Hier gibt es auch noch einen Beitrag "Reimport?"
Da kannst Du Deine Rahmennummer um die letzte Stelle gekürzt posten.
Hallo Stege schaut dann mal in seiner Liste nach aus welchem Land der Reimport zurückgekommen ist oder auch nicht.
Hier gibt es auch noch einen Beitrag "Reimport?"
Da kannst Du Deine Rahmennummer um die letzte Stelle gekürzt posten.
Hallo Stege schaut dann mal in seiner Liste nach aus welchem Land der Reimport zurückgekommen ist oder auch nicht.
Alles anzeigenOriginal Papiere wirst wohl nicht bekommen, außer die zaubern die irgendwie ausm Hut.
Aber ne Zweitschrift kannst du beantragen wenn du willst, nur macht das insofern kein Sinn da der vorbestitzer wohl diesen Weg schon gegangen ist und augenscheinlich keine bekommen hat.. Warum sonnst hat der nen Gutachten machen lassen?..
Mfg ronny
Vor allem dürfte die FIN nun als Einzelgenehmigung vermerkt sein, da gibt es auch keine ABE mehr vom KBA. Ist ja nun ein Einzelfahrzeug.
Nach meinem Wissen wird das abgeglichten...
MfG
Tobias
Ich habe mich letztes Jahr bei der DEKRA mal schlau gemacht wie das geregelt ist mit Einzelbetriebserlaubnissen und eintragungen und dergleichen, hier die Antwort der DEKRA:
"Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Es gibt zwar allgemeine Grundsätze bzw. Regelungen, doch im Rahmen von solchen Begutachtungen zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis liegen viele Entscheidungen und Forderungen im Rahmen der geltenden Verordnungen, Richtlinien bzw. Merkblättern im persönlichen Ermessensspielraum des jeweiligen Sachverständigen bzw. Begutachters (Einzelfallentscheidungen). Sollten dazu Vergleiche, Nachweise oder Prüfungen benötigt werden, sind diese durch den Sachverständigen/Begutachter selbst vorzunehmen, erstellen bzw. durchzuführen und individuell zu bewerten.
Abnahmen, welche der Eine während dieser Begutachtungen vielleicht vornimmt, wird ein Anderer u.U. strikt ablehnen. Es kommt auch auf die Ausstattung und technischen Prüfmöglichkeiten in der jeweiligen Prüfstelle an. Klar, dass da auch die Erfahrung eines Sachverständigen eine nicht unerhebliche Rolle spielt. Der Sachverständige muss einschätzen können, ob die Vorschriften zur Zeit des erstmaligen Inverkehrbringens des Fahrzeugs eingehalten werden, die allgemein gültigen Regeln der Technik befolgt wurden und über die Nutzungsdauer ein gefahrloser Einsatz des Fahrzeuges in vorgestelltem Zustand bzw. vorgestellter Ausrüstung zu erwarten ist. Nur wenn er dieses zweifelsfrei beurteilen kann, ist durch ihn eine Prüfung und damit Abnahme grundsätzlich mal möglich. Ob eine solche Begutachtung dann allerdings überhaupt abnahmefähig ist, welche Maßnahmen zur Erfüllung der Vorschriften und Normen ggf. noch notwendig sind bzw. ob es überhaupt eine Chance auf ein positiv abgeschlossenes Gutachten gibt, hängt dann von konkreten Einzelfall ab.
Und wie der Name "Einzelabnahme" bzw. "Gutachten für eine Einzelbetriebserlaubnis" schon sagt sind alles Einzelfallentscheidungen, die bei gleichen Bedingungen an einem anderen Fahrzeug auch anders ausfallen können.
Beste Grüße
Ihr DEKRA Team"
und genau aus diesem Grund gibts soviele unterschiedliche Meinungen.
Jeder Prüfer darf das nach seinem eigenem Gusto entscheiden und
bei den Zulassungsstellen schaut es imo ähnlich aus ob du den Stempel
bekommst oder nicht liegt schlicht am Mitarbeiter, wenn du alles
beisammen hast sollte es keine Probleme mehr geben.
Das ist so. Auch bei normaler HU. Was der eine bemängelt ist bei dem andren i.O., und umgedreht.
Alles anzeigenIch habe mich letztes Jahr bei der DEKRA mal schlau gemacht wie das geregelt ist mit Einzelbetriebserlaubnissen und eintragungen und dergleichen, hier die Antwort der DEKRA:
"Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Es gibt zwar allgemeine Grundsätze bzw. Regelungen, doch im Rahmen von solchen Begutachtungen zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis liegen viele Entscheidungen und Forderungen im Rahmen der geltenden Verordnungen, Richtlinien bzw. Merkblättern im persönlichen Ermessensspielraum des jeweiligen Sachverständigen bzw. Begutachters (Einzelfallentscheidungen). Sollten dazu Vergleiche, Nachweise oder Prüfungen benötigt werden, sind diese durch den Sachverständigen/Begutachter selbst vorzunehmen, erstellen bzw. durchzuführen und individuell zu bewerten.
Abnahmen, welche der Eine während dieser Begutachtungen vielleicht vornimmt, wird ein Anderer u.U. strikt ablehnen. Es kommt auch auf die Ausstattung und technischen Prüfmöglichkeiten in der jeweiligen Prüfstelle an. Klar, dass da auch die Erfahrung eines Sachverständigen eine nicht unerhebliche Rolle spielt. Der Sachverständige muss einschätzen können, ob die Vorschriften zur Zeit des erstmaligen Inverkehrbringens des Fahrzeugs eingehalten werden, die allgemein gültigen Regeln der Technik befolgt wurden und über die Nutzungsdauer ein gefahrloser Einsatz des Fahrzeuges in vorgestelltem Zustand bzw. vorgestellter Ausrüstung zu erwarten ist. Nur wenn er dieses zweifelsfrei beurteilen kann, ist durch ihn eine Prüfung und damit Abnahme grundsätzlich mal möglich. Ob eine solche Begutachtung dann allerdings überhaupt abnahmefähig ist, welche Maßnahmen zur Erfüllung der Vorschriften und Normen ggf. noch notwendig sind bzw. ob es überhaupt eine Chance auf ein positiv abgeschlossenes Gutachten gibt, hängt dann von konkreten Einzelfall ab.
Und wie der Name "Einzelabnahme" bzw. "Gutachten für eine Einzelbetriebserlaubnis" schon sagt sind alles Einzelfallentscheidungen, die bei gleichen Bedingungen an einem anderen Fahrzeug auch anders ausfallen können.
Beste Grüße
Ihr DEKRA Team"
und genau aus diesem Grund gibts soviele unterschiedliche Meinungen.
Jeder Prüfer darf das nach seinem eigenem Gusto entscheiden und
bei den Zulassungsstellen schaut es imo ähnlich aus ob du den Stempel
bekommst oder nicht liegt schlicht am Mitarbeiter, wenn du alles
beisammen hast sollte es keine Probleme mehr geben.
Bisher der beste Beitrag in diesem Fred...
Es gibt zwar allgemeine Grundsätze bzw. Regelungen, doch im Rahmen von solchen Begutachtungen zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis liegen viele Entscheidungen und Forderungen im Rahmen der geltenden Verordnungen, Richtlinien bzw. Merkblättern im persönlichen Ermessensspielraum des jeweiligen Sachverständigen bzw. Begutachters (Einzelfallentscheidungen).
Grundsätzliches Problem:
Der Gutachter trifft bei seiner Begutachtung keine Entscheidung, sondern schreibt ein Gutachten mit einer Bestätigung, dass das Fahrzeug (seiner Meinung nach) den Vorschriften entspricht ... die Einzelfallentscheidung trifft die Zulassungsstelle ...
Gruß von Frank
Ich bekomme am 27. auch Zulassung, für eine Schwalbe. Rahmen ohne Papiere und Typenschild. Plakette habe ich leer gekauft, und Daten eingravieren lassen. (Seltsam, das die Liste sagt, das es ein KR Rahmen ist ... ohne das 51/1)
Ich muss nur vorbeikommen, Typenschild einschlagen, und dann kann ich die Papiere mitnehmen. Dann noch neues Vers. Schild, oder neuen Zettel mit neuer Rahmennummer ausstellen lassen.
Ich weiss zwar noch nicht, ob ich dennoch welche vom KBA anfertigen lassen muss, weil ich ja keinen Tauschrahmen habe. Aber nun gut, das ist mir dann auch egal. Vorher bin ich ja Ewigkeiten nur mit den grauen Nachbaupapieren herumgefahren. Das war wohl genauso illegal, und hat niemanden interessiert.
Ich bekomme am 27. auch Zulassung, für eine Schwalbe. Rahmen ohne Papiere und Typenschild. Plakette habe ich leer gekauft, und Daten eingravieren lassen. (Seltsam, das die Liste sagt, das es ein KR Rahmen ist ... ohne das 51/1)
Wenn es ein früher KR51 Rahmen ist, passt der Luftfilter nicht, weil die frühen KR51 hatten einen anderen als die KR51/1...
MfG
Tobias
Das weiss ich, und mein TÜV'ler weiss das auch.
Ich bekomme am 27. auch Zulassung, für eine Schwalbe. Rahmen ohne Papiere und Typenschild. Plakette habe ich leer gekauft, und Daten eingravieren lassen. (Seltsam, das die Liste sagt, das es ein KR Rahmen ist ... ohne das 51/1)
Zulassung für einen nackten Rahmen ?!
Zulassung für einen nackten Rahmen ?!
Nein, FIN ist vorhanden. Uns polizeilich sauber ist der.
Also führst du ein verkehrstüchtiges Fahrzeug einem Prüfer einer Verkehrsorganisation vor??
Also führst du ein verkehrstüchtiges Fahrzeug einem Prüfer einer Verkehrsorganisation vor??
Jo, ich muss dafür sorgen, das ich dafür Papiere bekommen. KBA sagt nein, weil keine Typenplakette am Rahmen. Und mein TÜVler sorgt dafür das ich die bekomme. Wie er das macht? Kein Schimmer. Nächste Woche kann ich die Abholen meinte er. Kann natürlich sein, das er durch die Abnahme der Plakette nur dafür sorgt, dass das KBA nicht mehr nein sagt. Also: Abwarten was er da hindechselt.
Also führst du ein verkehrstüchtiges Fahrzeug einem Prüfer einer Verkehrsorganisation vor??
Es hört sich so an, dass der Prüfer kein komplettes, verkehrstüchtiges und den Vorschriften entsprechendes Fahrzeug zu prüfen bekommt.
Damit wäre ich vorsichtig.
Hört sich auch für mich so an.
Allein die Beweispflicht einer solchen Abnahme, heutzutage es mit Photos nachzuweisen.
Wenn sich ein Prüfer auf sowas einlässt kanns nur einen Grund geben: Er geht am 01.01.22 eh in Rente.
Es hört sich so an, dass der Prüfer kein komplettes, verkehrstüchtiges und den Vorschriften entsprechendes Fahrzeug zu prüfen bekommt.
Damit wäre ich vorsichtig.
Doch, Verkehrstüchtig und den Vorschriften entsprechend. Das Problem ist nur, das sich das KBA geweigert hätte, wegen des fehlendes Typenschildes. Das ich das angebracht habe, dafür sorgt er. Und auch so, das es rechtlich okay ist. Sei es, das er einfach eine Einzelabname einträgt. Ich werde es erleben am 27.12.
Hm, ich frage ich gerade ob da nur das fehlende Typenschild gemeint ist
Das er TÜV-Mensch sich um ein Ersatz Typenschild kümmert und das bekommt OteKa nächste Woche.
Nur damit gibt es auch keine Zweischrift vom KBA, da die das originale sehen wollen, davon abgesehen, gibts fürn nackten Rahmen, eh keine Zweitschrift vom KBA.
davon abgesehen, gibts fürn nackten Rahmen, eh keine Zweitschrift vom KBA.
es gab da mal Zeiten........wo es auch ohne Fotos ging,,,,,,,,,
Die Ausrüstung um vielleicht nicht unbedingt hübsche, aber StVZO konforme Typenschilder herzustellen, hatte ich schon in den 90er Jahren im Prüfkoffer
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