MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Seitenständer am Fußrastenträger

  • Hallo,
    ich habe beim Neuaufbau meiner S51 einen Fußrstaenträger mit Seitenständeraufnahme verbaut.
    An diesen scheinen 2 Feder zu gehören ( "vor" und "hinter" die Aufnahme).


    https://www.ost-moped.de/fussr…2RVQ4CEAQYAyABEgLbp_D_BwE


    Nun habe ich einen Seitenständer mit einer Federaufnahme.
    so etwas:
    https://www.akf-shop.de/seiten…n-schwarz-fuer-s51/a-482/


    Was muss ich für eine Feder nehmen und wo muss die eingehängt werden?
    Ich habe es mit einer " großen" versucht - an der vorderen aufnahme ist der Ständer lose ( Feder zu lang), an der hinteren Aufnahme wird die Feder überdehnt...
    Kleine Feder passen auch nicht...


    Muss ich für diese Fußraste zwingend einen Ständer mit 2 Federn haben ?
    Sowas?
    https://www.mopedstore.de/SET-…1Rgw4UEAQYAiABEgLACPD_BwE

  • Alte mit einer Feder, die in der Regel nicht von alleine einklappen, sollten Bestandsschutz haben, neue müssen jedoch von alleine einklappen, diese haben meißt 2 Federn.


    Damit hatten so einige schon Probleme beim TÜV, oder einer Verkehrskontrolle, weise denen mal nach, das dein Ständer noch aus der DDR ist.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Selbsteinklappend hat dem gravierenden Nachteil, dass er eingeklappt, wenn es nicht soll. Dann wenn irgendwer aus Neugier die Karre anpackt oder man selbst mit den Gedanken wo anders ist.


    An einem anderen Mopped wollte der TüV unbedingt selbsteinklappend oder, dass der Motor ausgeht, wenn ein Gang eingelegt wird bei Ständer raus. Das lässt sich per Relaisschaltung und Leerlaufkontakt realisieren. Schaltkontakte gibts für Honda etc.. Die könnten sogar passen.

  • Nicht ganz korrekt. Die Vorschrift besagt, das der Ständer entweder Selbsteinklappend ist, oder der Motor mit ausgeklappten Seitenständer nicht gestartet werden kann. Das hat auch seine Berechtigung, da damit das Losfahren ohne Fahrer minimiert wird.
    Das es nicht jedem gefällt, gerade bei unseren Fahrzeugen ist das von Hause aus nicht so drann, ändert leider nichts an der Tatsache der Stvzo.

  • Dann gib in einer Suchmaschine deiner Wahl "Stvzo Motorrad Seitenständer" ein. Nur weil es in der DDR und bis in die 80 auch in der BRD so zulässig war, heißt das nicht das es immer noch so ist. Meine Prüfer haben bei den Eintragen meistens darauf geachtet.
    Bestandschutz gibt es da wohl nicht für. Rein theoretisch muss jeder seinen Ständer umrüsten. Da mit einer Simson allerdings meist kein Besuch beim TÜV notwendig ist, interessiert das keinen.

  • Dann gib in einer Suchmaschine deiner Wahl "Stvzo Motorrad Seitenständer" ein.


    Da findet sich die Richtlinie 93/31/EWG, die in Punkt 3.1.2 regelt, dass es mit der Möglichkeit zum Antrieb zusammenhängt (siehe unten).


    Wenn also mit ausgeklapptem Seitenständer beim Schalten in den ersten Gang das Mopped ausgeht, ist das Regelkonform.

  • Bei meiner Kawa ist das ab Werk etwas umständlich gelöst: Drei über Dioden verbundene Schalter, einer am Kupplungshebel, einer am Seitenständer und einer als Leerlaufkontakt, sorgen dafür, dass der Motor ausgeht, wenn mit ausgeklapptem Seitenständer und eingelegtem Gang die Kupplung losgelassen wird. Diese Funktion wird bei der Hauptuntersuchung normalerweise auch überprüft.
    Bei anderen Motorrädern sind es oft nur zwei Schalter, die bei ausgeklapptem Seitenständer die Zündung unterbrechen, sobald ein Gang eingelegt wird.

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