Strafe bei Tuning (Unfall)

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  • Der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist zu dem eine Straftat und kann dir deine berufliche Zukunft versauen mit nur einem Eintrag in deiner Strafakte.

    Da reicht alleine schon die Straft fahren ohne gültigen Führerschein

    und die meist verbundene Sperre eine weitere Führerscheinklasse zu machen.

  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten bei der Versicherung:

    1) besoffen oder mit BTM gefahren und jemanden geschädigt:

    -> Versicherung zahlt den Schaden, kann aber bis 5.000 EUR Regreß beim Verursacher ziehen

    2) gefahren ohne Versicherungsbeitrag rechtzeitig gezahlt zu haben und jemanden geschädigt:

    -> Versicherung zahlt den Schaden, holt sich aber alles wieder => Privatinsolvenz?

    3) gefahren mit getuntem Gerät und jemanden geschädigt:

    -> Versicherung zahlt den Schaden, holt sich aber alles wieder => Privatinsolvenz?


    Das Strafmaß will ich hierbei eigentlich auslassen, also evtl. nicht ganz korrekt:

    1) -> Strafverfahren, Flebbe futsch, MPU, evtl. dauerhaft ungeeignet zum Fahren (bei Drogendelikt/BTM)

    2) -> Ordnungswidrigkeitenverfahren, Strafgeld und Gerichtskosten

    3) -> Ordnungswidrigkeitenverfahren, Strafgeld bis 5.000 EUR und Gerichtskosten, Flebbe evtl. auch futsch

    Lagerkoller hat nichts mit defekten Kugellagern zu tun!

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