Reimporte Bald legal?

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  • Das der Preis sinkt bezweifele ich.

    Die Re-Importe werden teurer da die jetzt mit gültigen/vollständigen 60 km/h Dokumenten verkauft werden.

    Wenn Dummheit rollen würde, dann müsste so manch einer bergauf bremsen. :thumbup::lol::furious:
    Fuhrpark: am 24.08.21 geklaut

  • Dann würden noch mehr Simson auf unseren Straßen fahren und die Preis wieder sinken. Klingt toll

    Das die Preise sinken, vergiss es.

    Schau mal wie in den letzten Jahren die Ersatzteilpreise und der Stundenlohn gestiegen sind und in welchen Zustand sie meisten Reimporte sind die zurück geholt werden, was in diese Haufen investiert werden musst.


    Abgesehen davon wie soll das umgesetzt werden, dazu müsste ja ua. die StVZO/FZV übern Haufen geschmissen werden.

    Dann werden Leute mit anderen KKR kommen und sagen, gleiches Recht für alle entweder alle 60km/h oder keiner.

  • Das die Preise sinken, vergiss es.

    Schau mal wie in den letzten Jahren die Ersatzteilpreise und der Stundenlohn gestiegen sind und in welchen Zustand sie meisten Reimporte sind die zurück geholt werden, was in diese Haufen investiert werden musst.


    Abgesehen davon wie soll das umgesetzt werden, dazu müsste ja ua. die StVZO/FZV übern Haufen geschmissen werden.

    Dann werden Leute mit anderen KKR kommen und sagen, gleiches Recht für alle entweder alle 60km/h oder keiner.

    Wieso musst du die StVZO über den Haufen werfen?

    Meiner Meinung nach reicht es den Einigungsvertrag neu zu interpretieren:


    Anlage I Kap. XI B III EV: "(21) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gelten als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor nach § 18 Abs. 2 Nr. 4, wenn sie bis 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind."


    Der Punkt liegt in den letzten Worten. Mit "in den Verkehr gekommen" wurde bisher immer nur das Gebiet der ehemaligen DDR interpretiert. Das steht da aber wörtlich nicht drin. Wenn jetzt das Ministerium einfach eine Neuinterpretation raus gibt, dass es so zu verstehen ist, dass die Inbetriebnahme nicht gebietsgebunden ist - é voilà!


    Solche Neuinterpretationen sind eh Standard. Grad schlägt in den sozialen Medien die Verurteilung nach §12 SG mit Einbruch in die Kameradenehe hohe Wellen. Die Strafe gab es, aber nach alter Interpretation, weil "die Tat" halt damals war. Inzwischen ist längst eine neu Anwendungsverordnung draußen. Allerdings hätte es den HFw wohl erwischt, weil er so doof war den anderen mit Schulungen extra gelegentlich aus dem Weg zu schaffen. (Toll, wie die Contant-Kreatoren das immer weglassen).

  • Wieso musst du die StVZO über den Haufen werfen?

    Meiner Meinung nach reicht es den Einigungsvertrag neu zu interpretieren:

    Mit anderen Worten, der Einigungsvertrag soll geändert werden.

    Wie soll das gehen ?


    Abgesehen davon, was da im Einigungsvertrag bezüglich der KKR geregelt ist, betrifft aber nicht nur Simsons sondern alle KKR die in der DDR auf der Straße waren.

  • So dürften dann aber alle KKR, die diesen Vorschriften entsprechen, diesen Vorzug nutzen. Unabhängig vom Ort des ersten in den Verkehr kommens hieße dann weltweit. Wenn man dann nicht so weit guckt, alles, was in der BRD vor dem Datum erstmalig lief. Zündapp, Kreidler…

    SR50CE S70E KR51/2L S51B1-4

  • Och, übertreibt doch nicht so. Es würde doch reichen, die derzeitige Auslegung:

    - auf dem Gebiet der ehemaligen DDR produzierte KKR, welche auf vor 28.02.1992 mit einer ABE der DDR in Betrieb genommen wurden

    zu ändern auf:

    - auf dem Gebiet der ehemaligen DDR produzierte KKR, welche vor 28.02.1992 in Betrieb genommen wurden.


    Die Einschränkung ergibt sich gemäß einer Abhandlung des WD des Bundestages mit zitierter Aussage des KBA aus der Tatsache, dass für Exportfahrzeuge keine ABE erteilt wurde. Aber, da ist der Einigungsvertrag etwas schwammig. Das KBA setzt keine ABE der DDR mit "in Verkehr genommen" gleich. Hmmm... Ich behaupte mal, das ist eine einfache, pragmatische Lösung, aber nicht ohne Angriffspunkte.


    Quelle WD: Einzelfragen zum Betrieb von Kleinkrafträdern im Zusammenhang mit der Sonderregelung im Einigungsvertrag

  • Eine andere Interpretation wäre eine andere Lesart/Auslegung des (unveränderten) Gesetzestextes - darauf wollte Bun-Bun ja hinaus...

    Und das wäre dann eine Veränderung dessen was Vertraglich beschlossen/festgehalten wurde.


    Hab ihr euch mal Artikel durchgelesen wie auch das Video an geschaut ?zb. das hier

    "Für die millionenfach ins Ausland exportierten Simsons gilt das nicht - sie bekommen mit dem AM-Führerschein nur eine Zulassung für Tempo 45."

    Das ist Käse und auch Falsch.

    Was hat das Führerschein Recht mit dem zu tun, als welche Fahrzeugart ein Reimport eine BE nach bundesdeutschen Recht erlangen kann ? Nähmilch nichts.

    45Km/h das gilt für KKR mit einen Bj ab 2002 aber nicht für die davor. Da das zählt was zum Tag der Erstzulassung (bei KKR das Bj)
    des Fahrzeugen gegolten hat in der BRD wenn eine deutsche BE erlangen will und das waren maximal 50km/h vor 2002.


    Auch wird da gesagt das man will das alle Simson 60km/h dürfen,

    ähm wie jetzt, auch die in der DDR keine 60km/h durften wie der SR1/2, Spatz, KR50 ?

    Und die Nachwendemodelle :kopfkratz:

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