Alles anzeigenIch habe mich letztes Jahr bei der DEKRA mal schlau gemacht wie das geregelt ist mit Einzelbetriebserlaubnissen und eintragungen und dergleichen, hier die Antwort der DEKRA:
"Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Es gibt zwar allgemeine Grundsätze bzw. Regelungen, doch im Rahmen von solchen Begutachtungen zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis liegen viele Entscheidungen und Forderungen im Rahmen der geltenden Verordnungen, Richtlinien bzw. Merkblättern im persönlichen Ermessensspielraum des jeweiligen Sachverständigen bzw. Begutachters (Einzelfallentscheidungen). Sollten dazu Vergleiche, Nachweise oder Prüfungen benötigt werden, sind diese durch den Sachverständigen/Begutachter selbst vorzunehmen, erstellen bzw. durchzuführen und individuell zu bewerten.
Abnahmen, welche der Eine während dieser Begutachtungen vielleicht vornimmt, wird ein Anderer u.U. strikt ablehnen. Es kommt auch auf die Ausstattung und technischen Prüfmöglichkeiten in der jeweiligen Prüfstelle an. Klar, dass da auch die Erfahrung eines Sachverständigen eine nicht unerhebliche Rolle spielt. Der Sachverständige muss einschätzen können, ob die Vorschriften zur Zeit des erstmaligen Inverkehrbringens des Fahrzeugs eingehalten werden, die allgemein gültigen Regeln der Technik befolgt wurden und über die Nutzungsdauer ein gefahrloser Einsatz des Fahrzeuges in vorgestelltem Zustand bzw. vorgestellter Ausrüstung zu erwarten ist. Nur wenn er dieses zweifelsfrei beurteilen kann, ist durch ihn eine Prüfung und damit Abnahme grundsätzlich mal möglich. Ob eine solche Begutachtung dann allerdings überhaupt abnahmefähig ist, welche Maßnahmen zur Erfüllung der Vorschriften und Normen ggf. noch notwendig sind bzw. ob es überhaupt eine Chance auf ein positiv abgeschlossenes Gutachten gibt, hängt dann von konkreten Einzelfall ab.
Und wie der Name "Einzelabnahme" bzw. "Gutachten für eine Einzelbetriebserlaubnis" schon sagt sind alles Einzelfallentscheidungen, die bei gleichen Bedingungen an einem anderen Fahrzeug auch anders ausfallen können.
Beste Grüße
Ihr DEKRA Team"
und genau aus diesem Grund gibts soviele unterschiedliche Meinungen.
Jeder Prüfer darf das nach seinem eigenem Gusto entscheiden und
bei den Zulassungsstellen schaut es imo ähnlich aus ob du den Stempel
bekommst oder nicht liegt schlicht am Mitarbeiter, wenn du alles
beisammen hast sollte es keine Probleme mehr geben.
Bisher der beste Beitrag in diesem Fred...