Moin,
Ich habe vor einiger Zeit leider unwissentlich eine S51 als Exportmodell gekauft. Am Typenschild war bzw. ist ein H eingraviert, welches aber fast komplett abgeschliffen wurde. Die Kba Papiere habe ich bevor ich das bemerkt habe beantragt und jetzt natürlich die Absage bekommen. Jetzt würde ich zum TÜV gehen und eine Vollabnahme machen. Soweit ich weiß, braucht man dafür eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder ? Meine örtliche Polizeiwache macht diese zum Glück noch, diese hat mir aber auch gesagt, dass das Typenschild nicht beschädigt sein darf. Jet meine Frage: zählt das Typenschild als beschädigt wenn dieses H fast komplett abgeschliffen ist ? Und macht der TÜV dann Probleme ? Ich habe nämlich in einem anderen Forum ein Dekra Schreiben gefunden ( vom August 2020), wo drinsteht, dass es nur den Anforderungen der DDR entsprechen muss und dann der Ort der erst Inbetriebnahme egal ist, um die 60km/h Kleinkraftrad Papiere zu bekommen.
Ich weiß nicht, ob die simme die 60 auch fährt, da ich sie noch nicht voll ausfahren konnte. Die Export Dinger waren doch gedrosselt richtig ?
Wenn meine simme gedrosselt ist, kann man diese doch Entdrosseln oder ? Einen zu langen Krümmer hab ich schonmal nicht. Bleibt nurnoch der Vergaser und der Zylinder richtig ? Oder gab es noch etwas, womit die Ungarn Simmen gedrosselt waren ?
Ps: hab eine 1989 Ungarn Enduro simme, die sollen wohl etwas anders als die anderen gewesen sein, wie ich gelesen habe. (Soziusfussraßten waren da, Hupe war da, etc.)
Die genaue Typenbezeichnung laut dem Typenschild lautet: s51/1E1-H
Vielen Dank an alle die mir helfen können !