Ich beschäftige mich auch gerade mit diesem Thema.
Im Beitrag 18 ist in Grunde schon alles gesagt
Das Problem ist da offenbar einige Zulassungsstellen ich Datenpflege nicht richtig machen und
und die Schlüsselnummern J09/4600, da sie nicht mehr Neu-Fahrzeugen vergeben werden darf, komplett aus ihren System genommen haben.
Dadurch kommen die ins Schleudern wenn jemand mit Bestandsfahrzeug kommt.
Das Problem was daraus ergibt ist Hausgemacht von den Zulassungsstellen selber.
Für alle Fahrer von Schwalbe, Star, S51 usw gilt demnach, dass sie mit einem Mopedführerschein (aktuell AM) ihr Fahrzeug fahren dürfen, auch wenn im Fahrzeugschein jetzt Leichtkraftrad steht.
Das gilt natürlich nicht, wenn das Fahrzeug technisch nicht mehr der DDR-Betriebserlaubnis entspricht, weil dann die Ausnahmeregelung nicht mehr gilt.
Das ist DEFINITIV NICHT so.