Ich wurde letzte Woche von der Rennleitung angehalten mit meiner 3 jährigen Tochter auf dem Kindersitz der Schwalbe.
Die Polizei meinte das ist nicht zulässig und ich soll nach Hause schieben. Ich wehrte mich mit Händen und Füßen und erklärte denen das das wohl zulässig ist. Nach langem hin und her ließen sie mich nach Hause fahren, jedoch mit einem Mängelschein der mich dazu auffordert den Sitz zu demontieren.
Jetzt habe ich lange mit allen möglichen Institutionen telefoniert um endlich mal ne Antwort zu bekommen die Hand und Fuß hat.
Die Lösung auf mein Problem konnte mir ein freundlicher Mitarbeiter der Dekra geben.
Es sind alle Kindersitz für die Simson erlaubt, egal ob original DDR oder die Nachbauten.
Er beruft sich dabei auf
Paragraf 21 der StvO und
Paragraf 30 Erläuterung 7 der StvZo.
ich also zurück zur Rennleitung und mein Mängelschein wurde vernichtet.
Für alle die ähnliches Problem haben oder dem aus den weg gehen wollen...
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