Freiwillige Zulassung (Erfahrungsbericht, Notwendige Dokumente/Informationen)

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Die FZV unterscheidet zwischen Kraftrad und Kleinkraftrad. Das Kleinkraftrad ist kein Kraftrad.

    Das Leichtkraftrad gehört allerdings zu den Krafträdern.

    Ich dachte es geht um § 12 "Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen"

    in diesen ist ua. von zweirädrigen und dreirädrigen Kraftfahrzeugen die Rede.

  • Ich dachte es geht um § 12 "Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen"

    in diesen ist ua. von zweirädrigen und dreirädrigen Kraftfahrzeugen die Rede.

    Ja, richtig, §12 und Anlage 4

    Nur leider steht dort, wie gesagt, an manchen Stellen eben nicht „zweirädrige KFZ“, sondern „Krafträder“, oder Leichtkrafträder.

    Deshalb will mir leider meine Zulassungsstelle ein Kennzeichen für ein großes Quad auferlegen.

  • Ich bin damals mit Möp zur Zulasungsstelle gefahren, mit gültigem Haftpflichzeichen, die wollten mir dann nen riesiges Kuchenblech aufdrücken, wo ich sagte, das es mit beladenen Seitengepäckträgern Probleme gibt, nach hin und her und einer Besichtigung des Mopeds gabs dann ein kleineres (seitliche Befestigung darüber hinaus, wäre ja noch dümmer geworden) Das kleinstmögliche mit Engschrift wollten se mir aber auch nicht gönnen.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Ich bin damals mit Möp zur Zulasungsstelle gefahren, mit gültigem Haftpflichzeichen, die wollten mir dann nen riesiges Kuchenblech aufdrücken, wo ich sagte, das es mit beladenen Seitengepäckträgern Probleme gibt, nach hin und her und einer Besichtigung des Mopeds gabs dann ein kleineres (seitliche Befestigung darüber hinaus, wäre ja noch dümmer geworden) Das kleinstmögliche mit Engschrift wollten se mir aber auch nicht gönnen.

    Gute Idee.

    Ich glaub, ich montiere noch einen SGT.

    Seitliche Befestigung ist auch sehr dumm, schon wegen der Beleuchtung.

  • Ich streite mich grad aktuell mit meiner Zulassungsstelle wegen der Kennzeichengröße.

    Nach der FZV haben sie ja Recht, weil win S51 weder ein Leichtkraftrad, noch ein Kraftrad ist. ...


    Da musst Du Dich wahrscheinlich ein paar Instanzen höher streiten, weil das bundesweit beschlossenes Verfahren ist (um den Unfug mit der freiwilligen Zulassung einzudämmen, es wurden ja viele tausend Anträge gestellt wegen der THG? - Prämie für Elektro-Zweiräder)


    Ausserdem musst Du noch per Gutachten nachweisen, dass der Anbauraum für ein solches großes Kennzeichen bei Deinem Mopedle vorschriftenkonform und die Kennzeichenbeleuchtung ausreichend ist.


    Sowas kommt dabei raus, wenn man den Amtsschimmel ärgert.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Ja, richtig, §12 und Anlage 4

    Nur leider steht dort, wie gesagt, an manchen Stellen eben nicht „zweirädrige KFZ“, sondern „Krafträder“, oder Leichtkrafträder.

    Deshalb will mir leider meine Zulassungsstelle ein Kennzeichen für ein großes Quad auferlegen.

    Es gibt kein extra Kennzeichen fürs Quads


    Im § 12 in genannten EU- Richtlinen, ist schon die Rede von zweirädrige Kraftfahrzeugen

    https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:198:0020:0027:DE:PDF

    Und was da zur Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen steht ist interessant.......

  • Es gibt kein extra Kennzeichen fürs Quads


    Im § 12 in genannten EU- Richtlinen, ist schon die Rede von zweirädrige Kraftfahrzeugen

    https://eur-lex.europa.eu/LexU…2009:198:0020:0027:DE:PDF

    Und was da zur Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen steht ist interessant.......

    Ja, sehr interressant, besonders die Größe der Anbringungsstelle für das Kennzeichen.

    Nur, in dieser Größe kann man ja kein Kennzeichen drucken.

    Ich weiß auch nicht, ob diese EU-Vorschrift für Altfahrzeuge gilt und ob es einen Unterschied zwischen Kennzeichen und Anbringungsstelle gibt.


    Es wird spannend

  • Ja, sehr interressant, besonders die Größe der Anbringungsstelle für das Kennzeichen.

    Nur, in dieser Größe kann man ja kein Kennzeichen drucken.

    Im Fall Simson geht nicht wirklich eins mit 200mm Höhe her aber die Breite von 255mm wäre nicht das Problem, also das 255×130mm.

    Davon können ja sich die Damen und Herren

    bei der gewünschten Vorstellung überzeugen,

    auch das eine vorgeschrieben und zugelassene Kennzeichenbeleuchtung vorhanden ist sowie ein Kennzeichenhalter ( den von der S70 zb.).

    Oder warum wollen die das Moped sehen ?

  • Im Fall Simson geht nicht wirklich eins mit 200mm Höhe her aber die Breite von 255mm wäre nicht das Problem, also das 255×130mm.

    Davon können ja sich die Damen und Herren

    bei der gewünschten Vorstellung überzeugen,

    auch das eine vorgeschrieben und zugelassene Kennzeichenbeleuchtung vorhanden ist sowie ein Kennzeichenhalter ( den von der S70 zb.).

    Oder warum wollen die das Moped sehen ?

    Ich fahre ab ein 180x200 Motorrad Kennzeichen... Weil die Zulassungsstelle mir kein anderes geben wollte ohne jeglichen Grund

  • Ich weiß ja nicht was ihr da auf der Zulassungsstelle für heckmeck veranstaltet habt, aber ich hab das moped einfach zugelassen und als die Dame sagte, geh und hohl dir schilder ich mach die Papiere soweit fertig,, hab ich der schilder Dame dann einfach gesagt ich brauch 240x130 und fertig, die wurden ungefragt von der Zulassungdame dann gestempelt und fertig.


    Weder ich noch die zulassungsdame haben in irgend einer Art von der Größe des Kfz Schildes gesprochen🙈

  • So wie du es beschreibst läuft, denke mal, so läufts bei den wenigsten Zulassungsstellen.

    Hier bekommste eine Zettel, auf den steht das was auf Kennzeichen soll und welche große es haben soll und damit gehst zum Schilderdienst deiner Wahl.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!