Reimporte Bald legal?

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  • Und das wäre dann eine Veränderung dessen was Vertraglich beschlossen/festgehalten wurde.

    Nochmal, vertraglich wurde lediglich beschlossen, was ich oben zitiert habe. Und das steht lediglich bis 28.02.1992 in Verkehr genommen wurden- nicht wo.

    Wenn du noch eine Quelle hast, wo darüber hinaus etwas vertraglich geregelt wurde, wäre ich dankbar, denn ich habe nichts gefunden.


    Der Ausschluß der Exportmodelle beruht laut wissenschaftlichen Dienst lediglich auf der Übertragung des KBA Auslieferung ohne ABE der DDR = keine Inbetriebnahme.


    Wünsche Euch allen ein schönes und trockenes WE!

    Einmal editiert, zuletzt von Bun-Bun ()

  • Och, übertreibt doch nicht so. Es würde doch reichen, die derzeitige Auslegung:

    - auf dem Gebiet der ehemaligen DDR produzierte KKR, welche auf vor 28.02.1992 mit einer ABE der DDR in Betrieb genommen wurden

    zu ändern auf:

    - auf dem Gebiet der ehemaligen DDR produzierte KKR, welche vor 28.02.1992 in Betrieb genommen

    Damit fällt das Indianerfahrrad (Jawa Mustang) aber dann raus, wo es jetzt in der Ausnahmeregelung drin ist. Ich bin grundsätzlich dafür, dass die Reimporte 60 km/h fahren dürfen, weil es einfach blanke Rechtstheorie ist. Vielleicht wird dadurch ja auch der ganze Betrug mit neuen Rahmen und neuen Typenschildern etwas eingedämmt. Das war ja der Grund, warum alle zu DEKRA und Co. Gelaufen sind.


    Nicht falsch verstehen! Aber ganz so einfach ist es manchmal dann doch nicht.

    SR50CE S70E KR51/2L S51B1-4

  • Das anders auszulegen, sind in der Vergangenheit so einige dran gescheitert ua. auch eine Prüforganisation.


    Da musste dir mal die Erläuterungen zu diesen Beschluss dazu besorgen.

    Es geht im Einigungsvertrag geht es doch nur um die Fahrzeuge die in der DDR auf der Straße waren, ua. das deren Betriebserlaubnisse die BRD anerkannt.


    Die Vorschriften der DDR umfasst ja auch eine entsprechende KTA BE haben und da Exportmodelle diese nicht haben, führt das zum Ausschluss dieser.

    Auch entsprechen ja nicht alle Exportmodell den Vorschriften der DDR.....


    weil es einfach blanke Rechtstheorie ist.

    Und die haben wir überall, nur so zb. PKW Führerschein vor 1999 gemacht darfst bis 7,5t bewegen danach nur 3,5t

    PKW Führerschein vor 2013 gemacht darf man damit auch eine Trike fahren, nach 2013 nicht mehr da brauchst entsprechenden Motorradschein dazu usw.

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Ihr seid euch schon im Klaren, dass ihr euch um ungelegte Eier 'n Kopf macht!?? :biglaugh:

    Ich glaube nicht, dass das kommt, müsste ja Bundesrecht werden, und Berlin wird sich kaum für Vorschläge aus dem winzigen Thüringen interessieren, zumal noch im Osten. Wenn ein Vorschlag aus NRW oder Bayern käme, dann vielleicht

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