Fanartikel Simson Ersatzteile von ETHS

Meine versicherung will mir die simson nur bis 45 kmh anmelden !!!

  • Also ich habe folgendes problem :
    ich wohne in rheinland pfalz und hier hat die versicherung wohl nix mit simmis am hut hier sieht man auch kaum simmsons ... Naja folgendes ich habe meine mutter heute morgen mit der nachgemachten betrieberlaubtnis von akf zur Provinzial geschickt und die sollten mein kennzeichen vom mofa auf die simson umschreiben .... Naja das haben sie aber nur auf 45 kmh !!!! die wollten meiner mutter nicht glauben das die simson 60kmh mit dem kleinen nummernschild fahren darf . (sie hat ja auch keine ahnung konnte sich da nicht schwer wehren ) naja jetzt will ich nochmal dahin und die auf 60 kmh versichern .da muss es doch irgendein gesetz geben das sie 60 fahren darf , das ich mir ausdrucken kann und dann vorlegen . genauso wenig wird das mir die Polizei hier in der umgebung glauben die kennen das alle nur bis 45 bzw 50 kmh naja ich brauche also eine lizenz oder irgend was das ich 60 fahren kann sionst glaubt das mir keiner und ich habe ein problem . ein linki würde mir schon sehr helfen . mein fahrlehrer hat auch mit mir gewettet das ich die simme nicht mim M führerschein fahren darf

  • DU DARFST!
    in den papieren steht auch, dass die 60 km/h fahren dürfen.
    und die provinzial weiss das auch...
    die müssen ja auch nur so einen zettel ausfüllen, auf dem sie bloß 60 km/h ankreuzen können.(also muss es ja fahrzeuge geben, die mit vers.zeichen 60 fahren dürfen)
    fahrlehrer labern auch nur müll oder wollen, dass man den 125er macht, ist doch klar
    aber warum hast du papiere von akf???
    nicht vom KBA???
    da müssen die eigentlich her sein.


    hau ihnen das heir um die ohren:



    \"Laut Einigungsvertrag und Fahrerlaubnisverordnung (§§76 FeV, Nr. 8 §6 Abs. 1) dürfen in Deutschland Fahrzeuge dieses Typs trotz einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h mit einer Fahrerlaubnis der Klasse M gefahren werden. Normalerweise ist die Klasse M auf Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h beschränkt.\"


    die sollen ja eigentlich wissen, was in der StVZO steht...


    gruß janis

    :shehumper:: keine Zeit

  • ja das mit dem ankreuzen von 60kmh stimmt schon das habe ich bei nem freund gesehen !!!! aber ich habe nur eine seite bekommen . da steht nicht mit 60 kmh was man eventuel ankreuzen kann drauf naja ich werde die nochmal besuchen und dann regel ich das persöhnlich mit denen .ist der paragraph so richtig ??? dann drucke ich den mir aus und lege ihn vor.

  • Bei mir wusstens des auch nicht, ich habs ihm dann gesagt. Der hatte gar keine Ahnung, dass sowas überhaupt gibt, war aba a netter Vertreter, gab dann keine weiteren Probleme. Kreuzchen setzen und fertig!

  • es dürfte richtig sein und auch sollte das reichen, aber sonst machst du das einfach, wie der major_tom das sagt, schliesslich gibts ja die suche!

    :shehumper:: keine Zeit

  • Moin !


    Bei meinem Schrieb von der Versicherung ist da auch nichts mit ankreuzen allerdings sollte man sich mal das Kleingedruckte durchlesen und da steht zum Beispiel was von Bestandschutz von DDR Fahrzeugen die vor dem xx.xx.xx die Zulassung erhielten......


    Musste mal den Schrieb richtig durchlesen müsste da eigentlich auch stehen !


    Gruss MArco :b_wink:

    :b_wink: Bayer 04 Leverkusen - Europa wir sind wieder da ! :b_wink:


    :_shoot:FC BAYERN MÜNCHEN :_shoot1:

  • mhh das hatte ich glaub ich auch schonmal da ham se bei mir 50kmh angekreuzt! aba wo is iegentlich das problem?hab mich nie weiter drum gekümmert... dann steht halt 50kmh drin...

    Ostdeutschland baut die besten Moppeds
    Italien baut die besten Autos
    und Bremen spielt den besten Fussball!!


    Standartspruch in einer ostdeutschen schrauberwerkstatt: Die Zündspule ist die gleiche :biggrin:


    SUCHE SIMSON IN NIEDERSACHSEN!!

  • das problem liegt meiner ansicht nach darin, wenn die SImme auf 50 versichert is und du baust auf ner Geraden mit 60 nen Unfall darfste selber blechen !!! Aber da gibts dann bestimmt auch nen lücke im gesetz wenn das so passieren sollte weil die betriebserlaubnis ist ja auf 60



    Frage an den Verfasser:


    Hast es jetz alles geklärt?

    Werde demnächst mal mein Möp hier reinstellen bitte dann fleißig angucken!!

  • Fakt ist nunmal das das mit den 60Km/h eindeutig in der StVZO geregelt ist. Nun ist das aber eine Ausnameregelung und man kann nicht verlangen das jeder Versicherungsonkel die komplette StVZO auswendig weiß. Nur hat der Mensch offensichtlich keinen Bock sich über die derartige Problematik mal schlau zu machen (und das trotz Hinweis das es diese Ausnameregelung gibt), würde ich die Versicherung wechseln! Warum? Ganz einfach, hat der Mensch schon bei Vertragsabschluß keine Lust (also bei dem Teil ihres Jobs mit dem sie Geld verdienen), was ist dann erst im Schadensfall (also dem Teil der der Versicherung Geld kostet)? Und das unabhängig davon ob man nu den \"richtigen\" Versicherungsvertrag abgeschlossen hat oder nicht.


    Ich kenn das auch aus eigener Erfahrung das manche Versicherungsvertreter einen in die Position eines Bittstellers drängen wollen. Das macht ein Vertreter mit mir nur einmal ;)
    Nicht die tun mir einen Gefallen sondern ich denen - weil ich den Vertrag mit ihnen abschließe und nicht mit einer der x anderen Versicherungsgesellschaften. Und da kann man schon etwas \"Einsatz\" verlangen meine ich.


    Chrom

  • der Versicherungsvertreter wird keinen Bock drauf haben,sich zu kümmern,weil bei einem Versicherungskennzeichen nur Peanuts verdient werde.
    Da es sich für den Vertreter also nicht lohnt,gibt er sich auch keine Mühe.
    Wenn man ihm aber sagt,man müsse sich das dann auch mit den andeen versicherungen bei seiner Versicherung überlegen,dann wirst Du sehen,wie schnell der aktiv wird :b_wink:

  • Mir ist eigentlich ziemlich egal wieviel er bei dem einen Vertrag verdient. Merke ich das der Kollege offensichtlich keinen Bock auf seinen Job hat, diskutiere ich nich lange rum sondern such mir nen anderen.
    Als Beispiel mal mein Duo - ist ja nochmal nen Sonderfall vom Sonderfall:
    Ich hab das Glück nach einigem Suchen nen brauchbaren Vertreter gefunden zu haben. Erstmal wollte er das Ding als Trike versichern, nachdem ich ihn aber über Zulassungen anderer Duos berichtet hatte und diese als Krankenfahrstühle mit Versicherungskennzeichen fahren, wollte ER es ganz genau wissen! Schließlich betrifft das ja seinen Job und ich finde es ist auch seine Aufgabe sich schlau zu machen.
    Nach einigen Internetrecherchen und lesen der Ausnamen der StVZO wusste er noch am selben Tag als was das Ding nu zu versichern ist. Ergebnis: Krankenfahrstuhl mit Vmax bis 60Km/h, kostet 35Eumel/Jahr.
    Viel verdient hat er dabei sicherlich nicht, hat aber schlicht und einfach seinen Job gemacht...


    Chrom

  • Zitat


    Original von Chrom:
    Krankenfahrstuhl mit Vmax bis 60Km/h, kostet 35Eumel/Jahr.


    Chrom


    das glaub ich nich, wenn dann bis 50Km/h

    Ohne mich wird allet besser

  • Glaubs oder lass es, aber nen Duo hat lt KBA-Papieren eine Höchstgeschwindigkeit von 55Km/h mit dem Zusatz 5)
    Und unter Zusatz 5) steht unten auf der Seite 55km/h 60Km/h nach der Ergänzung 9 vom 17.9.1987


    Obs bergauf schneller als 30 ist, ist ja nochmal ne andere Sache - steht ja auch \"Höchstgeschwindigkeit\"....


    Chrom

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