Habe für YSS Stoßdämpfer + SWH Hydraulische Telegabel und ZT Handbremshebel 75€ bezahlt + Zulassungsstelle Stempel
Alle Teile mit ABE, Gutachten oder Herstellererklärung
damit brauche ich den Papierkram nicht mit rumschleppen
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damit brauche ich den Papierkram nicht mit rumschleppen
Genau.
Kannst auch auf die Zulassungsstelle gehen und das in die BE eintragen lassen.
Dann wird son Teil ausgestellt was wie eine Zulassungsbescheinigung Teil 1aussieht.
Das stimmt so nicht. Die Zulassungsstellen haben solche Zulassungsbescheinigungen nicht bzw. stellen die so etwas nicht aus, da lt. Auskunft ihnen Teil 2 fehlt. Teil 1 und gleichzeitig Teil 2 bei zulassungsfreien Fahrzeuge ist z.B. die KBA BE. Und darauf wird nichts ausgestellt bzw. drauf geschrieben. Die Prüforganisationen haben die in dem Falle ( Gutachten / Kärtchen ). Eine Änderungsabnahme nach §19 muss man auch eintragen lassen. Im Fall mit KBA Papiere oder orig. DDR BE bekommt man dann ein ausgefülltes Zusatzpapier/ Blatt von der Zulassungsstelle. Dort steht alles drauf und es ist abgestempelt. Das Zusatzpapier muss man dann zusätzlich mitführen. Bei der §21er Einzelabnahme wird die KBA / DDR BE von der Zulassungsstelle ungültig gemacht und die BE ist dann das Gutachten / Kärtchen von der Prüforganisation, wo alles drin steht und welches von der Zulassungsstelle abgestempelt ist.
@ simme
vermutlich habe ich mich nicht verständlich genug ausgedrückt.
Ich hatte gemeint das Teil sieht so aus wie eine Zulassungsbescheinigung Teil 1, es ist aber keine, sondern eine Betriebserlaubnis was auch drauf steht.
"Die Zulassungsstellen haben solche Zulassungsbescheinigungen nicht bzw. stellen die so etwas nicht aus"
Und warum habe ich dann son Teil https://images.app.goo.gl/mSwHMZiNpjXgn6bs5
von der Zulassungsstelle erst ausgestellt bekommen ? ![]()
"bei zulassungsfreien Fahrzeuge ist z.B. die KBA BE. Und darauf wird nichts ausgestellt bzw. drauf geschrieben."
Habe ich auch schon gesehen, das was auf der KBA BE was daraufgeschrieben war mit Siegel von einer Zulassungsstelle.
Aber im allgemeinen ist es so wie du sagst und wenn da mit einer 19er Abnahme hin kommst, gibt es das erwähnte Teil was ähnlich aussieht wie ein Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Dann wird auf der originalen BE vermerkt das dir so Teil ausgestellt wurde.
Das die Zulassungsstelle keinen Teil 1 rausgibt weil es kein Teil 2 gibt, ist falsch oder lassen sie bei dir keine LKR zu ?
LKR haben bzw. bekommen nur eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 aber kein Teil 2.
Das selbe wenn ein KKR freiwillig zulässt, da wird ein Zulassungsbescheinigung Teil 1ausgestellt obwohl es kein Teil 2 gibt.
Ich habe ua. einen Bootstrailer, mit dem nur das Boot transportieren darf, weil der zum transportieren eines Sportgerätes deklariert wurde und daher Steuerfrei ist. Dieser hat eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 und kein Teil 2, der hat "nur" eine Betriebserlaubnis.
"Eine Änderungsabnahme nach §19 muss man auch eintragen lassen."
Stimmt so nicht.
Einfach mal lesen was auf zb. HU Protokoll hinten drauf von der Dekra zb. unter "Änderungsabnahmen nach §19" steht.
Zu anderen Stand bei mir immer drauf auf dem Protokoll der 19er Änderungsabnahme, das eine Korrektur der Fahrzeugpapieren nicht notwendig ist aber dies möglich sei.
Und wenn das machst, gibt es so Teil was so ähnlich aussieht wie eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (link) und auf der originalen BE und 19er Protokoll wird vermerkt das dir das ausgestellt wurde.
"Bei der §21er Einzelabnahme wird die KBA / DDR BE von der Zulassungsstelle ungültig gemacht und die BE ist dann das Gutachten / Kärtchen von der Prüforganisation, wo alles drin steht und welches von der Zulassungsstelle abgestempelt ist."
Richtig, die wird ungültig gemacht, da das Fahrzeug verändert wurde und in diesen Zustand eine neuen Betriebserlaubnis dafür erlangt wurde.
Und letzte Woche war ich wegen eine 21er auf der Zulassungsstelle und da habe ich mit so Teil welches ähnlich eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 aussieht (link) mit ausstellen lassen.
Daher kann bzw. mein Junior das 21er Gutachten, welches von der Zulassungsstelle auch abgestempelt wurde schön zu Hause aufbewahren.
Der grobe Unterschied zwischen eine 19er Abnahmen und eine 21er, ist das bei eine 19er die ursprüngliche BE erhalten bleibt, bei eine 21er dagegen wird das Ganze Fahrzeug begutachtet wird und eine neue BE dafür erlangt wird.
Das stimmt so nicht. Die Zulassungsstellen haben solche Zulassungsbescheinigungen nicht bzw. stellen die so etwas nicht aus, da lt. Auskunft ihnen Teil 2 fehlt. Teil 1 und gleichzeitig Teil 2 bei zulassungsfreien Fahrzeuge ist z.B. die KBA BE. Und darauf wird nichts ausgestellt bzw. drauf geschrieben. Die Prüforganisationen haben die in dem Falle ( Gutachten / Kärtchen ). Bei der §21er Einzelabnahme wird die KBA / DDR BE von der Zulassungsstelle ungültig gemacht und die BE ist dann das Gutachten / Kärtchen von der Prüforganisation, wo alles drin steht und welches von der Zulassungsstelle abgestempelt ist.
"Die Zulassungsstellen haben solche Zulassungsbescheinigungen nicht bzw. stellen die so etwas nicht aus"
Und warum habe ich dann son Teil https://images.app.goo.gl/mSwHMZiNpjXgn6bs5
von der Zulassungsstelle erst ausgestellt bekommen ?
Ich habe das selbe wie ckich bei der Zulassungsstelle bekommen. Siehe Bilder:
Das handhaben die Zulassungstellen wohl teilweise verschieden. Ich habe eine freiwillige Zulassung. Bekommen habe ich bei der Zulassunsstelle im ehemaligen Ostteil der Stadt Berlin, die Zulassungsbescheinigung Teil 1. Beim Bekannten mit den gleichen Vorraussetzungen, allerdings im ehemaligen Westteil der Stadt, bekam eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2.
Das handhaben die Zulassungstellen wohl teilweise verschieden.
Glaube ehr das es fehlenden Wissen der Mitarbeiter/in im Amt liegt.
Wie lassen die ein LKR zu, stellen die da auch ein Zulassungsbescheinigung Teil 2 aus ?
Ich habe das selbe wie ckich bei der Zulassungsstelle bekommen.
Ist die Bremsscheibe usw. per 21er und 19er abgenommen worden ?
Ich habe für meinen SR80 auch Teil 1 und Teil 2.
Könnte aber auch daran liegen, dass das Fahrzeug schon einen DDR KFZ-Brief hatte.
ja zu DDR-Zeiten hatten der SR4-3, S70 und SR80 ein Kfz-Brief .
Die waren nach den DDR-Recht auch Motorräder, die Fahrzeugklasse Leichtkrafträder gab es in der DDR nicht.
Nach bundesdeutschen Recht sind es LKR und diesen benötigen zum zulassen jeglich die BE sowie eine gültige HU und den Versicherungsnachweis.
Da sie Zulassungspflichtig sind, gibts den Zulassungsteil 1.
Und wenn die Papiere weg sind, kann man fürn SR4-3, S70, SR80 auch eine Zweitschrift beim KBA beantragen.
Ist die Bremsscheibe usw. per 21er und 19er abgenommen worden ?
21er
EDIT: Und ist nicht freiwillig zugelassen
21er
EDIT: Und ist nicht freiwillig zugelassen
Danke, mich hat eigentlich interessiert ob der ZT Bremsscheibenumbau auch per 19er abgenommen wird.
Du hast aber scheinbar noch weiteres abnehmen lassen, da noch ein Beiblatt angetackert ist und dann ist meist eine 21er nötig.
ZT Telegabel, SFW Bremsscheibe, SFW Handbremspumpe, SFW Bremssattel mehr nicht. Auf dem angetackerten Blatt steht nur der Bremssattel drauf, da hat die eine Seite ganz knapp nicht gepasst. Ich nehm an die 21er war bei mir aufgrund der SFW teile nötig. Wenn ich mich recht entsinne war letztes Jahr als das umgebaut wurde kein Komplett-Set von ZT lieferbar, nur Telegabel + 260 mm Scheibe. Ich wollte aber die 220 mm die auch bei der s53 verbaut wurde, um halbwegs original Optik beizubehalten.
Ja bei Teilen von unterschiedlichen Herstellern gehts nur über eine 21er.
Da musste sogar froh sein wenn am Prüfer kommst der es dann überhaupt abnimmt.
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