Ein verlorenes Typenschild darf man natürlich ersetzen, allerdings müssen die Angaben darauf "der Wahrheit" entsprechen, sonst ist es Betrug.
Wenn aber weder Typenschild noch Papiere vorhanden sind,kann man auch keine genaue Angaben machen.
Man weiß nur das Baujahr.
Demnach könnte man das Moped so anmelden,wie es die Typen für dieses Baujahr hergeben. Und legale Umbauten darf man immer noch vornehmen.
Soll es also ein "N" sein,darf man ja dennoch hinterher umrüsten auf Soziusstreben,Schwinge,Zündschloß der anderen Modelle ![]()