MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Betrug bei Tauschgeschäft eBay

  • Hallo, habe eine Frage wegen eBay-Betrugs. Und zwar wollte ich mit jemanden aus der Gegend 0487x ein Tausch machen. Nachdem wir alles abgesprochen hatten habe ich ihm 25€ als Wertausgleich überwiesen und ihm die Kupplung zugesandt (wollten das beide am selben Abend machen),und habe die Sendungsnummer geschickt. Er jedoch versicherte mit nur das er den Zylinder auch versandt hatte und sagte mir die Nummer nicht (ich weiß ich hätte da schon stutzig werden sollen). Meine Kupplung kam bei ihm am Samstag an , bei mir jedoch kam nach fast 2 Wochen nichts an. Auf Nachrichten reagiert er nicht mehr. Habe seine vollständige Adresse und Bankverbindung und Würde gern Anzeige erstatten. Hinfahren und das so klären wäre auch eine Option, sind aber 400km.
    was würdet ihr an meiner Stelle tun , könnte es mit einer Anzeige schwierig werden weil ich erst 15bin?

  • Des Alters wegen würde ich mir keine Sorgen machen. Du hast ja sicher auch noch ein paar Altvordere, die das zur not übernehmen könnten.
    Was Du als nächstes machen solltest, da Du der Anschrift habhaft bist: Du erstellst dem Kumpel ein Mahnschreiben, in welchem Du ihn auf Herausgabe der vereinbarten Ware aufforderst. Wichtig: Du setzt Ihm eine Frist von 10 Werktagen.
    Als Alternative kannst Du ihm auch die Herausgabe Deiner Kupplung und des Wertausgleiches abfordern.
    Das ganze Ding lässt Du sicherheitshalber von Deinen Eltern unterschreiben (wegen Geschäfts- und Rechtsfähigkeit) und sendest ihm das per Einschreiben mit Rückschein.


    Reagiert er darauf nicht, dann werdet ihr den Klageweg beschreiten oder das ganze als teures Lehrgeld verbuchen müssen.


    Ich wünsch Dir viel Erfolg und einen guten Ausgang!!!

    Biete Interpunktionskurse

    Bewerbung per PN

  • Kann man da mit einer Anzeige echt gar nichts ausrichten? Ich meine um das Geld geht es mir gar nicht so dolle, es geht mir darum dass der „gemeine Mensch“ jetzt so davon kommt. Ich weiß ja sogar das die Adresse echt ist und kenne den Typen von Instagram auch als Person(also ich weiß dass er real ist)...


    danke Herr dings das werde ich versuchen.

  • Das ist die stringente Variante. Jedoch wird sich spätestens beim juristischen Schritt die Frage der Verhältnismäßigkeit stellen.

    Kann man da mit einer Anzeige echt gar nichts ausrichten? Ich meine um das Geld geht es mir gar nicht so dolle, es geht mir darum dass der „gemeine Mensch“ jetzt so davon kommt. Ich weiß ja sogar das die Adresse echt ist und kenne den Typen von Instagram auch als Person(also ich weiß dass er real ist)...


    danke Herr dings das werde ich versuchen. Das Mahnschreiben dann per Post nehme ich an?

    Es muss erstmal gütlich versucht werden, die Angelegenheit zu klären. Die schweren Geschütze kann man dann immer noch auspacken.

    TEAM SAUSTAHL


    "Bier trinken hilft der Landwirtschaft"


    Never Touch A Running Simson!!!

    2 Mal editiert, zuletzt von LordHelmchen ()

  • Ohne ihn vorher mindestens einmal gemahnt zu haben, wird das sicher etwas schwierig.
    Dazu solltest Du aber besser Rat von einem suchen, der sich mit sowas auskennt (Anwalt oder so...).
    Vllt. haste ja in Deiner Peripherie einen, den Du über dreißig Ecken kennst.


    Der Hinweis seiner Lordschaft ist auch nicht von der Hand zu weisen. Eine Klage hätte sehr wahrscheinlich wegen des geringen Streitwertes wenig Aussichten auf Ermittlungserfolge.

    Biete Interpunktionskurse

    Bewerbung per PN

  • Ich werde es erstmal mit der Mahnung versuchen und dann mal sehen wie es mit einer Anzeige aussieht. Danke euch.


    Soll ich das genannte eBay Profil des Betrügers hier als Warnung mal reinsetzen oder ist das nicht notwendig?

  • Vergesst nicht den neuen Reiter im Gesetzbuch "Online- Kriminalität" und wie hart da deswegen durchgegriffen wird mittlerweile.
    Ein guter Freund wurde angeklagt wegen zwei Farbdosen im Wert von 22€ mit Versand die angeblich nie ankamen.
    Und das nach einem halben Jahr Zeitdifferenz und keiner Aufforderung vom Kläger.

  • Wie gesagt ich versuche es zunächst mit dem Mahnungschreiben und lasse ihm 10 Werktage Zeit, hat das keinen Erfolg dann werde ich zur Polizei gehen und schauen was meine Möglichkeiten sind (wenn es geht dann natürlich Anzeige).


    Persönlich hinfahren ist wahrscheinlich mit am besten aber das mit den 400km ist mir zu doll.
    Ich melde mich dann wie’s aussieht.

    • Wie gesagt ich versuche es zunächst mit dem Mahnungschreiben und lasse ihm 10 Werktage Zeit, hat das keinen Erfolg dann werde ich zur Polizei gehen und schauen was meine Möglichkeiten sind (wenn es geht dann natürlich Anzeige)

    Genau so.


    klar, alles anzeigen, Nachbarn auch, wenn sein Hund auf meine Wiese geschissen hat.

    Aber klar wenn er sie Scheiße nicht weg macht. :P

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!