Die FZV unterscheidet zwischen Kraftrad und Kleinkraftrad. Das Kleinkraftrad ist kein Kraftrad.
Das Leichtkraftrad gehört allerdings zu den Krafträdern.
Ich dachte es geht um § 12 "Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen"
in diesen ist ua. von zweirädrigen und dreirädrigen Kraftfahrzeugen die Rede.