Zitat
Original von gurkenhals:
naja, VERBOTEN so direkt ist es ja nicht. es besteht nur kein versicherungsschutz. und das kann im ernstfalle bis zu deinem ende und auch darüber hinaus noch schlimmer sein. DAS sollte man sich vielleicht auch nal vor augen halten. nicht nur was die schnittlauchfraktion dazu sagt.
Ggenau...und was muss ein Kraftfahrzeug sein, um am Öffentlichem Straßenverkehr teil zu nehmen? Röööchtig, verischert
Sooo...und was ist jetzt nicht verboten?