Fanartikel Simson Ersatzteile von ETHS

Einzelgenehmigung gem. § 4 Abs. 5 FZV

  • Hallo,


    ich bin neu hier und daher mache ich wahrscheinlich ein Thema auf, was schon xmal durchgekaut wurde! ABER:

    Ich habe eine SR50 gekauft und bereits, regeneriert, VAPE eingebaut, Bowdenzüge neu etc.

    Blauäugig wie ich war habe ich mich auf den Verkäufer verlassen und bin mit dem DEKRA Gutachten, also Einzelgenehmigung gem §4... abmarschiert.

    Eingetragen ist "60km/h / Kleinkraftrad"

    Nachdem ich nun in mehreren Foreneinträgen lesen musste, dass ich mich wahrscheinlich habe übers Ohr hauen lassen, hatte ich eigentlich schon kein Bock mehr auf StVAmt.

    Aber wer nicht wagt, der nicht gewinnt! Und der Zulassungsmokel hat einfach unterschrieben und mich noch gefragt, ob ich da nur ein Versicherungskennzeichen dran machen will.

    Zu meinen Fragen:

    a) Ich habe jetzt eine Einzelgenehmigung §4 s.o. unterschrieben von der DEKRA und vom StVAmt mit der Eintragung 60km/ Kleinkraftrad.

    Damit ist doch nun wirklich mal alles gut, oder?

    b) Habe ich einfach nur Glück gehabt oder drehen hier alle unbegründet durch? Ich hätte sicherlich noch ein oder zwei andere Ämter kontaktiert bevor ich keine Ahnung mir eine Schrottrahmen o.ä. zugelegt hätte.


    Danke und Gruß

    Rumburak

    ps: Vielen Dank für die Trophäe

    pps: Woher weiß das Forum, dass ich ein Benzinhahauflasser bin???

    Einmal editiert, zuletzt von Rumburak ()

  • Zunächst Willkommen, Zauberer!

    Sollte alles ok sein.

    Durchdrehen ist sehr wahrscheinlich, wenn man erst zum Amt rennt.

    Glück dürfte aber auch dabei gewesen sein, sollte es sich bei Deinem Bock um einen Re-Import handeln.

    Kleiner Nachtrag: Bescheinigung immer am Mann haben, wenn Du unterwegs bist.

    Biete Interpunktionskurse

    Bewerbung per PN

  • Hi Ronny,

    wenn ich keine haben, ja.

    Aber wenn ich sie nur in dem Moment nicht dabei habe muss ich ein Verwarngeld bezahlen - 10er und evtl. nochmal auf der Wache nachreichen.

    So ist es zumindest beim Führerschein und beim KFZ Schein. Würde mich wundern wenn eine ABE anders gehandhabt wird.

    Gruß

    Rumburak

  • Ich bin bis jetzt immer ohne Verwarnung aus der Sache rausgekommen, durch viel Freundlichkeit und dem direkten Angebot die Bescheinigung nachzuzeigen. Aber das ist natürlich keine Gewähr für die Zukunft :)


    Und noch zur Sache: Ich persönlich würde mich erstmal blöd stellen und darauf hinweisen, dass vom Amt ja eine Zulassung ausgestellt wurde. Natürlich gilt im deutschen Recht "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe". Ich würde aber darauf hoffen aus der Sache heraus zu kommen, da man sich ja schließlich an eine Behörde gewandt hat und diese eine Genehmigung erteilt hat.

  • 10€ Verwarngeld, kostet es das nach dem neuen Bußgeld-Katalog auch noch so viel oder auch mehr ?


    Verstehe nicht warum man die BE vorsätzlich nicht mit nimmt.:kopfkratz:

    Na gut gibt halt Leute die Spenden halt gerne :lookaround:und gibt damit der Rennleitung eventuell ein Aufhänger die Kontrolle auszuweiten.

  • Blauäugig wie ich war habe ich mich auf den Käufer verlassen

    Du meinst auf den Verkäufer, weil der Käufer bist du doch? Falls ja, kannst du deinen Beitrag oben editieren/bearbeiten

    ps: Vielen Dank für die Trophäe

    pps: Woher weiß das Forum, dass ich ein Benzinhahauflasser bin???

    Macht das Forum automatisch. anhand der Anzahl der Beiträge oder wie lange du hier dabei bist.

    Simsonforum.de seit 2002

  • a) Ich habe jetzt eine Einzelgenehmigung §4 s.o. unterschrieben von der DEKRA und vom StVAmt mit der Eintragung 60km/ Kleinkraftrad.

    Damit ist doch nun wirklich mal alles gut, oder?

    b) Habe ich einfach nur Glück gehabt oder drehen hier alle unbegründet durch? Ich hätte sicherlich noch ein oder zwei andere Ämter kontaktiert bevor ich keine Ahnung mir eine Schrottrahmen o.ä. zugelegt hätte.

    Das ist recht einfach:

    Die Zulassungsstelle ist zuständig für die Erteilung der Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach nationalem Recht.

    Wenn sie - als Einzelentscheidung - Dein Fahrzeug den DDR - Inlandsfahrzeugen gleich gestellt hat, dann ist das ok und Du hast erstmal gültige Fahrzeugpapiere.

    Die Entscheidung basiert auf einem Gutachten eines technischen Dienstes / eines aaS. Sollte sich im Nachhinein rausstellen, dass bei der Begutachtung falsche Annahmen getroffen werden oder z.B. ein Gefälligkeitsgutachten erstellt wurde, bekommt erstmal diese Institution einen auf den Deckel (wenn ich z.B. die Mengen an Ungarn Reimporten in den Kleinanzeigen sehe, welche angeblich Einzelabnahme Papiere haben mit 60 km/h, aber noch nicht mal eine Hupe oder einen Tacho ... kommt das raus, wird es Ärger geben)

    Im Extremfall werden dann alle Gutachten von dem Sachverständigen überprüft (das macht der QM Beauftragte des TD, oder auch das Landes-Verkehrsministerium als vorgesetzte Behörde des aaS). Sollten sich dabei größere Unstimmigkeiten ergeben, kann wiederum die Zulassungsstelle eine Nachbesserung des Fahrzeuges verlangen, oder auch die Papiere einziehen ...

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Was mir immer noch nicht ganz klar ist:

    Darf ein 60km/h Gutachten nur für Nicht-Reimporte ausgestellt werden? So klingt das hier manchmal.


    Ich würde nach meinem Verständnis davon ausgehen, daß ein 60 km/h Gutachten auch für Reimporte ausgestellt werden darf, sofern sie technisch den eigentlichen DDR-Fahrzeugen entsprechen. (Also inklusive Blinker, Hupe, Tacho, Soziusfußrasten.)

  • Was mir immer noch nicht ganz klar ist:

    Darf ein 60km/h Gutachten nur für Nicht-Reimporte ausgestellt werden? So klingt das hier manchmal.


    Ich würde nach meinem Verständnis davon ausgehen, daß ein 60 km/h Gutachten auch für Reimporte ausgestellt werden darf, sofern sie technisch den eigentlichen DDR-Fahrzeugen entsprechen. (Also inklusive Blinker, Hupe, Tacho, Soziusfußrasten.)


    Ein 60kmh kann für Reimport auch ausgestellt werden, ist dann aber ein leichtkraftrad.


    Nur kleinkrafträder die erstmals vor 92 in der DDR in Verkehr gekommen sind dürfen 60kmh fahren.



    Mfg ronny

  • DDR-Fahrerlaubnis, "

    Den ein Teil ja auch schon abgeben mussten, wie willst denn da nachkommen ?


    Abgesehen davon gibt da mittlerweile genug Führerscheinklassen und das noch anhängig vom Datum wann man diese erworben hat.

    Ach wie einfach und unkompliziert war das da in der DDR......

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • und nach meinem Rechtsempfinden nur mit DDR-Fahrerlaubnis, "Westführerschein. " AM bis 45 kmh dürfte unzureichend sein fürn 60 kmh-Mopped

    Du erzählst wieder was... ;)


    Zitat

    Sonstige Fahrzeugtypen im Rollerführerschein

    Neben den vier großen Fahrzeuggruppen, welche in der Führerscheinklasse AM definiert sind, gibt es noch weitere, welche als Ausnahmen gelten:

    • Krafträder, die erstmals vor dem 31. Dezember 2001 zugelassen wurden: Hubraum von maximal 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit zwischen 45 km/h und 50 km/h
    • Kleinkrafträder, die erstmals vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurden: Hubraum von maximal 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit bis zu 60 km/h
    • Fahrräder mit Hilfsmotor, die erstmals vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurden
    • Fahrzeuge, die erstmals vor dem 1. Januar 1957 zugelassen wurden: Höchstgeschwindigkeit mehr als 40 km/h, Gewicht maximal 33 kg (mit Hilfsmotor, ohne Werkzeug, Kraftstoff, Gepäckträger)*
    • Fahrzeuge, die erstmals vor dem 1. September 1952 zugelassen wurden: Hubraum von mehr als 50 ccm, Höchstleistung des Motors auf 0,7 kW (1 PS) begrenzt

    Quelle: https://www.bussgeldkatalog.or…klassen/am-fuehrerschein/

  • Ich geb den Teil nich ab, aber das ne andre Geschichte. Ich bezweifle nur, daß man mit nur AM 60kmh fahren darf. Davon gehen aber die juvenilen Fahranfänger aus. .....Juchu, ich hab ein Mopped mit eingetragenen 60 Klamotten...........

    Aber das beißt sich m.E. mit dem AM-Schein


    Nachtrag: Alex Beitrag studiert. und trotzdem widerspricht das meiner rechtlichen Auffassung.

    Einmal editiert, zuletzt von lehmann ()

  • Hi,


    Paragraph 76 FeV ist das eindeutig geregelt, da kann auch ein Lehmann nicht drüber hinweg.

    Das das nur eine nationale Vorschrift ist und im Ausland anders gehandhabt wird ist auch klar...


    MfG


    Tobias

  • Ich geb den Teil nich ab, aber das ne andre Geschichte. Ich bezweifle nur, daß man mit nur AM 60kmh fahren darf. Davon gehen aber die juvenilen Fahranfänger aus. .....Juchu, ich hab ein Mopped mit eingetragenen 60 Klamotten...........

    Aber das beißt sich m.E. mit dem AM-Schein


    Nachtrag: Alex Beitrag studiert. und trotzdem widerspricht das meiner rechtlichen Auffassung.

    Im Grunde ist dein Rechtsempfinden richtig, doch sind eben die kleinkrafträder aufgrund des einigungsvertrag es davon ausgeschlossen.


    Das war auch vor dem AM Schein schon der Fall, und wird auch weiter der Fall sein.


    Mfg ronny

  • Hallo,

    vielen Dank schonmal für die Antworten. Ich habe die SR tatsächlich auch für meine Kinder gekauft.

    Ich hätte gar nicht in Frage gestellt, dass mein Sohn wenn er 15 ist, die SR fahren kann. Ist ja ein Kleinkraftrad mit Vers.Kennzeichen.


    Ich bin auch der Auffassung, dass 60km/h wesentlich sicherer ist. 45km/h macht bei einer max. Geschw. im Ort von 50km/h ja nun gar kein Sinn.


    lehmann: Ich kann Deine Ansicht verstehen, obwohl ich sie nicht teile. Wir leben hier aufm platten Land, ich bin die letzten 10 Jahre nicht einmal kontrolliert worden, ob ich hier nun mit 45, 50 oder 60 kmh rumfahre ist doch eigentlich völlig egal (nicht legal aber legetim!). Viel wichtiger finde ich dass die Kurzen nicht mit frisierten Mofas rumfahren, die für 25 kmh ausgelegt sind, dann aber 60kmh fahren. DAS halte ich für wirklich gefährlich.


    Aber noch eine Frage. Ich könnte ja jetzt mit der ABE in der Tasche zusätzlich die orginal Papiere beim KBA beantragen oder Schieß ich mir damit ins Knie???


    Rumburak

  • Aber noch eine Frage. Ich könnte ja jetzt mit der ABE in der Tasche zusätzlich die orginal Papiere beim KBA beantragen oder Schieß ich mir damit ins Knie???


    Rumburak


    Original Papiere wirst wohl nicht bekommen, außer die zaubern die irgendwie ausm Hut.


    Aber ne Zweitschrift kannst du beantragen wenn du willst, nur macht das insofern kein Sinn da der vorbestitzer wohl diesen Weg schon gegangen ist und augenscheinlich keine bekommen hat.. Warum sonnst hat der nen Gutachten machen lassen?..



    Mfg ronny

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