Sahib, ich habe meine Papiere gerade nicht zur Hand. Aber wenn ich die DDR-Zulassung zwischen die Finger bekomme, dann stelle ich die Seite ein, die besagt, dass der DUO als "Moped" (sprich: Kleinkraftrad)/Versehrtenfahrzeug zugelassen ist.
Das heißt also, dass der DUO in erster Linie definitiv als Moped eingestuft ist mit der Spezialisierung "Versehrtenfahrzeug".
(Wurde schon zu DDR-Zeiten als Moped behandelt, nur durfte ein "Gesunder" das Versehrtenfahrzeug nicht fahren. Ausnahme Probefahrt zu Reparaturzwecken)
Nun dürfen wir den DUO aber auch nicht mit den anderen motorisierten Krankenfahrstühlen in der DDR gleichsetzen. Da gab es auch "Selbstfahrer", die deutlich schwächer motorisiert waren: Link
Ich denke mal, dass der Mofa-Schein eher auf diese anderen Gefährte zutreffen könnte.
Soweit ich mich erinnere, gab es zu DDR-Zeiten nur eine Klasse (die M), mit der man Mofa und Moped (bis 50 ccm mit bis zu 60 km/h) sowie Krankenfahrstühle fahren durfte.
Auch ist der DUO in den KBA- Papieren als "Kleinkraftrad"/Krankenfahrstuhl eingestuft.
Und hier definiert Kleinkraftrad auch wieder "Moped" und nicht "Mofa".
Würde der DUO mit Mofa-Schein fahrbar sein, so würde das KBA dann auch in ihren Zulassungen dem DUO dann Mofa/Krankenfahrstuhl bescheinigen.
Da der DUO aber auf mehr als 45 km/h zugelassen ist, ist er im Rahmen des Einigungsvertrages den 45 km/h-Mopeds (analog Simson) gleichgesetzt. Ansonsten dürfte der DUO bautechnisch nur 25 km/h laufen, um Mofas gleichgestellt zu werden.
Man könnte ja auch mal bei z.B. Juris im Verkehrsrechtforum nachfragen... Da treiben sich doch auch Rechtsverdreher rum, die einem vielleicht anhand von G-Texten das erklären können.
Ich würde es nicht drauf ankommen lassen, bei einer Kontrolle wegen "Fahren ohne (den richtigen) Führerschein" belangt zu werden.