Moin, Holger,
Ersatzpapiere gibt es immer nur für den serienmäßigen Auslieferungszustand, alle technischen Änderungen (wie zum Beispiel die Verwendung eines S51 Motors in einer S50) müssen ganz normal wie bei jedem anderen Fahrzeug auch per Sachverständigengutachten / Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden ...
Gruss von Frank
Auf den Formular was man ausfüllt, steht gut zu lesen,
Zitat
"HInweis: Bitte geben Sie nur den Ursprungstyp im Herstellerzustand an, das heißt ohne Umbauten. Für jegliche Umbauten sind TÜV und DEKRA zuständig."
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.......