ZitatOriginal von Chrom:
Es ist ihr aber freigestellt, das Geld von euch zurückzufordern. Wird bei nem abgefahrenen Außenspiegel eher nicht der Fall sein, aber bei entsprechender Schadenshöhe kann das durchaus sein.
Je höher die Schadenssumme, umso mehr wird die Versicherung alles dransetzen, ihr Geld von euch wiederzubekommen. Das kann (und hat auch schon) bis hin zur privaten Insolvenz führen!
Das ist aber \"blauäugig\"; denn den Betrag für einen abgefahrenen Außenspiegel kann man meistens irgendwie eintreiben.
Bei hohen Forderungen aber ist das witzlos, weil derjenige dann einfach aufhört, legal auf seinen Namen zu arbeiten, sein evtl. Vermögen vor Rechtskraft in Sicherheit bringt und dann die Versicherungen außer Kosten und einem 30 Jahre gültigen Titel nichts haben.
Kleine Summen eintreiben zu wollen, ist also sinnvoll, weil erfolgversprechend.
Große Summen eintreiben zu wollen, ist (bis auf Ausnahmen, wo der Betroffene ein zu großes Vermögen hat) zumeist witzlos und bringt allen Beteiligten nur Nervenstreß.