S51 Motor in S50 legal?

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Danke für die Rückmeldung. Das werde ich mir gleich mal bestellen.

    Zitat

    …hat quasi mit der Wende ihre Gültigkeit verloren.

    Weist du warum das so ist? Ich dachte immer, dass da mit dem Einigungsvertrag Besitzstandswahrung herrscht? Was machen denn dann Leute die sich damals z.B. einen anderen Motor haben einbauen lassen? Ist deren BE dann auch erloschen?

  • Danke für die Rückmeldung. Das werde ich mir gleich mal bestellen.

    Weist du warum das so ist? Ich dachte immer, dass da mit dem Einigungsvertrag Besitzstandswahrung herrscht? Was machen denn dann Leute die sich damals z.B. einen anderen Motor haben einbauen lassen? Ist deren BE dann auch erloschen?

    Gute Frage. Oder ein vorderer Enduro-Kotflügel?

  • Weist du warum das so ist? Ich dachte immer, dass da mit dem Einigungsvertrag Besitzstandswahrung herrscht? Was machen denn dann Leute die sich damals z.B. einen anderen Motor haben einbauen lassen? Ist deren BE dann auch erloschen?

    Nach der Wende hat sich nun mal die Gesetzeslage geändert die technische Veränderungen müssen am jeweiligen Fahrzeug begutachtet und abgenommen/Eingetragen werden.

    Technische Veränderungen mussten eigentlich auch in der DDR Eingetragen werden, in führen DDR Zeiten sogar die Farbe wenn dies geändert wurde, die Motornummer wenn ein AT-Motor verbaut wurde usw.

    Das wurde in den 80tigern gelockert und vieles hat man in dieser Richtung auch schleifen lassen, es hat dir auch keiner den Kopf so wie heute abgerissen wenn da was nicht korrekt war wenn da zb. das Typenschild gefehlt hatte.


    Die Umbauten in den Heft waren vom KTA der DDR quasi abgesegnet und pauschal freigegeben.

    Nun weiße mal nach das der Umbau zu DDR Zeiten gemacht wurde wenn dieser nicht eingetragen ist.

    Steht der Motorumbau nicht in den Papieren entspricht es nicht seiner BE diesen wodurch die auch schnell erlischt, so ist die Gesetzeslage heute.

    Wäre der Umbau in der DDR eingetragen worden, hatte das Fahrzeug ein BE mit diesen Umbau (Bestandschutz).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!