Einzelgenehmigung gem. § 4 Abs. 5 FZV

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Es hört sich so an, dass der Prüfer kein komplettes, verkehrstüchtiges und den Vorschriften entsprechendes Fahrzeug zu prüfen bekommt.

    Damit wäre ich vorsichtig.

    Doch, Verkehrstüchtig und den Vorschriften entsprechend. Das Problem ist nur, das sich das KBA geweigert hätte, wegen des fehlendes Typenschildes. Das ich das angebracht habe, dafür sorgt er. Und auch so, das es rechtlich okay ist. Sei es, das er einfach eine Einzelabname einträgt. Ich werde es erleben am 27.12.



    Ahoi!



  • Hm, ich frage ich gerade ob da nur das fehlende Typenschild gemeint ist :kopfkratz:

    Das er TÜV-Mensch sich um ein Ersatz Typenschild kümmert und das bekommt OteKa nächste Woche.

    Nur damit gibt es auch keine Zweischrift vom KBA, da die das originale sehen wollen, davon abgesehen, gibts fürn nackten Rahmen, eh keine Zweitschrift vom KBA.

  • davon abgesehen, gibts fürn nackten Rahmen, eh keine Zweitschrift vom KBA.

    es gab da mal Zeiten........wo es auch ohne Fotos ging,,,,,,,,,

    Nun da sich der Vorhang der Nacht von der Bühne hebt kann das Spiel beginnen, das uns vom Drama einer Kultur berichtet

  • Die Ausrüstung um vielleicht nicht unbedingt hübsche, aber StVZO konforme Typenschilder herzustellen, hatte ich schon in den 90er Jahren im Prüfkoffer ;)

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Die Ausrüstung um vielleicht nicht unbedingt hübsche, aber StVZO konforme Typenschilder herzustellen, hatte ich schon in den 90er Jahren im Prüfkoffer ;)

    Gibt es heute immer noch, sind so Klebeschilder die man mit dem Kuli ausfüllen kann. Sehen optisch unschön aus, aber sind Vorschriftsmässig.


    Ich hab gerade mein gesamtes Prüfmaterial abgegeben, weil ich die Region wechsel und vom Aussendienst an die Station wechsel. Da hat man alles vor Ort und muss nicht den gesamten Kombi mit Material von Kunde zu Kunde schleifen. Sonst hätte ich da mal ein Foto von gemacht...


    MfG


    Tobias

  • Ein Klebetypenschild habe ich auch kürzlich zugeschickt bekommen, für eine AHK. Scheint heute das zeitgemäße zu sein.

  • Nein, nein.. das war schon bedruckt. Sonst hätte ich es auch noch weniger eingesehen, dafür 13 Wochen lang zu warten. ^^

  • Bei mir wurde eben eine StVZO/EG-FGV durchgeführt. Begutachtung für eine Wiederzulassung gemäß § 21 StVZO. Nun nur noch zur Zulassungsstelle und den Stempel abholen (Mein Rahmen hatte keine Plakette, und keine Papiere).



    Man kommt also schon an seine Papiere. Auch ohne Papiere und ohne originales Typenschild.



    Ahoi!



Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!