MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Simson KBA Papiere kommen nicht an

  • Wäre dann nicht das DDR-Papier ungültig, wenn es ein BRD-Papier mit gleicher FIN gibt?

    Nö, das KBA Papier ist ja nur ein Nachweis der allgemeinen betriebserlaubniss. Sprich keine Abe oder zweitschrift persee.


    So stehts ja auch auf der wegseite und in dem Papier was man von denen bekommt.


    Mfg ronny

  • Nö, das KBA Papier ist ja nur ein Nachweis der allgemeinen betriebserlaubniss. Sprich keine Abe oder zweitschrift persee.


    So stehts ja auch auf der wegseite und in dem Papier was man von denen bekommt.


    Mfg ronny

    Eine ABE ist auch der original registrierschein nicht...

    Wenn dann allerhöchstens eine BE...

    Und die KBA BE ist eine Zweitschrift eben jener originalen BE, nicht mehr, nicht weniger. Dies ist ja auch der Grund warum es diese Zweitschrift nur für originale DDR Mopeds gibt, den alle anderen hatten ja keinen ddr-registrierschein.

  • Und die KBA BE ist eine Zweitschrift eben jener originalen BE, nicht mehr, nicht weniger.


    Nochmal, es ist nur ein Nachweis der allgemeinen betriebserlaubniss. Das steht groß in deutscher Schrift drauf wenn du des lesen mächtig bist.


    Mfg ronny

  • Nochmal, es ist nur ein Nachweis der allgemeinen betriebserlaubniss. Das steht groß in deutscher Schrift drauf wenn du des lesen mächtig bist.


    Mfg ronny

    Und was hat Grandpa in Prinzip erklärt ?

    Das der DDR-Schein auch nur Nachweis der allgemeinen Betriebserlaubnis, ein "Auszug aus der Allgemeinen BE" steht da drauf.

    Das Stande bis vor kurzen sogar deutlich auf der KBA-Seite das es eine Zweischrift ist, auch steht da immer noch was von, wenn der originalen Nachweis der allgemeinen Betriebserlaubnis verloren gegangen ist.

    Mal abgesehen das die neue KBA-Seite noch bescheidener gewunden.

    Als wenn du ein beantragst und hast den original-Schein noch, geht es schon los mit den nicht wahrheitsgemäß ....

    Es nicht erlaubt das man zwei BEs bzw. Nachweis der allgemeinen Betriebserlaubnis, für ein und das selbe Fahrzeuge hat.

  • ... wenn du ein beantragst und hast den original-Schein noch, geht es schon los mit den nicht wahrheitsgemäß ....

    Es nicht erlaubt das man zwei BEs bzw. Nachweis der allgemeinen Betriebserlaubnis, für ein und das selbe Fahrzeuge hat.

    Man kann ja auch mal etwas verliehren und später wieder finden. :rotate:

    Sport frei!


    Kultmoped

  • Zulassungsstelle SLF/RU hat die DEKRA hier angewiesen nur noch bei Absage durch das KBA aktiv werden zu dürfen, so die Info vom Prüfer.

    Seltsam das die Dekra Prüfer offenbar nur diese haben.

    Mir erweckt sich immer mehr den Eindruck, hier spielen welche Gott mit ihren selbst kreierten Anweisungen.


    Die Frage zu was man ein Antrag beim KBA stellen soll wenn man die Voraussetzungen die da auf der KBA-Seite stehen, wie (zb. fehlendes Typenschild) nicht gegeben sind, die können sie einen nicht beantworten.

    Den Sinn dahinter sollte man nun auch mal Otto-normal erklären können, nur wie erklärt was keinen Sinn macht ?

    Richtig, mit ist halt eine Anweisung. :yapyap:

  • Du hast das System noch nicht verstanden. Wenn du zuviel verstehst und berechtigte (unbequeme) Fragen stellst, bist ein Störenfred für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. :b_fluester: Das muss unbedingt verhindert werden :teufel:

    TEAM SAUSTAHL


    "Bier trinken hilft der Landwirtschaft"


    Never Touch A Running Simson!!!

  • Mal abgesehen das die neue KBA-Seite noch bescheidener gewunden.

    Als wenn du ein beantragst und hast den original-Schein noch, geht es schon los mit den nicht wahrheitsgemäß ....

    Wahrheitgemäß wären die Angaben im Onlineformular trotzdem, da der Beantragende im Formular nicht bestätigt, seine Papiere verlohren zu haben.

    Sport frei!


    Kultmoped

  • berechtigte (unbequeme) Fragen stellst, bist ein Störenfred für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. :b_fluester:

    Da hast wohl recht. :biglaugh:

    Allerdings die unbequemen Fragen, bringt die oft dazu, dann doch das gewünschte zu geben oder zu regeln,

    noch dazu weil sie den Störenfred nicht wirklich los werden und womöglich ein Pause oder pünktliche Feierabend in Gefahr ist.

  • Puh, da müsste ich selber erst wieder suchen wo ich das gelesen habe.

    Das ganz dürfte sich schwer gestalten.


    Ich selbst zb. Hab für meine s51 3x einen nachweis hier. Die originale, eine kba und die zulassungsbescheinigung Teil 1.



    Bei dem zulassungsverfahren hätte ich sogar fast ne vierte haben müssen da die KBA Papiere zu alt waren und ich frische gebraucht hätte.


    Auf der kba Seite selbst stehen nur zwei Punkte nachdem der Nachweis ausgestellt werden kann.



    Anders bei 21 abnahmen, die werden ja von der zulassungsstelle gestempelt als einzelgenehmigung, da muss man aber eben auch nur bescheid sagen sofern man die originalen wieder findet.



    Mfg ronny

  • Wenn du originale DDR Papiere hast, und dir trotzdem KBA Papiere bestellst, wen interessiert das? Das KBA fragt doch garnicht was mit den originalen passiert ist. Viele bestellen sich die KBA Papiere weil sie nicht mit ihren Originalpapieren rumfahren wollen.


    Jetzt mal ehrlich, wer zum Geier würde sich ins eigene Knie schießen und bei ner Kontrolle oder was auch immer die KBA Papiere hinlegen und sagen " Moin Herr Officer, wenn se meine Originalen DDR Papiere sehen wollen kommse ma mit..."


    Und da ist noch nicht mal geklärt ob das überhaupt verboten ist 2 ABE's zu besitzen, ich halt das für Schwachsinn, selbst in der KBA FAQ steht doch drin das die originalen DDR Papiere ihre Gültigkeit nicht verlieren, also warum soll das verboten sein?

  • Dafür reicht auch erstmal eine Farbkopie

    Nur wenn diese beglaubigt wurde. Also offiziell. Inoffiziell genügt es sich dann von der Streife anzuhören, dass dies nicht zulässig ist.. und dann das Original irgendwann auf einer Dienststelle vorzulegen.

    Einmal editiert, zuletzt von Alex86 ()

  • ... ist noch nicht mal geklärt ob das überhaupt verboten ist 2 ABE's zu besitzen, ich halt das für Schwachsinn, selbst in der KBA FAQ steht doch drin das die originalen DDR Papiere ihre Gültigkeit nicht verlieren, also warum soll das verboten sein?

    Das ist jetzt hart. Der Eine und auch der Andere hier wünschen sich so ein Verbot von Herzen. :ironie:

    Sport frei!


    Kultmoped

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!