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  • Ein verlorenes Typenschild darf man natürlich ersetzen, allerdings müssen die Angaben darauf "der Wahrheit" entsprechen, sonst ist es Betrug.

    Wenn aber weder Typenschild noch Papiere vorhanden sind,kann man auch keine genaue Angaben machen.
    Man weiß nur das Baujahr.
    Demnach könnte man das Moped so anmelden,wie es die Typen für dieses Baujahr hergeben. Und legale Umbauten darf man immer noch vornehmen.
    Soll es also ein "N" sein,darf man ja dennoch hinterher umrüsten auf Soziusstreben,Schwinge,Zündschloß der anderen Modelle ;)

  • Wenn aber weder Typenschild noch Papiere vorhanden sind,kann man auch keine genaue Angaben machen.

    In diesem Falle ist die örtlich zuständige Zulassungsstelle (wie so oft) weisungsbefugt ;)


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Baujahrszuordnung ist "bei denen" problemlos möglich

    Daß es möglich ist, kann ich mir schon denken. Die Frage ist nur, ob das von "denen" auch bei jedem eingegangenen ausgefüllten Internetformular auch gemacht wird (und nur da habe ich einige Zweifel; ob Du die ausräumen kannst, weiß ich nicht, weil Du wahrscheinlich nicht an dieser Stelle arbeitest). Ich stelle mir halt vor, daß die Damen i.d.R. einfach nur die angegebene Rahmennummer eingeben, dazu das angegebene Modell und das angegebene Baujahr. Das geht schnell und macht keinen Streß. Ein Abgleich der Rahmennummer mit den dazugehörigen gespeicherten Baujahren hingegen nimmt einige Klicks Zeit in Anspruch.
    Daß Rahmennummern mit gestohlenen Mopeds abgeglichen werden, ist bekannt. Aber Diebstahl ist ja nun auch ein schwereres Delikt als das Vorverlegen eines Baujahrs (den Damen wird wahrscheinlich nicht bekannt sein, daß man bei der Allianz für 25 Euro ein Schild bekommt, wenn das Moped mindestens 30 Jahre alt ist, was das illegale "Vorverlegen" des Baujahrs auf etliche Jahre hin attraktiv machen kann).


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  • daß man bei der Allianz für 25 Euro ein Schild bekommt, wenn das Moped mindestens 30 Jahre alt ist,


    :rolleye: Manche Gerüchte halten sich extrem hartnäckig. Es interessiert keinen, ob das Moped 30 Jahre ist für das 25€-Schild.

  • Schönes Bürokratendeutsch.
    Was soll das im Endeffekt bedeuten?

    Ganz einfach: Deine Zulassungsstelle sagt Dir, was Du zu tun bzw. zu lassen hast.


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Und was die die Zulassungsstelle damit zu schaffen?

    Sie ist als Behörde immer dann zuständig, wenn es an der Identität eines Fahrzeuges Zweifel gibt. Egal, ob das Fahrzeug zulassungspflichtig oder zulassungsfrei ist ...


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Sie ist als Behörde immer dann zuständig, wenn es an der Identität eines Fahrzeuges Zweifel gibt. Egal, ob das Fahrzeug zulassungspflichtig oder zulassungsfrei ist ...


    Gruss von Frank

    Du kannst einem aber auch auf den Schwimmer gehen :whistling:
    Die Zulassungsstelle wird davon nie Wind bekommen, weil niemand nachfragt. Wenn ich mir Papiere für eine -N beantrage, bekomme ich Papiere für die -N.
    Entsprechend ist die Zulassungsstelle hier vollkommen egal.


    Aber trotzdem schön, das wir jetzt wissen, das du weißt, das die Zulassungsstelle dann für mich entscheiden würde :D

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