Polizei macht Kontrollen mit einem Holzkeil

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  • Wenn du aber ahnung hast und weißt wie du denen einem vom pferd erzählst :]


    freundlich höflich und Verständnisvoll.


    Das reicht ;)

    [quote='mutschy',index.php?page=Thread&postID=772926#post772926]


    Tuning is in meinen Augen nichts weiter, als Geld auszugeben, was man nich hat, um Leute zu beeindrucken, die man nich kennt :thumbup:

  • also ich möcht jetzt mal für allgemeinen aufklären sorgen:
    habe mehrere polizeiverwante zB. einer meiner cousine is hauptkommisar in kiel und daher weiß ich son bissel was über kontrollen...
    1. sowas wie eine "allgemeine verkehrskontrolle" gibt es nich die herrn dürfen nur anhalten wenn begründeter verdacht besteht wie zB. zu schnell, auffälliges fahrverhalten, extrem lautes moped, besondere optische merkmale...
    2.die durfen das fahrzeug garnich anfassen!
    3. wer nach der abe für seine anbauteile gefragt wird der sollte sich erstmal schlau machen ob der beamte ne sachkundeprüfung gemacht hat wenn nich kann der beamte nur für ihn mangelhafte oder fehlerhafte teile (zB blinker geht nich) in einem mängelschein aufschreiben...(der bei mir schon öffter von dekraprüfer wegen fehlerhaftigkeit zerrissen wurde)
    sollte einer dieser punkte bei eurer kontrolle vorkommen lasst euch name und dienstnummer des beamten geben(is er zu verpflichtet) und meldet ihn umgehen in der nächsten wache...

    hab zu meinem beitag oben noch was vergessen solltet ihr in eine stationäre kontrolle kommen wo se mit rolle stehn könnt ihr davon ausgehn das ein sachkundeprüfer dabei is der darf das moped dann genauer untersuchen zB. alle scheine(abe und co.), geschwindigkeitsmessung und auch äussre messungen darf er vornehmen zB. den aussendurchmesser des krümmers... aber sowas wie zylinderkopp abschrauben oder iwas durchdie kerzenöfnung messen darf kein bulle das darf nur ein TÜV/dekra Prüfer!!!

    Steht das denn auch irgendwo? ... das man da eventuell auch was vorlegen kann. ;)

    Also am Können sollte es nicht mangeln, mein Vater ist Scheißermeister ;)

  • Steht das denn auch irgendwo? ... das man da eventuell auch was vorlegen kann. ;)


    EinfachRudy, schicke deine Verwandten doch mal auf einen Lehrgang. Wenn sie dir das so erzählt haben, dann haben sie diesen bitter nötig.


    zu 1.) Den Begriff der allgemeinen Verkehrskontrolle gibt es nicht, es gibt aber verdachtunabhängige Kontrollen nach §36(5) StVO. Hier kann jeder Verkehrsteilnehmer und sein Fahrzeug kontrolliert werden. Sollte schon eine Ordnungswidrigkeit/Straftat ersichtlich sein, wird nach §163b(1) StPO i.V.m §46 OWiG verfahren.


    zu 2.) Hat der Beamte Sachverstand, dann darf das Fahrzeug wohl einer technischen Kontrolle unterzogen werden. Sachverstand ist aber nicht gleichzusetzen mit einem Sachverständigen. Das sind zwei Paar Schuhe. Das Problem liegt fast nur bei der Beweiswürdigung. Ein Gutachten durch einen Sachverständigen hat vor Gericht mehr Gewicht, als die Aussage einen sachverständigen Beamten. Mängel, die aber ohne Messverfahren festzustellen sind, brauchen grundsätzlich keinen Sachverständigen.


    zu 3.) Wird ein Mangel erkannt, kann jeder Beamte dafür ein Bußgeld erheben und eine Mängelanzeige ausstellen; unabhängig von irgendwelchen Sachkundeprüfungen.
    Es gibt keine Dienstnummern. Wohl aber muss grundsätzlich der Name genannt werden (siehe VwVfG, Bestimmtheit des Verwaltungsaktes).
    Die Sache mit den Zylinderkopf abnehmen basiert alles auf freiwilliger Basis. Sollte aber der Verdacht auf eine Leistungssteigerung bestehen (32mm-Krümmer, anderer Vergaser, geänderte Abgasanlage, etc.) kann das Fahrzeug recht schnell beschlagnahmt und ein Gutachten angeordnet werden. Kostenpunkt: 500€ aufwärts.

  • man sollte erwähnen das diese 500€ nur von einem zu tragen sind wenn was vestgestellt wurde
    oder irre ich mich jezt da ?(

  • man sollte erwähnen das diese 500€ nur von einem zu tragen sind wenn was vestgestellt wurde
    oder irre ich mich jezt da ?(


    Exat.
    So sollte es zumindest sein.
    Da wie hier in Berlin aber Geld knapp ist , werden die immer irgendwas finden, womit du dann für das Gutachten, Abschleppkosten usw. löhnen darfst.


    Am besten erst gar keinen Anlass dazu geben, dass sie dein Fahrzeug zwecks Beweissicherung beschlagnahmen oder sichergestellt werden.

    Das Glück ist das einzige, das sich verdoppelt wenn man es teilt. Albert Schweitzer

  • man sollte erwähnen das diese 500€ nur von einem zu tragen sind wenn was vestgestellt wurde
    oder irre ich mich jezt da ?(


    Richtig. Aber ein Gutachten wird auch nur angeordnet, wenn nicht nur eine Vermutung besteht. Ist wie mit dem Verwiegen von LKW. Auf die Waage schicken darf man diese auch nur nach einem Verdacht.


  • richtig, ein Sachverständiger ist z.B. ein Ingenieur, der durch zusatzquallifikation und durch ablegen einer Prüfung usw. zu Sachverständigen wird.
    ein Sachkundiger kann auch ein KFZ Mechaniker mit einem Lehrgang auf ein bestimmtes Thema sein.


    wichtig ist, dass Sachverständige und Sachkundige immer nur für bestimmte Themengebiete spezialisiert sind, es gibt dabei keine "Alleskönner". Ein Sachverständiger für Ladungssicherung oder Unfallforschung kann zu nem getunten Moped gar keine Aussage / Gutachten machen.

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