Freiwillige Zulassung J09 /4600 ist ausgelaufen

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  • Und es gab in der BRD auch Kleinkrafträder mit 50ccm und 6,25 PS die letzten sollen sogar 7PS gebracht haben Höchstgeschwindikeit laut Papieren 80km/h aber die liefen alle ab Werk schon schneller und das beste die durfte man mit der alten Klasse 4 fahren nur Theorie Prüfung . Die heutigen Kleinkrafträder wurden früher als Mokkick bezeichnet .

  • Und es gab in der BRD auch Kleinkrafträder mit 50ccm und 6,25 PS die letzten sollen sogar 7PS gebracht haben Höchstgeschwindikeit laut Papieren 80km/h aber die liefen alle ab Werk schon schneller und das beste die durfte man mit der alten Klasse 4 fahren nur Theorie Prüfung . Die heutigen Kleinkrafträder wurden früher als Mokkick bezeichnet .

    Ja damit war aber 1980 Schluss und Kleinkrafträder durften nur noch 40km/h bist 1986 und danach 50km/h.

  • Ne, sorry, ckich, wir reden aneinander vorbei. Ich mag mich hier nicht rumstreiten. Du hast Deine Meinung, ich meine.

  • Für alle Fahrer von Schwalbe, Star, S51 usw gilt demnach, dass sie mit einem Mopedführerschein (aktuell AM) ihr Fahrzeug fahren dürfen, auch wenn im Fahrzeugschein jetzt Leichtkraftrad steht.

    Und genau diesen bullshit wollte mir die Dame damals auch erzählen als ich die Papiere aufgrund von Umzug umschreiben lassen musste, da wurde auf einmal auch ein Leichtkraftrad draus.. Sowohl die Versicherung als auch die Polizei hat nen riesen Affen gemacht, die Dame hatte sogar im nachgang von der cheffin ein aufn Sack bekommen.


    Die Versicherung wollte alles neu berechnen da lkr in ne andere Klasse fällt, die Polizei ging mir aufn Sack wegen fahren ohne Führerschein, fahren ohne gültige Versicherung und fahren ohne TÜV..


    Nachdem ich das mit der cheffin der Zulassungsstelle durchgegangen bin, sind wir auf das selbe Ergebnisse gekommen wie unser Mastermind zu der Zeit eben schon gesagt hat das die kreise jeder ihr eigenes System nutzen wo bestimmte Dinge einfach gesperrt sind und man irgendwie drum herum schwimmen muss.


    Letzten Endes ist es in der Zulassung dann ein Kleinkraftrad mit 45kmh zu T. 60kmh geworden und die Welt ist wieder in Ordnung.


    Aber du hast dich damit ja ausgiebig befasst wie du schreibst..

  • Aber du hast dich damit ja ausgiebig befasst wie du schreibst..

    ja, hab ich.

    Dein S51 Bj 1982 ist ein Kleinkraftrad nach den Vorschriften der DDR. Deswegen greift der Paragraf mit der Übergangsregelung und Jeder darf das Fahrzeug mit einem AM Führerschein fahren.

    Wenn die Zulassungsstelle da ein Leichtkraftrad draus machen würde, darf es trotzdem Jeder mit AM Führerschein fahren.


    Ich hab aber nicht behauptet, das es richtig ist, was die Zulassungsstelle gemacht hat. Im Gegenteil.

    Ich hab auch aus dem KBA Leitfaden zitiert:

    Für bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge …“

    Kannst Du oben nochmal nachlesen.


    Und was die Versicherung sagt, wenn es nun ein Leichtkraftrad ist, weiß ich nicht.

  • Ne, sorry, ckich, wir reden aneinander vorbei. Ich mag mich hier nicht rumstreiten. Du hast Deine Meinung, ich meine.

    Da gibt es keine meine oder deine Meinungen, das ist per Gesetz klar geregelt, wie ich es darstelle.


    Wenn die Zulassungsstelle da ein Leichtkraftrad draus machen würde, darf es trotzdem Jeder mit AM Führerschein fahren.

    Das ist Schwachsinn was da erzählst :furious:


    In der Betriebserlaubnis, Zulassungsteil 1 unter Ziffer 5 steht die Fahrzeugart und wenn da Leichtkraftrad steht, dann ist es ein Leichtkraftrad und kein Kleinkraftrad. PUNKT

    Was ein KKR oder LKR usw. ist, ist in der StVZO/FZV klar definiert.

    Und was mit AM-Schein fahren darfst, ist auch klar definiert .


    Für die Rennleitung ua. ist ausschlaggebend was für eine Fahrzeugart in der Betriebserlaubnis, Zulassungsteil 1steht.

    Wenn dich einer von der Rennleitung anhält wo in der BE LKR steht und du hast keinen A1 Schein, kein Zulassung/Amtliches Kennzeichen für das LKR, bis du daran wegen fahren ohne gültigen Führerschein , fahren ohne Zulassung, fahren ohne gültigen Versicherungsschutz.

    Das kannst du gerne Praxisnah testen......


    Auch ist es ja so das Leute gibt welche gibt die per 21Einzelabnahne ihre S50/51 zum Leichtkraftrad umschreiben lassen und die Zulassungsstelle erteilt drauf hin eine BE als LKR.

    Nach deiner Darstellung dürften die dann trotzdem mit AM Führerschein fahren, aber dem ist nicht so.

  • Ckich, Du hast den Pkt.8 im §76 der Fahrerlaubnisverordnung nicht verstanden.


    Sicher kann es sein, dass die Rennleitung das anders sieht, weil sie bei diesem Punkt auch keinen Durchblick hat. Einer Anzeige kann man da aber entspannt entgegen sehen.


    Bei Deinem Beispiel mit der Einzelabnahme wäre zu klären, ob das Zweirad noch der DDR-Betriebserlaubnis entspricht. Falls ja, kann man es mit AM fahren. Der § ist eindeutig.

  • ckich:

    Komische Frage.


    Was würdest Du einem Polizisten antworten, der Dich nach einem Nachweis fragt, dass dein Simson der original Betriebserlaubnis entspricht?

    Da kannst du deine original BE vorzeigen und fertig.


    Bei einer Zulassung werden die alten BEs ungültig gemacht da zu jedem Fahrzeug nur eine im Umlauf sein sollte.


    Wenn du dann in der Kontrolle eine Zulassung hast die Leichtkraftrad sagt dann stehst du blöd da..


    Lässt du das aber als Kleinkraftrad zu, wird deine BE zur Urkunde zusätzlich der Zulassung gemacht und du darfst nur fahren wenn du beides am man hast.

  • Da kannst du deine original BE vorzeigen und fertig.

    Du meinst, wenn man die Betriebserlaubnis vorzeigt, hat man den Nachweis erbracht, das das Fahrzeug der Betriebserlaubnis entspricht? Oder ich hab Dich falsch verstanden.

    .

    Im Übrigen: Du meinst vermutlich den „Auszug aus der Betriebserlaubnis“.

    Weil die Betriebserlaubnis selbst beim KTA lag. Für eine Nachweis bräuchte man einen Gutachter.

  • ckich:

    Komische Frage.


    Was würdest Du einem Polizisten antworten, der Dich nach einem Nachweis fragt, dass dein Simson der original Betriebserlaubnis entspricht

    Meine Frage war, wie weist du nach das es ein Kleinkraftrad ist ?

    Und nicht


    Was ist dran komisch wenn man danach fragt, wie du nachweist das dein 2-Rad, ein Kleinkraftrad ist und kein Mofa oder sonst was ist ?

    Sicher kann es sein, dass die Rennleitung das anders sieht, weil sie bei diesem Punkt auch keinen Durchblick hat. Einer Anzeige kann man da aber entspannt entgegen sehen.

    Wenn dem entspannt entgegen entgegen siehst, muss du ja nachweisen können das du ein Kleinkraftrad hast oder ?


    Also wie weist du nun es nach, da es sich bei deinen 2-Rad und ein Kleinkraftrad handelt ?




    Du meinst, wenn man die Betriebserlaubnis vorzeigt, hat man den Nachweis erbracht, das das Fahrzeug der Betriebserlaubnis entspricht? Oder ich hab Dich falsch verstanden.

    Es geht nicht darum nachzuweisen das das Fahrzeug der Betriebserlaubnis entspricht, sondern wie du nachweist was fürn Fahrzeug es ist,

    ob es ein Mofa, Kleinkraftrad, Leichtkraftrad, Motorrad mit oder ohne Leistungsbeschränkung ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

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