Strafe bei Tuning (Unfall)

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  • Hallo, ich hätte eine Frage zum Thema Simson Tuning. Was würde passieren wenn ich mit einem AM Führerschein einen 60 oder 70ccm Zylinder fahr und ich einen Unfall baue (zb: mir fährt jemand rein oder Vorfahrt wird genommen). Dann wird ja sicherlich das Moped geprüft. Man findet dann heraus dass es sich um Tuning handelt. Dann ist es ja einerseits fahren ohne Fahrerlaubnis und andererseits ohne Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Haften dann die Eltern auch, (bei minderjährigen) weil sie ja eine gewisse Aufsichtspflicht haben? Zum Beispiel wenn die andere Person die am Unfall beteiligt ist verletzt wird und man dann für diese Schäden aufkommen muss? Oder wie ist das ganze geregelt.


    Mfg

  • Mit 16 ist man ich mehr minderjährig, sondern jungendlich/ heranwachsend. Also nein, deine Eltern haften nicht, sondern du.

    (Jugendstrafgesetz)

    Erst kamen sechs Leute. Die haben gesagt: "Das geht nicht!"

    Dann kam Einer- der wusste das nicht. Und hat es einfach gemacht...

  • Man wird dir auf dem örtlichen Marktplatz die Eier langziehen und sie dir um den Hals knoten. Ganz klassisch also.


    Wie auch schon dutzendfach hier und in diversen anderen Foren niedergeschrieben:

    Es ist jeweils eine Einzelfallentscheidung der Strafverfolgungsbehörden. Über das Strafmaß kann man keinerlei pauschale Auskunft treffen.


    Wenn du jedoch mental so schwach aufgestellt bist, dass du in einem öffentlichen Forum nach fragen muss was passiert, dann lass es lieber und fahre weiterhin 50ccm.

    Andernfalls kann ich mir gut vorstellen wie der Kupferbolzen in der ersten Polizeikontrolle am drücken ist.

    Da hat man dann zuhause größere Erklärungsnot warum die Unterbux jetzt nix mehr fürn Kleiderschrank ist als bei der Kontrolle an sich.

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Erstmal is der Fahrer am Arsch. Immer. Is die Mopete auf jemand anderes versichert geht's demjenigen auch an den Kragen, sofern er die Maschine in dem Wissen (das wird hier einfach vorausgesetzt) überlassen hat, dass, wie auch immer, die Betriebserlaubnis erloschen is. Nen Zylinder tauscht man nich mal eben kurz vor der Abfahrt aus. Isso. Unwissenheit schützt auch hier nich vor Strafe.

    Neben dem Tatbestand des "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" ("Fahren ohne Führerschein" is ne OWi, du hast ja die Erlaubnis, nur den Führerschein grade nich dabei) kommt natürlich auch noch anderes in Betracht, wie zB Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis (weiß grade nich, wie der genaue Tatvorwurf heißt) und daraus resultierend "Fahren ohne Haftpflichtversicherung". Natürlich hab cih alles vereinfacht ausgedrückt.


    In der Summe lohnt es sich nicht, illegal zu tunen. Ob 60 cm³, oder ne Hayabusa, is erstmal irrelevant und kann und wird richtig teuer werden. Über nen Unfall will ich erst gar nicht nachdenken. Bei nem unverschuldeten mags noch schleichen, aber wird dem Fahrer ne Schuld nachgewiesen, geht er gegebenenfalls sehr lange Zeit nur für andere arbeiten...


    Ich hoffe inständig, dass die Frage rein hypothetisch gestellt wurde.


    Gruss


    Mutschy

  • Wenn es einen Personenschaden gibt, zahlst du bis an dein Lebensende. Bzw die Versicherung zahlt und holt sich das Geld von dir wieder.

    Oder du gehst dein restliches Leben harzen.

    Lehmannfan :juchuu:

  • Oder du gehst dein restliches Leben harzen.

    Harzer war mal ein angesehener Beruf bis er vor gut 50 Jahren ziemlich flächendeckend verschwand.


    Ach nein, jetzt versteh ich es.

    Das sollte lustig sein und auf Peter Hartz und seine angedachte Sozialreform unter Gasschröder hinauslaufen.


    Redlich verkackt würde ich mal behaupten ;]

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

    Einmal editiert, zuletzt von Sterni ()

  • Danke!

    Ich finde das höflich, wenn jemand mich auf Fehler aufmerksam macht.

    Unhöflich wäre es nichts zu sagen und ich würde es bis an mein Lebensende falsch schreiben.

    Lehmannfan :juchuu:

  • Wenn ich nicht irre ist das nicht so ganz richtig,glaube ich

    Irgendwie hab ich da mal was gehört,daß man dennoch versichert ist,man aber bis zu einem Betrag von xx€ selber herangezogen wird.

    Meines Wissens ist man versichert, die Versicherung kann aber einen in Regress nehmen, aber nur wenn der Unfall ohne Tuning vermeidbar gewesen wäre.


    Bei dem szenario welches hier TE beschreibt

    "zb: mir fährt jemand rein oder Vorfahrt wird genommen." wäre seine Haftpflichtversicherung nicht zuständig, sondern die des Verursachers.

  • Ich kenne das so, dass die Schuldfrage die Versicherungen regeln.

    Das ist nicht immer so eindeutig, wie man meint.


    Rennleitung kommt zum Unfallort und findet einen 16 jährigen mit ner Simme vor.

    Und dann kommts drauf an, wie die Simme aussieht - wenn optisch schon viel verändert wurde, sorgst du für Interesse.

    Die Gegnerversicherung muss zahlen. Aber sie kann ein Gutachten zur Schuldfrage machen lassen.

    Wie das Ganze dann ausgeht, darauf hast du dann keinen Einfluss.

    Wenn das Mopped nicht eingezogen wird, zu dir nach Hause gebracht wird, kannst du es wenigstens rückbauen. Wenns eingezogen wird, hast du die Arschkarte gezogen.

    Dünnes Eis...



    Meine Meinung.

    Lehmannfan :juchuu:

    5 Mal editiert, zuletzt von chris78 ()

  • Die Kosten bei einem Unfall mit einem getunten Moped kommen dann auf dich zu da die Versicherung zwar im ersten Moment reguliert dann aber das Geld von dir zurück haben will.

    Das kann schnell sehr teuer werden bei einem Unfall mit Personenschaden und da gibt es auch keine Privatinsolvenz!!

    Der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist zu dem eine Straftat und kann dir deine berufliche Zukunft versauen mit nur einem Eintrag in deiner Strafakte.

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