dangööö.. so hat jerder was von :dance1:

S51 Motor in S50 legal?
Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren
-
-
Zitat
Original von S.L.-Tuning:
dangööö.. so hat jerder was von :dance1:
Nichts zu danken :smile: -
Zitat
Original von major_tom:
Da war mein Posting ja ein VolltrefferDie Mail mit 2,79MB geht gerade raus an dich.
Eine Liste mit zulässigen Schweißarbeiten ist auch gleich dabei.[schild]
[/schild]
Angekommen und Super,Danke. :smile:
Hast ja gestern richtig produktive und hilfreiche Arbeit für alle User geleistet[schild]RESPEKT![/schild]
Das wird sicherlich vielen einiges erleichtern und viele Fragen überflüssig machen.
PS: Soll nicht heißen,daß Deine anderen Beiträge unproduktiv sind. -
Huhu alle zusammen wäre es möglich das Dokument nochmal zur Verfügung zustellen? Leider funktioniert der Rapidshare Link nicht mehr.
Vielen Dank und liebe Grüsse
-
-
Und nicht vergessen: der Motor ist eintragungspflichtig, und zwar ohne wenn und aber (siehe Beispielkatalog zu § 19 StVZO, 8.2, Teilegutachten nicht vorhanden und Fahrzeugpapiere müssen geändert werden)
-
ㅤ
-
Das ist Erläuterung 1 zu § 19 StVZO, zuletzt veröffentlicht im Verkehrsblatt 1999, S. 451.
Kann man dort nachlesen, oder etwas netter abgedruckt in den StVZO Bänden mit Kommentar (Kirschbaum, Beck ...)
Im Buch § 19 StVZO Änderungen am Fahrzeug und Betriebserlaubnis von Konitzer/Wehrmeister ist es auch abgedruckt.
An sonsten liegen die Texte natürlich auch jeder Prüfstelle vor.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!