Rotes Versicherungskennzeichen

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  • gelesen hab ich noch nix. hab ja auch noch nix. muss mich (bis jetzt) auf die aussagen des versicherunsvertreters verlassen. übrigens der einzige der mir dieses kennzeichen ohne probleme besorgen konnte.
    auf jeden fall will niemand von mir rahmennummern wissen und ich muss (so die aussage) auch kein fahrtenbuch führen. dafür zahl ich eben 50% mehr.
    genaueres gebe ich gern, wenn ich sw auf weiss habe. also hoffentlich morgen (obwohl das wetter ja große kacke iss). bis dahin habe ich nur die infos vom versicherungsheini.

  • deine einschränkungen kannst du auch so lesen. ein blick in die gesetze schafft etwas klarheit. und da kannst du deine einschränkungen nachlesen. rahmennummer angeben? wozu denn das? ich renne doch nicht wegen jedem neuen fahrzeug/kunde zum vertreter. kein fahrtenbuch zu führen ist auch nichts besonderes. das du dafür 50% mehr bezahlst verstehe ich nicht.
    anscheinend werden hier oftmals händlerkennzeichen für probe und testfahrten(welches das rvk ist) mit oldtimerkennzeichen verwechselt. diese gibt es aber bei einem mofa/moped nicht. denn bei denen wäre eine angabe der rahmennummer richtig.

  • das rvk ohne einschränkungen. das wäre doch jedermanns traum. aber dann wäre es nicht mehr das rvk. ich schätze mal bei dir wird wie bei uns allen ein kleiner aufkleber mit der aufschrift:


    \"Gültig für ein Kraftfahrzeug mit Versicherungskennzeichen mit dem in dieser Besccheinigung angegebenen roten Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten gem. §28 FZV\"


    warum bezweifle ich das die allianz für 40 euro diesen § umgehen darf/kann?!



    Nachtrag:


    ich hab mir gerade mal §28 durchgelesen. der ist ja für jedermann einleutend. besonders für die grünen/blauen im doppelpack:


    § 28 Rote Versicherungskennzeichen


    Fahrten im Sinne des § 16 Abs. 1 dürfen mit Kraftfahrzeugen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 vorbehaltlich § 4 Abs. 1 auch mit roten Versicherungskennzeichen nach dem Muster in Anlage 12 unternommen werden. § 26 Abs. 2 und 3 ist entsprechend mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Buchstabenbereich der Erkennungsnummer mit dem Buchstaben Z beginnt. Das Kennzeichen ist nach § 27 in Verbindung mit Anlage 12 auszugestalten und anzubringen. Es braucht am Kraftfahrzeug nicht fest angebracht zu sein. Kraftfahrzeuge mit einem roten Versicherungskennzeichen dürfen im Übrigen nur nach Maßgabe des § 27 Abs. 7 in Betrieb gesetzt werden. Der Versicherer hat dem Kraftfahrt-Bundesamt die Halterdaten nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes und die in § 30 Abs. 5 genannten Fahrzeugdaten unverzüglich mitzuteilen.


    und jetzt fang ich an mir weitere 8 paragraphen und 2 anlagen rauszusuchen um diesen text zu vervollständigen. wie geil.


    und da sich mein freund end-uro so gerne auf gesetze beruft, sollte für dich der letzte satz interessant sein. fahrzeugdaten sind anzugeben. soviel zu \"fahrgestellnummer muss man nicht angeben\"

  • \"Beitragszuschlag für ein rotes Versicherungskennzeichen nach §28 FZV in Höhe von 50% wurde erhoben und bezahlt.\"


    so steht es auf meinem versicherungsschein.


    ein bekannter hat sich auch ein rotes geholt. der musste aber rahmennummern angeben. er hat das kennzeichen als \"sammlerkennzeichen\" erhalten. von mir will keiner rahmennummern.


    was nun genau der aufschlag zu bedeuten hat und was dadurch anders ist, weiß ich auch nicht. werd´s aber mal versuchen das rauszufinden.

  • Also n fraund von mir hat auch eins als OLDTIMERKENNZEICHEN bekommen. Musste kindestens 10 Fahrzeuge nachwiesen, die er auch besitzt und der Typ kam extra von 25 km entfernt und hat fotos von denen gemacht. Nachteil ist halt, dass NUR er damit fahren darf und auch NUR die Fahrzeuge, die der Fritze fotografiert hat...
    Bezahlen tut er den normalen Mopedtarif (ca.60-70€) und er braucht auch kein wertegutachten oda sowas...

  • @ habichtfreak


    danke das du mich einen freund nennst. ich berufe mich nicht besonders gerne auf gesetze, aber das zusammenleben der menschen beruht zum teil auf gesetzen und daran muss man sich halten. so ist das nunmal in einem rechtsstaat.
    ja du hast recht der letzte satz ist sehr interessant. aber in dem paragraf auf den verwiesen wird, §30 Abs. 5 steht was von haupt und abgasuntersuchung. das passt ja irgendwie nicht. ich weiss jetzt leider auch nicht wie ich das deuten muss. bin aber auch kein jurist.
    und da du auch keiner bist, musst du dir angewöhnen sachen nicht gleich als richtig oder falsch abzutun, nur weill du es in irgendeinem gesetz gelesen hast oder nicht. denn das lesen von gesetzen ist eine sehr schwere sache die man nicht umsonst studieren muss.


    ob die versicherungen das ganze nochmals beschränken können was die fahrzeuge angeht und das alter entzieht sich meiner kenntnis. sicher ist aber wohl das sie es nicht erweitern können. also nur probe und testfahrten, sowie überführungsfahrten und fahrten zur anregung des kaufinteresses in der öffentlichkeit. fahrten zu oldtimerveranstaltungen sind dabei nicht aufgeführt, und somit meiner meinung nach auch nicht erlaubt. auch bei den großen roten kennzeichen steht nichts von oltimerfahrten dabei. klar kann man das nicht vergleichen, aber ein anhaltspunkt ist es.


    eine angabe der fahrgestellnummern beim rvk kann ich mir jedoch nicht vorstellen. eventuell in einem heft was der besitzer des rvk führt das wäre ok. aber ein händler der am tag 10 und mehr neue fahrzeuge und kunden zur probefahrt hat, wird wohl kaum gezwungen sein 10 mal am tag zum versicherungsvertreter zu gehen.

  • ich stifte mal noch mehr verwirrung



    ich habe meine versicherungstante angerufen und hab folg auskunft bekommen


    wenn ich meine 3 moppeds versichern möchte bekomme ich ein rotes nummernschild, das kann ich dann abwechselnd an allen 3 moppeds fahren, kosten für die 3 moppeds 90€


    auf meine nachfrage ob ich noch mehr fahren dürfte ,wußte sie keine antwort , würde aber nochmal nachfragen, aber das brauch se nich hab ja nur 3


    dann werd ich mir das dann mal holen, wann ich dann damit fahren darf is mir eigentlich schnuppe, sind dann jedesmal überführungs/ probefahrten
    geht nur haftpflichtversicherung


    :b_wink:



  • hoffentlich kommst du vor gericht! da kannst du dann deine \"probefahrten erklären\". mal sehen ob es dir dann immer noch so schnuppe ist. durch solches verhalten wird es für sammler immer schwieriger das rvk zu bekommen!

  • Die Trottel in den Agenturen sind immer wieder für Überraschungen gut. Die einen haben strengste Auflagen und die anderen werfen mit roten Schildern um sich und stiften zum Mißbrauch an. :mad:

  • Zitat


    Original von End-uro:
    ich denke du weisst wie es gemeint ist.



    ne , nich wirklich


    Zitat


    Original von End-uro:durch solches verhalten wird es für sammler immer schwieriger das rvk zu bekommen!


    ab wann ist man den ein sammler ? ich bins


    und nu ?

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