Freiwillige Zulassung J09 /4600 ist ausgelaufen

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  • Wenn ich zB ein S51 B2-4 habe, so wurde das von Fahrz.u.Jagdw. Suhl nach der KTA-Betriebserlaubnis 1477-4 gebaut.


    Diese Betriebserlaubnis existiert für alle S51 B2-4, die danach gebaut wurden und in der DDR in Verkehr gekommen sind.

  • Wenn ich zB ein S51 B2-4 habe, so wurde das von Fahrz.u.Jagdw. Suhl nach der KTA-Betriebserlaubnis 1477-4 gebaut.


    Diese Betriebserlaubnis existiert für alle S51 B2-4, die danach gebaut wurden und in der DDR in Verkehr gekommen sind.

    Und ?

    Beantwortet die Frage immer noch nicht.

  • Gegenfrage: Wie willst Du beweisen, dass dein Zweirad einer KTA-Betriebserlaubnis entspricht?


    Edit:

    Egal, ob Kleinkraftrad, Leichtkraftrad oder was auch immer: wenn man einen neuen Fahrzeugschein hat, muss im Feld K die KTA-Nummer stehen.

    Nach dieser Betriebserlaubnis ist das Fahrzeug in der DDR in Verkehr gekommen. Wenn sich die KTA-Nummer auf ein Kleinkraftrad bezieht, hat man den Beweis, dass es nach den Vorschriften der DDR ein Kleinkraftrad war.


    Außerdem: Der Ausnahmeparagraf in der Fahrerlaubnisverordnung ist die Umsetzung des Einigungsvertrages.


    Er bezieht sich auf Kleinkrafträder nach den Vorschriften der DDR und nicht auf Kleinkrafträder nach der aktuellen BRD-FZV, wie Du offensichtlich meinst.

    Einmal editiert, zuletzt von PAN-Mann ()

  • Gegenfrage: Wie willst Du beweisen, dass dein Zweirad einer KTA-Betriebserlaubnis entspricht?

    Das muss ich gar nicht,

    das muss die Rennleitung belegen oder ein Schachverständiger wenn sie einen begründeten verdacht haben, das dies der Fall ist.


    Außerdem: Der Ausnahmeparagraf in der Fahrerlaubnisverordnung ist die Umsetzung des Einigungsvertrages.


    Er bezieht sich auf Kleinkrafträder nach den Vorschriften der DDR und nicht auf Kleinkrafträder nach der aktuellen BRD-FZV, wie Du offensichtlich meinst.

    Da erzählst mir nichts neues, das kann man sogar weiter vorne lesen und auch das ich offensichtlich nicht die aktuellen Kleinkrafträder

    der BRD-FZV meine.


    So und nun beantworte nun mal endlich meine Frage und Rede nicht weiter um den heißen Brei herum.

    Also wie weist du nun es nach, da es sich bei deinen 2-Rad und ein Kleinkraftrad handelt ?

  • Also wie weist du nun es nach, da es sich bei deinen 2-Rad und ein Kleinkraftrad handelt ?

    Also ich habe immer zwei unabhängige gutachter dabei die mir das in Kontrollen mit Auszügen und immer neuen gutachten nachweisen können.. 😂

  • Sicher kann es sein, dass die Rennleitung das anders sieht, weil sie bei diesem Punkt auch keinen Durchblick hat. Einer Anzeige kann man da aber entspannt entgegen sehen.

    Da würde ich gern Mäuschen sein, wenn Du der Rennleitung erklärst, dass sie keine Ahnung haben.

  • Da würde ich gern Mäuschen sein, wenn Du der Rennleitung erklärst, dass sie keine Ahnung haben.

    Ich würde eine Anzeige kassieren und dann schriftlich Einspruch einlegen. Mit Polizisten braucht man sich nicht streiten, bringt nix.

  • Mit Polizisten braucht man sich nicht streiten, bringt nix.

    da bin ich bei dir - und weil das so ist würde ich gerne Wissen was die jetzt genau sehen wollen ? reicht da ne Kopie der KBA und Versicherungsschein oder das Original der KBA

    MfG

  • Ich würde eine Anzeige kassieren und dann schriftlich Einspruch einlegen. Mit Polizisten braucht man sich nicht streiten, bringt nix.

    Womit wir wieder bei meiner Frage sind, du ja nicht beantwortest.

    Woran liegt es denn , vielleicht daran das dann Zugegeben musst das du falsch liegst ?

    da bin ich bei dir - und weil das so ist würde ich gerne Wissen was die jetzt genau sehen wollen ? reicht da ne Kopie der KBA und Versicherungsschein oder das Original der KBA

    MfG

    Auf Verlangen hast du die Betriebserlaubnis oder den Zulassungsteil 1 und den Versicherungsnachweis im original vorzuweisen.


    Mit Kopien kann dir ganz schnell der Vorwurf der Urkundenfälschung gemacht werden wenn da nicht deutlich Kopie auf der Kopie steht.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • na da bin ich mal gespannt wie lange die Orginal KBA das mit macht, wenn ich die auf DINA 7 zusammen falte und ich die Woche 3 mal kontrolliert werde und das Teil auseinander und wieder zusammengefaltet und begriffelt wird - das der VS im Orginal mitgefüht werden muss hat mir meine "Vers.- Tante" schon gesagt und stellt auch nicht das Problem dar, wenn der in dem einen Jahr das nicht überstehen sollte bekomme ich einen Neuen - KBA als Kopie gibt es ja dann wohl nur auf Antrag bei denen oder die wird neu Ausgestellt ?

    MfG

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