andere dar, darf er kein Fahrzeug führen.
    3. Ja, zum führen moderner Krankenfahrstühle braucht man keinen Führerschein. Allerdings dürfen die auch nur 6 km/h schnell fahren.
    4. (nur als ergänzende Anmerkung) Auch zum führen einer Ape braucht man einen Führerschein. Die ist nämlich auch keine Mofa. Eine Mofa darf (neben einigen anderen Beschränkungen) nämlich nicht schneller als 27,5 km/h (25 km/h + 10% Toleranz) laufen. Und die Ape50 läuft gute 45 km/h.

  • Also ich meine die Simson Duo fällt unter Klasse S


    3 oder 4 Rädrige "Kleinkrafträder" . In der neuen ABE seht "Kleinkraftrad" !




    Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

    2 Mal editiert, zuletzt von kosmos ()

  • Eigentlich wurde im vorigen Beitrag schon alles gesagt.


    Daß das mit der Geschwindigkeit für führerscheinlose Krankenfahrstühle geändert wurde, war mir zwar bekannt, aber nicht die genaue Geschwindigkeit (aha, jetzt also 6 km/Std). Früher waren das ´mal 9 km/Std. Ich hatte nämlich ´mal einen Meyra mit Zweigang-JLO-Motor; der war usprünglich (mit riesigem Ring über dem Gasschieber, sodaß dieser nur ganz wenig aufzuziehen war) auf 9 km/Std gedrosselt (Ring ´raus, schon lief das Ding schon über 30; etwas frisiert, dann lief es 60 ...).


    Wenn Du vor 1965 geboren wurdest oder eine Mofa-Prüfbescheinigung und kein Fahrverbot hast, kannst Du ja versuchen, das Duo auf 25 km/Std zu drosseln (ich habe da noch so ein Steuerteil für einen Plastikroller, weiß aber nicht, wie man das an eine Simson anschließt; braucht auf jeden Fall Elektronik-Zündung) und beim TÜV als Mofa einzutragen. Kostet halt dann.

    Einmal editiert, zuletzt von Schwabe ()

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