Wenn ich auf eine S50 einen 541 baue,muß ich damit zum Tüv?
Oder kann ich dazu einfach andere Papiere beim KBA anfordern?
Oder ist es legal?
Am besten wären Infos mit schriftlichem Hintergrund oder Erfahrungswerte.
Bitte keine Vermutungen anstellen.Die helfen mir nicht wirklich weiter
S51 Motor in S50 legal?
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dieser umbau war in der ddr zulässig und hat somit auch bestandsschutz durch den einigungsvertrag!!!!
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Das ist in Ordnung und zählt ab Werk beim S50 als zulässiger Umbau, egal ob M531 oder M541.
Auf Wunsch kannst du das auch schriftlich haben -
hast du ein dokument wo ALLE legalen umbauten drinstehen?
hab hier nur \"ic fahre kleinkraftrad\" da steht einiges drin, aber nicht alles.....
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Genau scrap, November 1975 und August 1984 habe ich hier.
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Zitat
Original von major_tom:
Das ist in Ordnung und zählt ab Werk beim S50 als zulässiger Umbau, egal ob M531 oder M541.
Auf Wunsch kannst du das auch schriftlich habenKannst Du mir das mal per e-mail schicken?
Original von Scrap:hast du ein dokument wo ALLE legalen umbauten drinstehen?
Das auch? -
Ich habe sogar in meiner S50 einen 5Gang Motor drin und war damit schon 2 mal in einer Kontrolle. Ohne Probleme.
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Zitat
Original von tacharo:
Kannst Du mir das mal per e-mail schicken?Versand per e-Mail? Gut das macht dann nur 3 Euro - Kontonummer gibts per PN.
Klar Thomas, ich lege es dann später auf den Scanner und gegen Abend hast Du es. -
@M-T: :shocked: :shocked: Nun hast Du mich aber erschreckt :shocked: :shocked:
Aber man soll einen Post doch von Anfang bis Ende lesen :f_laugh:
Danke :smile: -
Da war mein Posting ja ein Volltreffer
Die Mail mit 2,79MB geht gerade raus an dich.
Eine Liste mit zulässigen Schweißarbeiten ist auch gleich dabei. -
kannst des vielicht bei Rapidshare oder so hochladen... währe cool...
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Zitat
Original von S.L.-Tuning:
kannst des vielicht bei Rapidshare oder so hochladen... währe cool...
Klar kann ich das machen :smile:
Bitteschön: http://rapidshare.de/files/7765250/umbauten.rar.html -
dangööö.. so hat jerder was von :dance1:
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Zitat
Original von S.L.-Tuning:
dangööö.. so hat jerder was von :dance1:
Nichts zu danken :smile: -
Zitat
Original von major_tom:
Da war mein Posting ja ein VolltrefferDie Mail mit 2,79MB geht gerade raus an dich.
Eine Liste mit zulässigen Schweißarbeiten ist auch gleich dabei.[schild] [/schild]
Angekommen und Super,Danke. :smile:
Hast ja gestern richtig produktive und hilfreiche Arbeit für alle User geleistet[schild]RESPEKT![/schild]
Das wird sicherlich vielen einiges erleichtern und viele Fragen überflüssig machen.
PS: Soll nicht heißen,daß Deine anderen Beiträge unproduktiv sind. -
Huhu alle zusammen wäre es möglich das Dokument nochmal zur Verfügung zustellen? Leider funktioniert der Rapidshare Link nicht mehr.
Vielen Dank und liebe Grüsse
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Und nicht vergessen: der Motor ist eintragungspflichtig, und zwar ohne wenn und aber (siehe Beispielkatalog zu § 19 StVZO, 8.2, Teilegutachten nicht vorhanden und Fahrzeugpapiere müssen geändert werden)
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Und nicht vergessen: der Motor ist eintragungspflichtig, und zwar ohne wenn und aber (siehe Beispielkatalog zu § 19 StVZO, 8.2, Teilegutachten nicht vorhanden und Fahrzeugpapiere müssen geändert werden)
Uff. Ok. Das würde für mich auch gelten.
Wo findet man diesen Beispielkatalog? Ein Google-Suche ließ mich unwissend zurück.
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Das ist Erläuterung 1 zu § 19 StVZO, zuletzt veröffentlicht im Verkehrsblatt 1999, S. 451.
Kann man dort nachlesen, oder etwas netter abgedruckt in den StVZO Bänden mit Kommentar (Kirschbaum, Beck ...)
Im Buch § 19 StVZO Änderungen am Fahrzeug und Betriebserlaubnis von Konitzer/Wehrmeister ist es auch abgedruckt.
An sonsten liegen die Texte natürlich auch jeder Prüfstelle vor.
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