MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

SImson HS1 Scheinwerfer Einsatz mit E-Prüfzeichen

  • Ich habe mir jetzt den Hs1 Reflektor bei Akf gekauft, der ohne E-Prüfzeichen ist, habe ich eine Chance den beim TÜV eingetragen zu bekommen?,


    Schöne Grüße,


    rowolf2



    AKF Schreibt sogar immer den Satz drunter "Dieser Artikel ist nicht zulässig im Bereich der STVO!"


    Also,kannste knicken.


    ich hab mir son teil gekauft,was aber eh nur aufm Feld bewegt wird,da isses mir scheissegal,anonsten Finger weg von sowas.

  • Um das thema nochmal etwas abzurunden: Da gehört diese Schlangenlinie drauf:



    Bei dem Nachbau-Reflektor fehlt dieses FER Zeichen. Stattdessen ist dort einfach ein leeres Rechteck zu sehen.
    Auch sind die Schriftzeichen bei dem Nachbau-Reflektor etwas ungenauer und das Glas ist etwas klarer.


    Hab den gleichen Scheiß auch schon hinter mir. Hab mich bei Ebay auch nochmal auf die Suche nach einem originalen Reflektor machen müssen.

  • Ich bin zur Zeit dabei eine S51/1E von 89 wieder auf die Straße zu bringen. Leider ist die nicht komplett. Von der Elektrik fehl zum Glück "nur" der Scheinwerfereinsatz. Natürlich HS1. Die Biluxversion wird dir nachgeworfen und in der Bucht gibts orginale nur für viel Geld. Nachbauten haben keine Zulassung, ach wie schön. Hab ich mal den Durchmesser (14cm =5,5 inch/zoll) gemessen und mich in der Bucht umgeschaut. Siehe da, ein Yamaha Virago 125 H4 Scheinwerfereinsatz für 5,50€ +Versand ersteigert und ..... passt. Mit kleineren Änderungen, heißt Teile entfernen.



    Bildrechte bei mir! Unteres Bild wie ersteigert.

  • Moin!
    Oder Du gehst zu Polo, da war ich auch gestern...
    Der 135mm Scheinwerfereinsatz (34,95 Euro, ?( )passt perfekt in den Chromring meiner S50.
    Louis hat anscheinend leider derzeit nur noch einen 140mm Einsatz lieferbar, der passt nicht.
    Ansonsten hast Du Recht, über den Tellerrand schauen hilft!


    Gruß
    Jan

    So! Das wäre geschafft.

  • Der HS1 Reflektor vom SR50 passt mit kleinen leichten Umbauarbeiten auch! Es müssen nur die 2 seitlichen- und der obere Halter entfernt werden. Geht ganz einfach...


    waahhhhhh hiiiiillllfe .. bevor du einen originalen hs1 vom sr50 kaputt machen willst sag bescheid ... die sind ja bald noch seltener (oder sind es wahrscheinlich sogar) als die von der s51

  • Moin moin,


    da wir weiter oben schonmal bei den hinreichenden Bedingungen für den einwandfreien Betrieb von Halogenleuchtmitteln am Original-Simson-Scheinwerfer waren möcht ich kurz noch wissen was es mit dem Elektronischen Wechselrichter aufsicht hat.
    Ich weiß, dass der das Gleiche macht wie'n Gleichrichter, nur umgekehrt :P , ABER:


    (1) Warum benötigt den das Bordnetz?
    (2) Kann dieser in bestehende 12V-Netze mit Simson-E-Zündung implementiert werden?
    (3) Was muß dazu geändert werden?
    (4) Auf welche elektrischen Bauteile hat der EWR einen Einfluss derart, dass diese ebenfalls angepasst werden müssten?

    "... war das gerade ein 'Oh nein!' von dem Mann an der Elektrosäge?"

  • Mahlzeit!


    Das Ding ist ein Elektronischer WechselspannungsRegler, der richtet nicht, der regelt nur (bzw. begrenzen tut er, der Schlingel, und zwar die Scheinwerferspannung).


    Der ganze Regelteil hat nur 3 Anschlüsse, nämlich Klemme 59, Klemme 31c und Klemme 31. Klemme 59 kommt an den Scheinwerferkreis, Klemme 31 an Masse, und schon regelt bzw. begrenzt er los: Sobald die Spannung am Scheinwerferkreis über 12V steigen will, schließt er sie für eine Halbwelle kurz und begrenzt so die Spannung auf 12 Volt. So kann man die Lichtspule mit etwas Leistungsüberschuß auslegen, und hat bei wenig Drehzahl man schon gutes Licht, ohne, daß bei Vollgas die Lampen schnell durchbrennen.


    Klemme 31c ist nur ein Steuereingang. Man kann sie an Masse legen (Normalfall), oder auch nicht (Tagfahrt). Tut man das nicht, begrenzt der EWR schon bei 12V, um bei Tagfahrt die kostbaren Lampen noch mehr zu schonen. Bei Nachtfahrt wird Klemme 31c über das Zündschloß an Masse (Klemme 31) geschaltet, und die Begrenzung setzt erst bei 14V ein, so daß man volle Lichtleistung hat.


    Die restlichen Klemmen (59a, 59b, 59ab) gehören zu dem Gleichrichter für die Batterieladung. Der teilt sich mit dem Regler nur das Gehäuse und den Massepin, hat aber mit dem Scheinwerfer und der Begrenzerei nichts zu tun.


    Es spricht nichts dagegen, den EWR (der original nur zusammen mit HS1-Scheinwerfer und verstärkter Lichtspule verbaut wurde) auch in eine 12V-Bilux-Elektrik einzubauen. Nebenbei entfällt dann der bei 12V obligatorische Brückengleichrichter (weil im Gehäuse ja schon einer drin ist). Vorteil ist neben höherer Lampenlebensdauer, daß beim Durchbrennen des Scheinwerfers nicht augenblicklich das Rücklicht mit durchbrennt, was bei 12V ja am selben Kreis hängt.


    GlückAuf!


    MacHeba

  • Wenn ich das jetzt richtig verstanden hab, ersetzt der EWR also die Ladeanlage und den Silizium-Gleichrichter?


    nö nur den Gleichrichter und ist zusätzlich ein Spannungsbegrenzer Ladeanlage ist die Elba

  • @ Mac Heba:


    Vielen Dank für diese ausführliche Antwort! Ich denke damit ist mir (und auch vielen anderen) geholfen! :thumbup: :thumbup:

    "... war das gerade ein 'Oh nein!' von dem Mann an der Elektrosäge?"

  • ... kann so viele Prüfzeichen haben wie er will - sobald du da eine HS1-Lampe reinsteckst, ist aus mit erlaubt. Das gleiche gilt natürlich für alle anderen H4-Scheinwerfereinsätze.


    Ist mir bekannt, ABER HS1 ist der Vorläufer von H4, daher ist H4 die höherwertige Bauform. Deswegen soll auch verhindert werden das versehendlich eine HS1 in ein Fahrzeug gebaut wird das schon immer H4 hatte. Das hätte damit keine zugelassene Beleuchtung, zu vergleichen mit 5Watt Birne im Bremslicht statt 21Watt.
    HS1 und HS4 sind GLEICHE Bauformen und haben die gleichen Ausleuchtwinkel. Lediglich die elektische Leistung ist der Unterschied.
    Klar, wenn man es drauf anlegt kann man immer einen Strick draus drehen. Aber bei ner normalen Kontrolle fallen immer fehlende E Zeichen und ähnliches auf.

    When all is sealed and signed
    You prostitute your mind

    Einmal editiert, zuletzt von snapwech ()

  • HS1 und HS4 sind GLEICHE Bauformen und haben die gleichen Ausleuchtwinkel. Lediglich die elektische Leistung ist der Unterschied.


    Das ist technisch korrekt - fast, bei H4 ist die Toleranz für Streulicht enger gefasst - aber trotzdem ist es nicht gestattet, in einen H4-Scheinwerfer eine HS1-Lampe einzusetzen. Die Codiernase am Lampenring blockiert das dementsprechend auch, so dass man das bemerkt, wenn man's versehentlich doch mal versucht, weil sich die Lampen so ähnlich sehen.

  • Ja freilich. An der VAPE sind alle Stromkreise aktiv spannungsbegrenzt, man muss also nicht Glühlampen mit einer bestimmten Leistung einsetzen, um korrekte Spannungswerte zu bekommen. Von der 15W-Funzel in den Altvögeln bis zu H4 ist alles direkt möglich.


    In der S51E sollte eine Elektronikzündung mit 6V Lichtanlage und 35W Bilux drin sein. Für Halogenlicht ist die Anlage zu schwach, es fehlt der Spannungsregler. Wenn da eine HS1 drangestrickt ist, erreicht sie nicht die volle Helligkeit.

    Einmal editiert, zuletzt von Auxburger ()

  • Ich habe auch in meiner S51 Enduro eine HS1 drin, muss ja so Original gewesen sein :?: oder irre ich mich ??

    Ab Bj. 89, also ab Umstellung auf 12V, ist HS1 bei allen S51-Modellen ausser /1B original

    Kann ich eigentlich die HS1 drinlassen wenn ich auf Vape umrüste?`

    Ja, kannst du. Ich hab damals von 25W Bilux auf HS1 aufgerüstet. Aber warum willst du auf Vape umrüsten, wenn du schon 12V Elektronik hast?

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