Fanartikel Simson Ersatzteile von ETHS

Welches Simson-Modell ist für eine große Europa Reise geeignet?

  • da das fahrzeug in deutschland zugelassen wurde, darf man als urlauber fast überall mit dem entsprechendem kennzeichen dazu rumgurken. interessant wirds erst wenn ich aussiedeln will. das sichern sich die länder schon gegenseitig zu.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Mit ner Simson darf man mit Führerschein AM nicht ins Ausland fahren, da 60kmh... So die Aussage von meinem Fahrlehrer und meinem Vater.
    Also brauch man theoretisch Klasse A1.

  • An alle, die hier was posten. Untersteht euch gegenseitig auch nur im Ansatz die Intelligenz abzuerkennen. Jeder hat hier sachlich zu bleiben. Konsequenzen sind jedem bekannt!


    :mod1:

    TEAM SAUSTAHL


    "Bier trinken hilft der Landwirtschaft"


    Never Touch A Running Simson!!!

  • Mal ehrlich. Ich bezweifel stark, dass man damit im Ausland Probleme bekommt. Wenn du nett bist interessiert es die Polizisten vermutlich nicht. Und unsere Zulassung können die auch nicht lesen, da alles auf Deutsch steht. Ich würde einfach fahren und alles auf mich zu kommen lassen.

  • Naja, ich sags gern nochmal, wenn du dort einen Unfall baust, vielleicht noch mit Personenschaden, möcht ich nicht in deiner Haut stecken. :/

  • Müsste man sich mal informieren. Und zusätzlich müsste man sich dann auch nochmal wegen den 60kmh im Ausland, bei der Versicherung informieren.

  • Ich War selbst mit der s53 in Ausland. Die wgv gibt anstandslos die grüne Karte für Auslandsreisen aus und ja natürlich gilt die Haftpflicht auch im Ausland, das erfragt man dann bei seiner Versicherung!


    Auch eine deutsche Abe muss innerhalb der EU anerkannt werden.


    Führerscheinrecht kann tatsächlich unterschiedlich sein. Aber dazu würde ich mich auch nicht in diesem Forum informieren...


    Zum Thema, welches Modell oder Ausstattung. Ich selbst fahre meine Touren ohne Gepäckträger oder Koffer. Bei polo und Co. Oder ebay gibt es günstige universelle packtaschen, die passen am Sr50, am s53 auch mit enduroauspuff und auch am Sperber. Ergänzt mit einer wasserdichten packrolle für Schlafsack und isomatte. Auf dem Tank bzw beim roller im Tunnel ein tankrucksack für Getränke, navi und Dokumente.


    Die packtaschen und die Rolle habe ich immer mit Spanngurten zusätzlich gesichert. Fährt sich besser wenn sich nichts bewegt. Beim roller paßt noch nen 5 Liter Kanister auf das Trittbrett. 12v und große Batterie, damit auch mal das Handy oder navi geladen werden kann sind hilfreich. Je nach Bedarf auch ne Solarzelle.


    ADAC plus oder vergleichbar, damit man wieder nach hause kommt, Werkzeug. Ersatzteile kann man in den onlineshops an jede beliebige Adresse schicken lassen... etwas sachwissen brauch man schon. Zur Not aus den Reparaturhandbüchern.


    Ich hoffe das hilft.

  • Schon klasse die Beiträge zu löschen, wo Fakten drinne stehen und die, die Vermutungen sind, zu belassen und dann sich wundern, wenn in 1-2 Monaten wieder so ein Thema losgeht :)


    Echt Respekt!

  • Es geht nicht darum was du schreibst, sondern wie du deine Worte wählst... bitte ändere deinen Ton im Forum.

    Probleme sind nur Lösungen in Arbeitskleidung !!!

  • 1.)


    Zitat KBA: "Gemäß dem Einigungsvertrag Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III, Ziffer 2, Maßgabe 21 (Bundesgesetzblatt 1990 II, S. 1101) sind Kleinkrafträder im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik mit nicht mehr als 50 cm³ Hubraum und nicht mehr als 60 km/h bbH zulassungsrechtlich den Kleinkrafträdern im Sinne von § 18 Abs. 2 Nr. 4 StVZO gleichgestellt, wenn sie vor dem 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wirkt sich die zulassungsrechtliche Gleichstellung auch auf das Fahrerlaubnisrecht aus, so dass diese Kleinkrafträder mit der Fahrerlaubnisklasse 4 (alt) bzw. M (neu) gefahren werden dürfen. "

    Eine einst in der DDR in Verkehr gekommene Simson gilt in Deutschland als Kleinkraftrad und darf mit der entsprechenden Kleinkraftrad Führerscheinklasse geführt werden (laut EU Richtlinie Klasse AM). Jeder der die Klasse AM besitzt darf somit eine _deutsche_ Simson legal fahren. Soweit bekannt, wissen hier wohl alle.
    Ein anderer Fall würde eintreten, wenn man jetzt beispielsweise eine Simson im europäischen Ausland anmelden würde. Da der Einigungsvertrag dort nicht greift, fällt die Simson dort nicht unter die Kleinkraftrad Klasse -> ist also laut europäischem Führerscheinrecht also mit mindestens Klasse A1 zu bewegen.


    In Deutschland "zugelassene" Simson = Kleinkraftrad
    Im EU Ausland zugelassene ungedrosselte Simson = Leichtkraftrad




    2)


    "Übereinkommen über den Straßenverkehr" Fassung vom 26.05.2016:


    Kapitel IV - LENKER VON KRAFTFAHRZEUGEN (Artikel 1 Buchstabe p) - ARTIKEL 41


    "2. a) Die Vertragsparteien erkennen an:


    i) jeden nationalen Führerschein, der dem Anhang 6;
    ii) jeden internationalen Führerschein, der dem Anhang 7 entspricht, wenn er zusammen mit entsprechenden nationale Führerschein vorgelegt wird;


    als gültig, um auf ihrem Gebiet ein Fahrzeug zu führen, das zu den Klassen gehört, für die die Führerscheine gelten, vorausgesetzt, dass die Führerscheine noch gültig sind und von einer anderen Vertragspartei oder einem ihrer Teilgebiete oder von einem Verband ausgestellt worden sind, der dazu von dieser anderen Vertragspartei oder einem ihrer Teilgebiete ermächtigt wurde;"


    Dieses gilt nur wenn der Führerscheinbesitzer über 18 ist! (Bei manchen Klassen über 21).


    Wie aus 1) hervorgeht, gilt eine in Deutschland "zugelassene" (ja, sie sind zulassungfrei, aber jeder weiß was damit gemeint ist) Simson laut deutschem Recht als Kleinkraftrad und ist somit legal mit AM zu führen. Es gehört laut dem Übereinkommen über den Straßenverkehr also "der Klasse an für die die Führerscheine gelten".
    Das Kleinkraftrad bleibt ein Kleinkraftrad auch wenn man damit Landesgrenzen überquert. Equivalent gelten auch landesspezifische Verkehrsregeln in jenen Ländern (wenn z.B. die Soziusfahrt für KKR in einem Land verboten ist, so darf man keinen Sozius mitführen... oder ECE-Helmpflicht in Italien für motorisierte Zweiräder).




    Oder sehe ich das komplett falsch und Fahrzeugklassen ändern sich automatisch wenn man _als Besucher_ die Grenze überquert? ;)
    Darf die Polizei in Deutschland jedes ausländische Fahrzeug rauswinken und stilllegen weil es ja keinen deutschen TÜV hat? ;)

  • Vergleichst du grad TÜV mit ner Führerscheinklasse?
    Es wird da wohl Probleme mit dem Einigungsvertrag, also der 60kmh Regelung geben. An den TE bevor du durch die ganzen Länder fährst, würde ich dir raten dort vorher mal anzufragen wie es mit den 60 kmh aussieht. Die Greencard bekommt man, aber wenn das Land die 60kmh nicht akzeptiert, ist es theoretisch "Fahren ohne Führerschein".

  • Er will ja darauf hinaus, dass das Moped -sofern in DL zugelassen- auch legal im Ausland unterwegs ist. Wenn du allerdings im Ausland ne Simme zulässt, gilt der Einigungsvertrag mit 60km/h nicht. D.h. das Fahrzeug muss nach den Bestimmungen seines Zulassungslandes gebaut sein. In meinem Bekanntenkreis fährt einer nen Toyota Supra Rechtslenker mit diversen Umbauten, die man in DL nie eingetragen bekäme. Meines Wissens pendelt der ab und zu nach GB, da die Auflagen dort anders sind. Bewegt wird die Karre in DL mit englischem Kennzeichen. Ist allerdings nur Halbwissen, genau belesen hab ich mich da nicht.

    Oldstyle or no Style

  • Hier wäre das Einfachste vlt. nachfragen. In dem jeweiligen Land, in das man fahren möchte, beim Rechtsbeistand seines Vertrauens, so derjenige auch damit zu tun hat, vlt. nochmal beim ADAC, wenn die dort solche Beratungsangebote haben.


    Oder sehe ich das komplett falsch und Fahrzeugklassen ändern sich automatisch wenn man _als Besucher_ die Grenze überquert?


    Die Klasse hängt davon ab, mit was sie beschrieben wird. Hier, also bei uns, gilt explizit 50ccm und 60km/h ( mit erstmalig in Verkehr genommen 92 usw.), dafür reicht AM,


    In Hintertuftigen meinetwegen gilt 50ccm, höchstens! 45km/h und AM --> für alles drüber braucht man A1, mindestens.


    Es gibt ein ähnliches Beispiel, hab ich per Google gefunden. Das betrifft die Klasse A2. Bei uns, heißt es nur, das Motorrad darf nicht mehr als 35KW besitzen, bis dahin reicht A2.


    In der EU-Richtlinie, die DE nicht ins nationale Recht übernommen hat, steht dagegen: Ein bis zu 35KW Moppet, was nicht von einem Fahrzeug mit mehr als doppelter Leistung abgeleitet wurde( also gedrosselt).


    In Deutschland machbar mit A2, egal ob von 100KW runtergedrosselt, in Österreicht z.B. ist dafür Klasse A erforderlich, auch für Touris.


    Da hier keiner genau weiß, ob das mit 60km/h und AM nicht genauso ist, hilft da nur nachfragen.

  • Ich plädiere für S53
    Bequemes Sitzen und man kommt überall gut ran,wenn es mal eine Panne gibt.
    Nachteil: Es gibt nur ein Seitengepäckträger


    die Beste Sitzbank die es gibt


    Einspruch zum Nachteil es gibt rechte und linke Träger, hab ich selbst dran, nur ist es schwer den zweiten zu finden :( welchen davon weiss ich nicht. :(


    Mit der Schwalbe kann man auch gut reisen :)

  • Wie schon gesagt, die rechtlichen Probleme wurden schon diskutiert. Im Cafe unter Reiseberichte, Länderinfos wurde das zusammengetragen.

    geht nich und kann ich nich sind die brüder von will ich nich

    Einmal editiert, zuletzt von Der Alte ()

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