Rotes Versicherungskennzeichen

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  • Zitat


    Original von Sternburg-Export:
    nur wie kann man sicherstellen, dass auch wirklich jemand so einen großen fuhrpark besitzt?!


    Ganz einfach: Du bringst einfach die ABE von jedem Moped vorbei.


    Da müsste aber irgendwie alles registriert werden. Das ist aber möglich. Bei uns in der Schweiz haben Mofas auch jedes Jahr ein neues Schild. Aber alle Mofas sind mit Rahmennummer und Schild registriert.


    mfg

  • oh man wenn ich das hier alles so lese stellen sich mir viele fragen. bin bis jetzt stolzer besitzer eines roten versicherungskennzeichen, hab aber noch nicht nachgefragt ob das diese jahr wieder klar geht mit. gibt es denn eine schriftlich nachzulesene änderung der gesetzeslage zu letztes jahr oder wurde die versicherungen nur von vater staat \"mündlich\" angewiesen darauf hocken zu bleiben? als ich vor 2 jahren zum ersten mal eins ergattern konnte hab ich viel gesucht und einige infos gefunden. ua:


    Die Auflagen für ein RV vom Staat sind:


    Es werden deutschlandweit max 1500 vertrieben
    Versicherungen dürfen diese nur an Altkunden ausgeben
    Fahrzeuge müssen min 25 Jahre alt sein
    Darf nur für Probe- oder Überführungsfahrten und für
    Oldtimertreffen ( An- und Abfahrt ) genutzt werden


    Hat man diese Voraussetzungen kann es sein das die Versicherung noch Auflagen stellt. Z.B. der ADAC:


    Wertgutachten über jedes Fahrzeug muss vorliegen
    Fahrzeuge müssen sicher gelagert werden z.b. Garage
    Versicherungsnehmer als auch Fahrzeugführer müssen min 25 Jahre alt sein
    ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ist zu führen
    --------------------------------------------


    alleine ein wertgutachten für jedes fahrzeug ( welche nur 2? jahre gültigkeit haben ) macht das ganze schon unrentabel.


    ich hab letztes jahr 88 euro bezahlt. das verlinkte urteil hab ich mir mal angesehen und verstehe so einiges nicht daran, nicht zuletzt weil ich vor 2 wochen wegen überhöhter geschwindigkeit ( zum ersten mal im leben - war ich stolz ) rausgezogen wurde und hatte das RVK am Sperber dran. der ist auch bei der versicherung gemeldet aber fährt ja bekanntlich 75 km/h womit auch ein normales verischerungskennzeichen nicht legitim wäre aber das ggf. problem der versicherung denn sie haben kopien aller ABEs. die oberförster haben nichts gesagt gegen das VKZ.ich wollte eigentlich das 07er kennzeichen für motorräder aber die haben mir das gegeben.


    da hier soviel von missbrauch die rede ist frage ich mich wo fängt der an? wer eins hat benutzt es nicht nur für probe und überführungsfahrten. auch ich gebe zu mit dem sperber in den wintermonaten wo die chopper zu schade ist zu fahren. 2 km zur uni und zurück. sicher sieht der gesetzgeber das nicht als probefahrt an, ich schon ( technik muss bewegt werden ). aber auch für ausfahrten bei oldimertreffen und viele überführungsfahrten ( da 4 garage aber leider nicht an einem fleck) benutze ich es. bevor ihr auf anderen rumhackt fasst euch an die eigene nase.


    wer ohne sünde ist werfe den ersten stein



    den kommentar das das kennzeichen ab 3 mopeds zulässig ist verstehe ich nicht ganz. wenn ich 2 moped habe was soll ich dann mit dem roten? für etwa 100 euro bekomme ich 2 kennzeichen mit denen man 24h täglich fahren darf und für den selben preis das rote mit vielen einschränkungen.



    ich hoffe das ich diese jahr wieder eins bekomme und auch die leute von euch die es als solches benutzen wofür es gedacht ist. was händler damit sollen frag ich mich. wenn die eins kaufen/ transportieren benutzen die in der regel nen lkw oder lieferwagen,oder?

  • @ habichtfreak
    deine infos die du da irgendwo gefunden hast sindh falsch. wofür händler ein rotes versicherungsschild brauchen ist ja klar. oder meinst du ich mache meine probefahrten im transporter?


    kannst du deine aussage mit den fahrten zu oldtimertreffen belegen?

  • die \"infos\" sind wie auch da steht 2 jahre alt und damals haben sie gestimmt. ob das heute noch so ist kann ich nicht sagen.


    das das RVK für händler ganz nützlich ist für probefahrten streite ich nicht ab, aber wann macht ein händler schon mal ne probefahrt? wenn er ein neues fahrzeug hat ist davon auszugehen das es fährt, wird ja auch im werk getestet. hat ein händler ( oft auch mit ner werkstatt verbunden ) ein fahrzeug zur reperatur da ist es durch den besitzer versichert. kauft ein händler ein \"altes\" fahrzeug auf vergewissert er sich vor dem kauf über die funktionstüchtigkeit des fahrzeuges ( versicherung des vorbesitzers greift ). sollte der eher nicht mehr übliche fall eintreten das der händler ein fahrzeug neu aufbaut ( was mit soviel arbeit ergo auch kosten verbunden ist die keiner bezahlen würde ) macht er sicher keine rundfahrt durch die stadt sondern dreht ne runde auf dem hof.


    so nun zu dem belegen der oldtimertreffen. ich hab die frage so verstanden das du nicht der meinung bist das ich mit dem rvk zu einem treffen fahren darf. hier erst mal der allgemein bekannte gesetzestext zum rvk:


    §29g StVZO
    *Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit eines versicherungskennzeichenpflichtigen Fahrzeugs (Probefahrten) und Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung eines solchen Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen (Überführungsfahrten), dürfen vorbehaltlich der Vorschriften über die Betriebserlaubnispflicht mit Versicherungskennzeichen unternommen werden, deren Beschriftung und Rand rot sind. Als Probefahrten gelten auch Fahrten zur allgemeinen Anregung der Kauflust durch Vorführung in der Öffentlichkeit, nicht aber Fahrten gegen Vergütung für Benutzung des Fahrzeugs.



    zum ersten ist meiner meinung nach die fahren vom standort des fahrzeuges zu einem oldtimertreffen in der hauptsache eine überführung. außerdem steht dort weiter \"Als Probefahrten gelten auch Fahrten zur allgemeinen Anregung der Kauflust durch Vorführung in der Öffentlichkeit,\". das sollte auf dich als händler mehr als zutreffen, und die oberförster sollen mir mal beweisen das ich es nicht verkaufen will.


    [c=red][f4]für alle zum mitmeißeln: der §29g ist seit heute ( 31.01.2008 ) nicht mehr gültig und wurde aus der StVZO entfernt[/f4][/code]


    nachzulesen unter: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php


    mir persönlich stellt sich da natürlich die frage: wenn es im gesetz keine regelung mehr für mein RVK gibt ich damit aber noch bis 28.02.2008 fahren werde ( und auch darf ) was gibt es für eine regelung für diesen monat? oder verliert mein kennzeichen heute seine gültigkeit?


    aber um noch einmal auf die fahrten zu oder von oldtimertreffen zurückzukommen: der §17 der stvzo regelt das eindeutig


    § 17 Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer


    (1) Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen. Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.



    nachzulesen unter http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/FZV_a1.htm#16

  • ein fahrzeug welches zur reparatur da ist, ist nicht immer versichert. oder so versichert, dass es der mechaniker nicht fahren darf. auch wollen kunden eine probefahrt machen, bevor sie ein fahrzeug kaufen. deswegen versichert man aber nicht gleich das fahrzeug. auch hat nicht jeder einen so großen hof, dass man eine probefahrt machen kann. man will ja auch wissen ob das fahrzeug bis zum ende beschleunigt.


    treffen und kauflust anregen passt ja noch bei einem händler. aber das mit der überführungsfahrt ist sehr weit her geholt. man überführt ja auch nicht sein fahrzeug zum supermarkt. wären oldi veranstaltungen erlaubt, würde es ja drinn stehen. der §17 regelt nur rote oldtimerkennzeichen. keine versicherungskennzeichen.

  • Ach die Welt ist voller Rechtsexperten :laugh:


    Dann mal was grundsätzliches:


    Es gibt in D KEIN auflagenfreies Wechselkennzeichen!
    Es gibt die sog. 06er Nummern (Händler- bzw Werkstattkennzeichen), die 07er (Oldtimer-Wechselkennzeichen) und die roten Versicherungskennzeichen.


    Alle haben eins gemeinsam, fürs tägliche Brötchenholen sind sie nicht gedacht!


    Und \"nicht gedacht\" kann wenns blöd läuft, auch weitreichende Konsequenzen haben.
    Was die Trachtenträger dazu sagen, ist relativ egal. Entscheidend ist wie die Versicherungen das sehen!


    Kommt es zu nem Schadensfall, kanns echt übel werden. Erstmal zahlt die Versicherung, dazu ist sie verpflichtet. Es ist ihr aber freigestellt, das Geld von euch zurückzufordern. Wird bei nem abgefahrenen Außenspiegel eher nicht der Fall sein, aber bei entsprechender Schadenshöhe kann das durchaus sein.
    Na und das Argument \"...solln die mir erstmal beweisen...\" - ne Versicherung ist kein Wohltätigkeitsverein und die haben Rechtsverdreher die schlauer sind als wir alle zusammen. Im Zweifel kann sich die Beweislast auch umkehren.


    Nehmen wir die Fahrten zur steigerung der Kauflust - hört sich an wie ein Freifahrtschein, ist es aber nicht. Gemeint sind hier Fahrten zB auf so einen privaten Fahrzeugmarkt, also irgendwohin wo das Fahrzeug auch tatsächlich und nachweislich (zB über ne Quittung über die Ausstellungsgebühr von so nem Fahrzeugmarkt) zum Verkauf angeboten wurde.


    Je höher die Schadenssumme, umso mehr wird die Versicherung alles dransetzen, ihr Geld von euch wiederzubekommen. Das kann (und hat auch schon) bis hin zur privaten Insolvenz führen! Alles nich wirklich witzig...


    Wer so ein Risiko eingehen will - na von mir aus...


    Chrom

  • Zitat


    Original von habichtfreak:
    ich bezweifle ganz stark das es eine werkstatt gibt in der nur unter 25jährige arbeiten



    wer schreibt nur? außerdem schon blöd, wenn man dann immer einen älteren holen muss. wie dem auch sei das kennzeichen hat für händler und werkstätten seine daseinsberechtigung.

  • mein persönlicher favorit wäre ja ne laufleistungsbegrenzung pro jahr. fahrtenbuch führen ( was ich eh machen muss ) und dann würde es keinen ärger um dieses sch***** VKZ geben. bei mir sind 4 fahrzeuge angemeldet. insgesamt hab ich weniger als 1000 km laufleistung im jahr. macht 250 pro fahrzeug. das währe etwa eine ausfahrt in den harz. dafür werd ich ja sicher kein normales vkz holen für 60-70 euro.



    wenn das mit der neuen versicherung beim sperber klappt überlege ich in jede simmi 60ccm einzubauen und schon hab ich für 30 euro 24h*365tage fahrstaß

  • Moin, nur so als Info bekomme seit 3 Jahren die rote Nummer.....
    erst als Privtperson und jetzt als Händler hatte nie Probeme eins zubekommen..... bin jetzt zwar 26 hatte aber schon mit 24 eine Firma....
    alos mit unter 25 nich fahren dürfen alles nich wahr

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    habe viele Neu und Gebraucht Teile
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