Erfahrungen Dekra Teileeintragung Schätzungen

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Das stimmt so nicht. Die Zulassungsstellen haben solche Zulassungsbescheinigungen nicht bzw. stellen die so etwas nicht aus, da lt. Auskunft ihnen Teil 2 fehlt. [...] Bei der §21er Einzelabnahme wird die KBA / DDR BE von der Zulassungsstelle ungültig gemacht und die BE ist dann das Gutachten / Kärtchen von der Prüforganisation, wo alles drin steht und welches von der Zulassungsstelle abgestempelt ist.

    :kopfkratz:

    Für mich liest sich das so, dass weder bei 19er noch bei 21er so eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgestellt wird

    Zitat von ckich

    Glaube ehr das es fehlenden Wissen der Mitarbeiter/in im Amt liegt.

    Da wird was dran sein. Als ich damals dort war nachdem die Dekra den Umbau abgenommen hat, wollte mir die Dame beim Amt weismachen, man müsse auch mit gültiger KBA BE das Moped bei der Zulassungsstelle "registrieren" lassen. Prompt beim KBA nach gefragt und war natürlich völliger Unsinn.

  • Der Prüfer hatte mir gesagt, dass eine Abnahme nach §19 besser wäre. Dann braucht man andere Teile, die man evtl. zusätzlich Anbaut und andere die man evtl. Abbaut nicht von der Behörde gegen Gebühr bestätigen lassen.

  • Falls man Teile ersetzt oder erneuert, muss man die auch austragen lassen. Z.B Kastenschwinge mit Gutachten eingetragen, dann Kastenschwinge evtl. defekt und ersetzt gegen originale=> Kastenschwinge wieder austragen lassen. Das hat man beim §19 nicht.

  • Mhh, sollte so ein Fall bei mir eintreten hole ich mir vermutlich das gleiche Teil nochmal, aber trotzdem danke für die Erklärung, das wusste ich davor auch noch nicht

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!