Rotes Versicherungskennzeichen

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  • Hallo,
    habe auch die Nachricht von Versicherungsmenschen die Nachricht erhalten, dass er laut Gesetzt nicht mehr an Privatpersonen die rote Schilder geben darf.
    Das ist gar nicht gut.
    Ich fuhr meine zwei Hauptmopeds immer mit einen normalen Kennzeichen. Für die anderen benötigte ich immer das rote für Probefahrten.
    Da ich mich wirklich daran hielt, ist das jetzt für mich wirklich ein Problem.


    Naja eine Schwalbe wollte ich eh abstoßen.


    Falls jemand doch was heraus bekommt, kann er mich gerne auch per PN benachrichtigen.


    Danke


    Die-Knalltuete

    "Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher." (Albert Einstein)

  • mh ärgerlich, wir wollten uns dieses JAhr eins für den Verein holen, da macht das Sinn, da wir doch schon irgendwie damit handeln und die Leutchens ja auch ma `ne Runde mit drehen können sollten :mad:


    vielen dank dann an die Leute die das Kennzeichen so missbraucht haben :g_nono:

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

  • Finde ich auch voll ärgerlich.
    Wie schon geschrieben, halte ich mich an solche Regeln.
    Wie schon gesagt benötigte ich das Schild immer für Probefahrten bzw. auch schon mal für Überführungen, da ich die Garagen wechseln musste.


    Ich hoffe, dass mir meine Garage nun nicht mehr gekündigt wird, sonst hätte ich ein richtiges Problem.


    Charles:
    An deiner Stelle würde ich trotzdem mal nachfragen.
    Vielleicht hast du als Verein mehr Glück.


    Ciao

    "Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher." (Albert Einstein)

  • @ Charles:


    Seit ihr ein eingetragener Verein? Wenn ja, dann sollte das kein Problem sein.


    Das Urteil mit der Einkaufsfahrt bestätigt ja genau das was ich mal gesagt habe, und wenn dann noch der Rotkohl im Glas auf der Strasse liegt beim Unfall, dann gute Nacht.


    mfg Lowrider

    Niveau ist keine Handcreme


    Cadillac, aus Freude am Tanken


    Achtung! Vorm Posts löschen Hirn einschalten!



  • Und hat er dir auch das Gesetz genannt dass dies begründet? Ich glaub nämlich dass die Vertreter diverser Versicherungen einfach keine Ahnung von alle dem haben und euch dann einfach erzählen dass das nich geht. Was ich erhlich gesagt auch korrekt finde weil ich auch ganz der meinung von major Tom und Drehmomentjunkie bin.Viele haben es einfach nich verdiehnt. Und schon gar nich wegen 3 Mopeds!

  • Zitat


    Original von Chewbacca:



    Und hat er dir auch das Gesetz genannt dass dies begründet? Ich glaub nämlich dass die Vertreter diverser Versicherungen einfach keine Ahnung von alle dem haben und euch dann einfach erzählen dass das nich geht. Was ich erhlich gesagt auch korrekt finde weil ich auch ganz der meinung von major Tom und Drehmomentjunkie bin.Viele haben es einfach nich verdiehnt. Und schon gar nich wegen 3 Mopeds!



    warum soll dir der Versicherungsvertreter das erst zusammensuchen wenn man selbst danach suchen kann. Es steht alles in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) beschrieben. § 28 Rote Versicherungskennzeichen und dazugehörig § 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten. --> darin enthalten: wird vergeben an zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern.


    Ich glaube das sagt doch alles.


    Mit freundlichem Gruß
    Der Neuangemeldete

  • also ich hab mal alle versicherungen abgeklappert die bei mir am Ort sind (Allianz, Provinzial und AXA). Alle drei ham sogar extra bei ihren Hauptstellen angerufen und nahgefragt. Sinngemäß meinten se alle, dass nur Händler mit Gewerbeschein aus dem KFZ-Bereich ein solches bekommen können.
    Bei der AXA meinten se alle Fahrzeuge bis Bj. 79 und dann nur mit Wertgutachten und sonem gezöge. Hab das aba nich ganz verstanden, se meinten aba dass das ziemlich kompliziert wäre und ich dann trotzdem nich alle karren fahren dürfte...

  • Das mit dem Gewerbeschein, Händlern würde sich auch mit der Fahrzeug-Zulassungsverordnung decken. Aber in der Verordnung wird dies als Wechselkennzeichen geführt und icht als Oldtimerkennzeichen

  • vielleicht haben die dich auch falsch verstanden und dächten es geht um ein Auto/Motorrad und da hast halt das rote 06 und 07 Kennzeichen. Also einmal für Probe und Überführungsfahrten und einmal das Sammlerkennzeichen was ebenfalls nur für solche Zwecke genutzt werden darf

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