MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Beiträge von Mex

    Hallo hallo-stege


    hier mal die Mail die ich vom DEKRA Kundenservice erhalten habe:


    Zitat

    Sehr geehrter Herr Müller,

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Es gibt zwar allgemeine Grundsätze bzw. Regelungen, doch im Rahmen von solchen Begutachtungen zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis liegen viele Entscheidungen und Forderungen im Rahmen der geltenden Verordnungen, Richtlinien bzw. Merkblättern im persönlichen Ermessensspielraum des jeweiligen Sachverständigen bzw. Begutachters (Einzelfallentscheidungen). Sollten dazu Vergleiche, Nachweise oder Prüfungen benötigt werden, sind diese durch den Sachverständigen/Begutachter selbst vorzunehmen, erstellen bzw. durchzuführen und individuell zu bewerten.

    Abnahmen, welche der Eine während dieser Begutachtungen vielleicht vornimmt, wird ein Anderer u.U. strikt ablehnen. Es kommt auch auf die Ausstattung und technischen Prüfmöglichkeiten in der jeweiligen Prüfstelle an. Klar, dass da auch die Erfahrung eines Sachverständigen eine nicht unerhebliche Rolle spielt. Der Sachverständige muss einschätzen können, ob die Vorschriften zur Zeit des erstmaligen Inverkehrbringens des Fahrzeugs eingehalten werden, die allgemein gültigen Regeln der Technik befolgt wurden und über die Nutzungsdauer ein gefahrloser Einsatz des Fahrzeuges in vorgestelltem Zustand bzw. vorgestellter Ausrüstung zu erwarten ist. Nur wenn er dieses zweifelsfrei beurteilen kann, ist durch ihn eine Prüfung und damit Abnahme grundsätzlich mal möglich. Ob eine solche Begutachtung dann allerdings überhaupt abnahmefähig ist, welche Maßnahmen zur Erfüllung der Vorschriften und Normen ggf. noch notwendig sind bzw. ob es überhaupt eine Chance auf ein positiv abgeschlossenes Gutachten gibt, hängt dann von konkreten Einzelfall ab.

    Und wie der Name "Einzelabnahme" bzw. "Gutachten für eine Einzelbetriebserlaubnis" schon sagt sind alles Einzelfallentscheidungen, die bei gleichen Bedingungen an einem anderen Fahrzeug auch anders ausfallen können.
    Beste Grüße
    Ihr DEKRA Team


    Hatte nämlich angefragt wegen 85ccm Abnahme und mein Zuständiger DEKRA Mann hat es samt Scheibenbremse rundweg abgelehnt, er würde die Scheibenbremse nur eintragen wenn ALLES Original ist selbst die Bremsscheibe also ori aus den 1990'er Jahren :dash: bin daraufhin zu einem Anderen gegangen (auf den Tip eines Bekannten hin) und bei dem war das alles ganz einfach und überhaupt kein Problem :dance:

    Ich hab mal vor einigen Monaten direkt bei der DEKRA angefragt zwecks Eintragungen von Umbauten ect., Antwort war wie ich mir das schon gedacht hatte, es liegt einzig und allein im Ermessen des Prüfers ob und was er einträgt und was nicht, es gibt weder eine Richtlinie noch was schriftliches dazu.

    Erwischt du ein Arschloch trägt er dir garnix ein was nicht original ist und erwischt du einen moderaten der sich auch mit der Materie auseinandersetzt bekommst du vieles eingetragen.

    Ich habe mich letztes Jahr bei der DEKRA mal schlau gemacht wie das geregelt ist mit Einzelbetriebserlaubnissen und eintragungen und dergleichen, hier die Antwort der DEKRA:


    "Sehr geehrter Herr Müller,

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Es gibt zwar allgemeine Grundsätze bzw. Regelungen, doch im Rahmen von solchen Begutachtungen zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis liegen viele Entscheidungen und Forderungen im Rahmen der geltenden Verordnungen, Richtlinien bzw. Merkblättern im persönlichen Ermessensspielraum des jeweiligen Sachverständigen bzw. Begutachters (Einzelfallentscheidungen). Sollten dazu Vergleiche, Nachweise oder Prüfungen benötigt werden, sind diese durch den Sachverständigen/Begutachter selbst vorzunehmen, erstellen bzw. durchzuführen und individuell zu bewerten.

    Abnahmen, welche der Eine während dieser Begutachtungen vielleicht vornimmt, wird ein Anderer u.U. strikt ablehnen. Es kommt auch auf die Ausstattung und technischen Prüfmöglichkeiten in der jeweiligen Prüfstelle an. Klar, dass da auch die Erfahrung eines Sachverständigen eine nicht unerhebliche Rolle spielt. Der Sachverständige muss einschätzen können, ob die Vorschriften zur Zeit des erstmaligen Inverkehrbringens des Fahrzeugs eingehalten werden, die allgemein gültigen Regeln der Technik befolgt wurden und über die Nutzungsdauer ein gefahrloser Einsatz des Fahrzeuges in vorgestelltem Zustand bzw. vorgestellter Ausrüstung zu erwarten ist. Nur wenn er dieses zweifelsfrei beurteilen kann, ist durch ihn eine Prüfung und damit Abnahme grundsätzlich mal möglich. Ob eine solche Begutachtung dann allerdings überhaupt abnahmefähig ist, welche Maßnahmen zur Erfüllung der Vorschriften und Normen ggf. noch notwendig sind bzw. ob es überhaupt eine Chance auf ein positiv abgeschlossenes Gutachten gibt, hängt dann von konkreten Einzelfall ab.

    Und wie der Name "Einzelabnahme" bzw. "Gutachten für eine Einzelbetriebserlaubnis" schon sagt sind alles Einzelfallentscheidungen, die bei gleichen Bedingungen an einem anderen Fahrzeug auch anders ausfallen können.
    Beste Grüße
    Ihr DEKRA Team"


    und genau aus diesem Grund gibts soviele unterschiedliche Meinungen.

    Jeder Prüfer darf das nach seinem eigenem Gusto entscheiden und

    bei den Zulassungsstellen schaut es imo ähnlich aus ob du den Stempel

    bekommst oder nicht liegt schlicht am Mitarbeiter, wenn du alles

    beisammen hast sollte es keine Probleme mehr geben.

    3 sind auffindbar nur einer davon ist irgentwie Leerlauf Also 1-Leerlauf-2-Leerlauf
    aber der von dem ich den Fortschritt hab ist vertrauenswürdig, normalerweise, ist mein DEKRA Prüfer :D


    PS: falls du dich wunderst, ICH habe den zylinderkopf nicht draufgebaut das war schon so... :kopfkratz:

    Hallo Thomas,


    ich hät einen M531 potentiell mit Rückwärtsgang aus dem Fortschritt, machst du die auch?
    Potentiell deswegen weil ich den Rückwärtsgang nicht finde ?(

    Typische Benzinspuren auf ''nicht ganz so tollem'' Lack.


    Wenns dich stört heißts einmal neu machen.
    Warum mans nicht mit Dosenlack machen siehst du ja jetzt recht deutlich.

    Kann man schon machen, schaut dann hinterher halt schei... aus wenn man keinen 2k klarlack drübermacht


    OT meinem Bruder seiner schaut ähnlich aus, ist halt 1k Lack und Sprit drübergelaufen, schonmal mit Benzin einweichen versucht? oder Aceton?

    also aus Polen kann man schon hin und wieder eine simme sehen aber bei denen gibts im gegensatz zu Ungarn kaum Probleme mit Papieren da die zum grossen Teil tatsächlich in der DDR erworben wurden, nen Kumpel hat so eine letztes Jahr mitgebracht aussem Urlaub... Papiere kein Problem

    Da haste wohl wahr...
    Dürfte ohnehin Goldstaub sein, so eine „Heimholung“...

    Eigentlich nicht, in den an die ehemalige DDR angrenzenden Ländern Polen oder Tschechien ist die Trefferchance auf sowas natürlich deutlich höher als in Bulgarien oder Ungarn da zB nach Polen so manches Moped getauscht wurde oder direkt in der DDR gekauft wurde da es schneller ging als im eigenen Land ewig zu warten.