Es ging um den Paragraph 19 und nicht um den 21er !
Erfahrungen Dekra Teileeintragung Schätzungen
Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren
-
-
Das stimmt so nicht. Die Zulassungsstellen haben solche Zulassungsbescheinigungen nicht bzw. stellen die so etwas nicht aus, da lt. Auskunft ihnen Teil 2 fehlt. [...] Bei der §21er Einzelabnahme wird die KBA / DDR BE von der Zulassungsstelle ungültig gemacht und die BE ist dann das Gutachten / Kärtchen von der Prüforganisation, wo alles drin steht und welches von der Zulassungsstelle abgestempelt ist.

Für mich liest sich das so, dass weder bei 19er noch bei 21er so eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgestellt wird
Zitat von ckichGlaube ehr das es fehlenden Wissen der Mitarbeiter/in im Amt liegt.
Da wird was dran sein. Als ich damals dort war nachdem die Dekra den Umbau abgenommen hat, wollte mir die Dame beim Amt weismachen, man müsse auch mit gültiger KBA BE das Moped bei der Zulassungsstelle "registrieren" lassen. Prompt beim KBA nach gefragt und war natürlich völliger Unsinn.
-
So, die Dekra hat alles abgenommen bei mir, nun gehe ich nächste Woche zur Zulassungsstelle, im Anhang habe ich noch zwei Bilder und meine Frage dazu: alle Teile die da stehen wurden erfolgreich vom Prüfer abgenommen und darf ich auch dranlassen nachdem ich bei der Zulassungsstelle war oder?
-
Bzw. Hat er mir die 1,85er für vorne und hinten eingetragen? Weil es ja nur einmal dasteht?
Grüße
-
Ist das jetzt nach §19 Änderungsabnahme oder nach §21 Einzelabnahme geprüft worden ?
-
Nach §21
-
Der Prüfer hatte mir gesagt, dass eine Abnahme nach §19 besser wäre. Dann braucht man andere Teile, die man evtl. zusätzlich Anbaut und andere die man evtl. Abbaut nicht von der Behörde gegen Gebühr bestätigen lassen.
-
Jetzt habe ich es einmal so, und ich musste nur 200 Flocken bezahlen für alle 16 Teile, da ist mir die Gebühr eigentlich erstmal egal😅
-
Es geht nicht um die Gebühr, sondern um evtl. zusätzliche Teile ein oder austragen.
-
Achso, aber ich habe nicht vor noch mehr Teile einzutragen
-
Falls man Teile ersetzt oder erneuert, muss man die auch austragen lassen. Z.B Kastenschwinge mit Gutachten eingetragen, dann Kastenschwinge evtl. defekt und ersetzt gegen originale=> Kastenschwinge wieder austragen lassen. Das hat man beim §19 nicht.
-
Mhh, sollte so ein Fall bei mir eintreten hole ich mir vermutlich das gleiche Teil nochmal, aber trotzdem danke für die Erklärung, das wusste ich davor auch noch nicht
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!