Man kann sicher sagen, das es sich um eine Exportmaschine handelt, S51B1-3 für BG/RO.
Typenschild und Frage zu Tüv
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Ach ja, bei den Exportmodellen gibt es halt die Merkmale auf dem Typenschild u.a.
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Aber warum lehnt das KBA dann ab wenn es eh ab 1983 keine Merkmale auf dem Typenschild gibt
Weil die Nachweispflicht bei dir liegt, dass dein Moped von den geltenden Regeln abweichen darf und in die Ausnahmeregelung fällt. Kannst du das nicht, gibt es, zumindest vom KBA, keine 60km/h.
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Man kann sicher sagen, das es sich um eine Exportmaschine handelt, S51B1-3 für BG/RO.
Moin Frank, hast du mehr Zahlen von der FIN?
Bei nur den ersten 4 Zahlen sind das ja dann gut 1.000 Fahrzeuge am Stück für BG/RO.
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Das war ein Eigentor😂
Aber warum lehnt das KBA dann ab wenn es eh ab 1983 keine Merkmale auf dem Typenschild gibt
Sorry, aber liest und verstehst du was man dir schreibt ?
Auf deinen Typenschild kann man nicht mehr den Typ "S51" erkennen
und dem zur folge auch nicht ob was dahinter steht.
Wenn da noch was dahinter steht wie zb. B1-3 ist ein Exportmerkmal bei Bj. 1983.
Weil halt das Typenschild nicht lesbar ist, gibt es eine Ablehnung
Das steht auch klar und deutlich auf der KBA-Seite, Zitat:
"Voraussetzung ist, dass sich der Rahmen und das Typenschild im Originalzustand befinden, gut lesbar sind und aus der ehemaligen DDR stammen."
Abgesehen wissen wir jetzt dank hallo-stege, das wenn es lesbar wäre, hinter S51, B1-3 steht also ein Reimport ist, und es auch bei lesbaren Typenschild eine Ablehnung gäbe.
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Sorry, aber liest und verstehst du was man dir schreibt ?
Das liegt einfach daran, dass nicht die Antwort kommt die erwartet wird.
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Das liegt einfach daran, dass nicht die Antwort kommt die erwartet wird.
Also will er es nicht verstehen.
Den Eindruck hatte ich ua. hier schon
Okay, bin gespannt um dahin zu kommen muss erstmal der tüv Prüfer seinen Segen geben bei dem „schlimmen Typenschild“
Hab schon überlegt falls das hoffentlich klappt zu einer Zulassungsstelle zu fahren die weiter weg ist, wo sie es abstempeln würden denn bis 50ccm müsste man das nicht im eigenen Wohngebiet machen so wie ich das verstanden habe
da ich ja geschrieben hatte, das die Zulassungsstelle, in den Landkreis zuständig ist wo sein Wohnsitz gemeldet ist und das er zu erst mit der Zulassungsstelle abklären muss, eh er zu einer Prüfstelle rennt.
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Moin Frank, hast du mehr Zahlen von der FIN?
ja ...
Der ganze Block von 5246400-5248800 scheint Export zu sein. BG/RO und Ungarn B1-3
Kirschrot, saftgrün und ein paar blaue
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habe ich es richtig gelesen das ab dem 01.02.2026 die Zulassungsstellen keine §21 Abnahmen mehr abstempeln dürfen.
Es dürfen wohl nur noch 60km/h Papiere als LKR ausgegeben werden.
Ab diesem Zeitpunkt sind wohl nur noch KBA Papiere erlaubt für die 60km/h Zulassung als Moped. -
Wo hast du das gelesen ?
Das die Zulassungsstellen keine BE mit 60km/h mehr über eine 21er Einzelabnahme erteilen, für eine Simson wofür man erstmalig eine BE in Deutschland erlangen will, also für ein Reimport, das ist doch schon Jahre so.
Allerdings gab es die eine oder andere Zulassungsstelle, die halt auch einfach so eine mit 60km/h erteilt haben.
Und ich vermute mal das jetzt, das man da einen Riegel davor geschoben hat, das sie dies nicht mehr tun können.
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war ein offizielles Schreiben wohl vom KBA an alle Zulassungsstellen
und auch an die Prüforganisationen ist das wohl gegangen -
Kann man das irgendwo nachlesen ?
So eine Anweisung soll es schon 2001 gegeben haben, laut Aussage von Zulassungsstellen -Leiters hier.
Seit dem wird auch das Ablehnungsscheiben vom KBA verlangt wenn über eine 21er Abnahme eine BE erstmalig fürn Moped erlangen willst.
Wenn im Ablehnungsschreiben als Begründung darin steht das ein Reimport ist -> 50km/h BE als KKR.
Steht da als Begründung drin zb. Typenschild fehlt, besteht die Möglichkeit eine 60km/h BE zu erlangen wenn du nachzuweisen kannst, das das Moped in der DDR auf der Straße war. Kannste das nicht -> 50km/h BE als KKR.
Da wird es wohl jetzt so sein wie ich vermute, weil es halt noch die eine oder andere Zulassungsstelle gab die 60km/h einfach so erteilt haben.
Da hat wohl der Thüringer Landtag, wie man so schön sagt, schlafende Hunde geweckt.
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