Duo ohne Führerschein fahren?

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  • Sahib, ich habe meine Papiere gerade nicht zur Hand. Aber wenn ich die DDR-Zulassung zwischen die Finger bekomme, dann stelle ich die Seite ein, die besagt, dass der DUO als "Moped" (sprich: Kleinkraftrad)/Versehrtenfahrzeug zugelassen ist.
    Das heißt also, dass der DUO in erster Linie definitiv als Moped eingestuft ist mit der Spezialisierung "Versehrtenfahrzeug".
    (Wurde schon zu DDR-Zeiten als Moped behandelt, nur durfte ein "Gesunder" das Versehrtenfahrzeug nicht fahren. Ausnahme Probefahrt zu Reparaturzwecken)


    Nun dürfen wir den DUO aber auch nicht mit den anderen motorisierten Krankenfahrstühlen in der DDR gleichsetzen. Da gab es auch "Selbstfahrer", die deutlich schwächer motorisiert waren: Link
    Ich denke mal, dass der Mofa-Schein eher auf diese anderen Gefährte zutreffen könnte.


    Soweit ich mich erinnere, gab es zu DDR-Zeiten nur eine Klasse (die M), mit der man Mofa und Moped (bis 50 ccm mit bis zu 60 km/h) sowie Krankenfahrstühle fahren durfte.


    Auch ist der DUO in den KBA- Papieren als "Kleinkraftrad"/Krankenfahrstuhl eingestuft.
    Und hier definiert Kleinkraftrad auch wieder "Moped" und nicht "Mofa".


    Würde der DUO mit Mofa-Schein fahrbar sein, so würde das KBA dann auch in ihren Zulassungen dem DUO dann Mofa/Krankenfahrstuhl bescheinigen.


    Da der DUO aber auf mehr als 45 km/h zugelassen ist, ist er im Rahmen des Einigungsvertrages den 45 km/h-Mopeds (analog Simson) gleichgesetzt. Ansonsten dürfte der DUO bautechnisch nur 25 km/h laufen, um Mofas gleichgestellt zu werden.


    Man könnte ja auch mal bei z.B. Juris im Verkehrsrechtforum nachfragen... Da treiben sich doch auch Rechtsverdreher rum, die einem vielleicht anhand von G-Texten das erklären können.


    Ich würde es nicht drauf ankommen lassen, bei einer Kontrolle wegen "Fahren ohne (den richtigen) Führerschein" belangt zu werden.

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


    Morgens mit Hochspannung aufstehen,
    mit Widerstand zur Arbeit gehen,
    den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
    abends geladen nach Hause kommen,
    an die Dose fassen
    und eine gewischt bekommen!


    :a_bowing: DAS ist Elektrizität! :a_bowing:
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  • Lasst doch mal die armen DDR-Zulassungen aus dem Spiel... die verraten uns doch eh alle was anderes... natürlich je nach Baujahr...


    Die in den letzten Jahren hergestellten Duo 4/1 waren demnach sogar schon als Kraftrad zugelassen... auch die Bezeichnung "Krause Duo" ist nicht ganz richtig, da nur bis zum Duo Typ 4 Krause als Hersteller galt und es selbst da schon einige Brandis Duo 4 gab.


    Naja, aber das gehört ja nicht zum Thema... ich bleibe beim Namen Simson Duo...


    Zu der Führerscheinfrage kann ich nicht viel beisteuern, da ich von sowas keine Ahnung habe und mich da jetzt auch nicht reinlesen will... hab inzwischen schon so viel darüber gelesen und habe bisher noch keinen wasserfesten Beweis gesehen...
    Auf der einen Seite glaube ich Sahib schon (hat ja ein wenig Ahnung von sowas ;) ), aber riskieren würde ich es trotzdem nicht, weil 1. könnte ich das bei einer Kontrolle keinem Polizisten erklären und 2. hab ich auch schon mehrere durchaus logische Gegenargumentationen gelesen.


    Eine wirkliche Lösung können uns sowieso nur irgendwelche Richter bzw. Gerichte liefern, denn wenn selbst das KBA keine Stellungnahme zur Führerscheinfrage abgibt, dann muss da ja irgendwas dran sein am Thema :D

  • Ich denke mal, dass das "Kleinkraftrad" in der neuen ABE vom KBA wirkungslos ist, da sie anscheinend nichtmal selber wissen, wie es einzustufen ist!


    Das nicht mehr als 25 heißst nicht max 25 und Prüfbescheinigung heißt auch nicht max. 25 sondern ledeglich, dass man mit den Verkehrsregeln vertraut ist und Fahrzeuge mit nicht mehr als 25 führen darf!


    und die Polizei hat schonmal keine Ahnung, wenn man jedoch jetzt vor Ort die zugehörigen § vorlegen kann, werden die auch einen in Ruhe lassen!


    Beim M heißt es ja auch nicht mehr als 45, da noch es noch andere Regellungen gibt z.b. 50 und (60)!

    2 Mal editiert, zuletzt von kosmos ()

  • So, hab die Papiere vorliegen.


    Die DDR-Zulassung nannte sich 1978 "Registrierschein für Kleinkrafträder".


    Seite 2 sagt aus:
    Art des Fahrzeuges: Kleinkraftrad
    Typ: Mot. Krankenfhrzg.
    Bj, Fahrgestell-Nr., Motor-Nr., Hubraum (49,6), Leermasse, Nutzlast, Personen (2), zul. Gesamtmasse, Farbe und Halter.


    Wenn die Rennleitung nun diesen Registrierschein in der Hand hält, dann sehen die "Kleinkraftrad" und "mot. Krankenfhrzg." Also fragen die nach der M.


    Die KBA-Papieren sind auch eine ABE für Kleinkrafträdermit folgenden Angaben:


    Fabrikat: VEB Fahrzeugbau, Brandis"
    Typ: DUO 4/1
    Fahrzeugart: Kraftrad, dreirädrig, Versehrtenfahrzeug (nach Kopfnote 4 zugelassen mit 55 km/h).
    usw.


    Also sagen beide Zulassungspapiere, dass der DUO ein Kleinkraftrad ist. Die KBA-Papiere sagen sogar, dass der DUO 55 km/h-zugelassen ist. Somit ist also die M erforderlich (Da lt. Einigungsvertrag DDR-Fzg.-Zulassungen und die zugeordneten Fahrerlaubnisklassen ihren Bestand behalten).

    Gruß Frank


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  • So könnte man es sagen...:


    Weil der DUO 1978 nicht als mot. Krankenfahrstuhl, sondern als mot. Krankenfahrzeug betietelt wird.


    In beiden Zulassungen (DDR und KBA) wird beim DUO von Fahrzeugen und nicht von Fahrstühlen gesprochen.!


    Die Krankenfahrstühle waren mE nur einsitzige Fahrzeuge, während Krankenfahrzeuge auch mehr als nur 1 Sitz haben konnten.

    Gruß Frank


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    Einmal editiert, zuletzt von DUO78 ()

  • Und was steht auf Seite 2 zu "Art des Fahrzeuges" und zu "Typ"? Wann wurde diese Zweischrift ausgestellt (Jahr)?


    Übrigens: Trotzdem wird der "Krankenfahrstuhl" nach dem "Kraftrad" und nur in Klammern erwähnt.

    Gruß Frank


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  • Was darauf schließen läßst, dass es ein "Krankenfahstuhl" ist, wofür man ein "Kraftrad" Führerschein braucht...



    Mich Interessiert, was nun in den originalen DDR Papieren stand, ne Zweitschrift hab ich auch.


  • Gruß Frank


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  • So und wenn man die Betriebserlaubniss liest klärt sich das ganze doch schon oder nicht? Was mich wundert ist das keine Höchstgeschwindikeit eingertagen ist.



    grüße alex

    Immer öfter verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil sie ALT und ENTF gedrückt haben.

  • Die max-Speed sowie die ccm waren zu DDR-Zeiten für Kleinkrafträder auf max 50 ccm und max 60 km/h standardisiert. Es gab auch keine eintragungsfähigen Drosselsätze, die aus einem Kleinkraftrad ein Mofa gemacht hätten. Somit war mE ein separater Eintrag nicht nötig.
    Wenn ich mich nicht irre (ansonsten korregiert mich bitte), dann gab es zu DDR-Zeiten nur den Mopedschein (M), den du mit 15 machen konntest. Da war Mofa dann mit inbegriffen. Also war es irrelevant, ob du nun ein Mofa oder Moped bewegt hast. (Wer hätte also ein Mofa gekauft, wenn er mit 15 Moped fahren darf? Ausgenommen natürlich der Essig-Peng als Fun-Fzg.)


    Heutzutage geben die ccm alleine keine Auskunft mehr über die Art des mot. Zweirades:


    50 ccm können sowohl ein Mofa, ein Moped (Kleinkraftrad) oder auch ein Leichtkraftrad (leichtes Motorrad) sein. Daher werden heutzutage wohl die Geschwindigkeitseintragungen zusätzlich zum Zulassungstyp (Mofa, Klein- oder Leichtkraftrad) gemacht.

    Gruß Frank


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